Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 29232 mal)

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Offline marikatTopic starter

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Ehevertrag
« am: 11.08.08, 15:22 »
Hallo,
unser Sohn beabsichtigt zu heiraten. Es stellt sich jetzt bei uns die Frage wie man einen Ehevertrag gestalten kann.
Es sollen einerseits die Rechte der zukünftigen Ehefrau abgesichert werden, aber andererseits soll der Betrieb nicht gefährdet werden.
GöGa und ich haben keinen Ehevertrag, das war damals nicht üblich, aber es wäre zu einer Zerreissprobe für den Betrieb geworden wenn unsere Ehe auseinandergegangen wäre. Das macht uns schon nachdenklich, da bei uns im Bekanntenkreis viele Ehen geschieden wurden.
Ich finde es total schwierig eine Lösung zu finden die allen gerecht wird. Denn wenn die Ehefrau auf dem Betrieb mitarbeitet, trägt sie ja auch zur Weiterentwicklung bei und muss entsprechend abgesichert werden.
Da hier eine Menge junge Frauen im Forum sind, stelle ich meine Frage:
           WER HAT ERFAHRUNGEN MIT EHEVERTRAG

Danke für Eure Rückmeldungen
Marikat

Offline winnipooh69

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Re: Ehevertrag
« Antwort #1 am: 11.08.08, 16:15 »
Servus wir haben letztes Jahr am 15. November geheiratet am Geburtstag meines Mannes, so kann er nie unseren Hochzeitstag vergessen...grins
Ja wir haben auch einen und einen Erbvertrag gemacht, da ich in unsere Ehe meine leibliche ledige Tochter(letztes Jahr 5 Jahre alt)mitgebracht habe und eine böse Schwiegermutter, einen sehr lieben Schwiegervater habe, der sich wie eine Fahne im Wind drehen kann und eine gerissene bösartige Schwägerin habe...die bestimmt beim Ableben meines Mannes 100%ig anfechten wird.
Es gab letztes Jahr mal eine sehr interessante Artikelreihe in Top-Agar die ich Euch dazu sehr empfehlen kann, dabei wurden verschiedene Perspektiven gezeigt, wie was sein könnte und wer wie betroffen wäre, sehr interessant mir hatte diese Reihe sehr viel weiter geholfen gehabt, da ich ja nicht aus der Landwirt stamme und mich da mit den Erbrechten usw. nicht auskenne, könnt Ihr wenn Ihr sie nicht habt bestimmt beim Verlag nachordern!
Ausserdem würde ich vorab mich bzw. beide gemeinsam beim Notar beraten lassen, haben wir auch so gemacht gehabt,...damit niemand übervorteilt wird.
Wir sind froh das wir das so gemacht haben unsere Verträge sind nun unanfechtbar und haben uns zwar fast 4000 € gekostet, aber so sind wir uns sicher das es uns später nicht schlechter geht als jetzt.
Übrigens waren wir vorher beim Bauernverband gewesen zur Beratung, aber das kann man knicken, wir wurden dort falsch beraten und mit nichtsrechtsgültigen Regelungen abgespeist. Also in diesen Fall bitte gleich zum Notar...da ist die zeit dann auch nicht verloren.
Übrigens wir waren dort bisher 3 x gewesen beim Notar!
Liebe Grüsse und viel Erfolg!

Offline amber

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Re: Ehevertrag
« Antwort #2 am: 11.08.08, 16:39 »
Hallo Marikat,

wir haben auch einen Ehe- und Erbvertrag. Als mein SV starb, hat mein Mann den Hof übernommen und ich habe meinen Beruf aufgegeben, um auf dem Hof zu arbeiten.

Zeitgleich haben wir diese Verträge gemacht.

Am besten seid ihr von eurem Notar beraten. Die wissen dort was wichtig ist, und die sagen euch auch, was Sache ist.
Ich finde es sehr wichtig, daß eine Frau abgesichert ist. Trotzdem sollte es halt so gemacht werden, daß bei Trennung der Hof nicht flöten geht.

LG Gitte



Wenn dir das Leben Zitronen gibt, mach Limonade draus

Offline Lotta

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Re: Ehevertrag
« Antwort #3 am: 11.08.08, 17:12 »
Hallo!
Es muss aber ein Notar sein, der besonders im Bereich Landwirtschaft tätig ist. Wir konnten unseren ersten Vertrag nämlich über den Haufen schmeissen, weil ds wegen dieser Höfeordnung gar nicht ging.  Haben jetzt einen richtigen und ich denke ich bin dabei auch ganz gut weggekommen  ;D
Vordergründig sollte wirklcih das Fortbestehen des Betriebes gesichert sein, aber das die Frau nicht nach 10 oder 20 Jahren mit nichts da steht muss auch ganz klar festgelegt werden!
Grussi
Lotta (die eben mal wieder an Scheidung gedacht hat, weil Göga das ganze Silo auf dem Hof rumspuddert während ich noch am fegen bin *grrr)

Schimpfe nie mit vollem Mund über Bauern

Offline bienchen3

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Re: Ehevertrag
« Antwort #4 am: 11.08.08, 19:21 »
Hallo,

wir haben auch einen Ehe- und Erbvertrag gemacht, ca. 2 Wochen vor der standesamtlichen Trauung wurde er rechtsgültig unterschrieben. Mein Mann hat damals darauf bestanden, damit ich abgesichtert bin, falls ihm etwas passiert, und noch keine Kinder da sind. Weiters ist aber auch festgeschrieben, wieviel Geld ich in die Ehe mitgebracht habe, wer auf dem Hof was zu sagen hat, wenn ihm etwas passiert, in welcher Reihenfolge die Kinder erbberechtigt sind, welche Erbrechte weitere Kinder hätten, die aus einer zweiten Ehe hervorgingen usw.

Damals war mir die ganze Sache irgendwie unheimlich (nicht ganz das richtige Wort), aber heute bin ich heilfroh, daß wir damals alles im Guten geregelt haben.

Ich denke, wenn man sich noch gut versteht, werden solche Verträge für alle Parteien am fairsten ausgehandelt. Und eigentlich hofft doch jeder, daß der Vertrag für alle Ewigkeiten im Ordner verschwindet, und nie gebraucht wird.

Sabine
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline marikatTopic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #5 am: 13.08.08, 10:42 »
Hallo,
danke für eure Rückmeldungen.
Was mich noch interessiert, wie habt ihr das mit den Geldleistungen geregelt.
Ich denke drüber nach, komme aber zu keinem schlüssigen Resultat.
Meine Frage geht besonders in die Richtung, was passiert bei einer Scheidung, wie wird der Zugewinn festgeschrieben und geteilt.
Wenn Frau voll im Betrieb mitarbeitet, und der Gewinn größtenteils wieder im Betrieb investiert wird, muss ja eine Entschädigung gezahlt werden.
Wie sieht es aber aus, wenn der Betrieb trotz aller Anstrengung in eine finanzielle Krise kommt. Tragen dann  beide das Risiko oder nur der Eigentümer. Habt ihr da Regelungen getroffen oder lasst ihr da alles offen?
Gruß Marikat

Offline Beppa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #6 am: 13.08.08, 11:15 »
Wie sieht es aber aus, wenn der Betrieb trotz aller Anstrengung in eine finanzielle Krise kommt. Tragen dann  beide das Risiko oder nur der Eigentümer. Habt ihr da Regelungen getroffen oder lasst ihr da alles offen?

Das Risiko kann eigentlich nur der Eigentümer tragen, da nur er etwas Materielles im Hintergrund hat. Stell dir vor der Betrieb geht pleite und die Beziehung gleich mit. Der Eigentümer könnte ja den Betrieb verkaufen um die Schulden zu bezahlen, aber was soll der andere machen der keinen Anteil hat ?
Der wäre damit finanziell ruiniert während der Eigentümer des Betriebes evtl. sogar noch mit einem kleinen Gewinn (Verkaufserlös abzüglich seiner Schulden) aus der Geschichte heraus geht.

Offline marikatTopic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #7 am: 13.08.08, 21:51 »
Sorry,
ich hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Meine Frage iist, wie sieht es mit Ausgleichszahlungen -Abfindungen usw. aus, wenn der Betrieb während der Ehe in eine finanzielle Schieflage gerät. Muss der Betriebsinhaber trotzdem eine gewisse Summe als Abfindung zahlen, oder gibt es da Staffelungen.
Gruß
Marikat

Offline Beppa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #8 am: 14.08.08, 07:02 »
Das Problem mit dem Zugewinnausgleich ist eigentlich das, dass jeder Gewinn oder Verlust der während der Ehe erwirtschaftet wird ausgeglichen wird. Sprich, wenn dein Mann dir Geld in welcher Form auch immer gibt und du legst es auf die Bank bekommt nach meinem Kenntnisstand jeder die Hälfte davon.

Gerät der Betrieb während der Ehe in Schieflage ist es sowieso schwierig dort irgendwelche Abfindungen o.ä. legal herauszuholen, da die Gläubiger zuerst bedient werden müssen.

Ich denke mal das sicherste wäre Privat und Betrieb zu trennen, so das dein Mann (oder der Eigentümer) nur mit dem Betriebsvermögen haftet und nicht mit dem Privaten. Allerdings habe ich hier im Forum schon öfters mal gelesen, dass das gar nicht so einfach bzw. nicht von Vorteil ist, wenn der Betrieb nicht die entsprechende Größe hat.

Offline reserl

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Re: Ehevertrag
« Antwort #9 am: 05.03.09, 12:51 »

Zu diesem Thema habe ich heute einen interessanten Seminarhinweis bekommen:


Vo(r)m Standesamt zum Notar – Eherecht und Landwirtschaft

·          Welche rechtlichen Veränderungen mit der Eheschließung auf einem zukommen,

·         welche rechtlichen Konsequenzen mit der Eheschließung (und einer möglichen späteren  Aufhebung) verbunden sind,

·          warum insbesondere für Paare in der Landwirtschaft ein Ehevertrag sinnvoll ist.

·          was ggf. in so einem Ehevertrag vereinbart werden sollte und

·          was dabei beachtet werden muss.

Deshalb laden das Evang. Bauernwerk und der LandFrauenverband junge Paare aus der Landwirtschaft – mit und ohne Trauschein - zu einem Informationstag in die Ländliche Heimvolkshochschule nach Hohebuch ein.

Unter der Leitung von Veronika Grossenbacher und Beate Armann referieren der Steuerberater Bernd Meyer zu Berstenhorst sowie der Rechtsanwalt Jens Keller am Mittwoch, 22. April 2009 von 9.30 bis 16.30 Uhr.

Anmeldung:  bis 17. April 2009 bei

                   Evang. Bauernwerk

                   Frau Scherer

                   74638 Waldenburg-Hohebuch

                   Tel.: 07942-107-74

                   Fax: 07942-107-77

                   A.Scherer@hohebuch.de

Kosten:        30,- € pro Person




Wer hat schon mal so einen Informationstag besucht?
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline passivM

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Re: Ehevertrag
« Antwort #10 am: 08.03.09, 22:31 »
- war aber ein ziemliches Hickhack, aber ich wollte nicht ohne Absicherung meinen Job und Wohnung aufgeben und habe mich durchgesetzt.

Ja, das ist ein wichtiger Aspekt. Ich gehe davon aus, "kompetente" Berater zollen dem Respekt.
Aber das macht es sicher nicht einfacher. Da braucht frau tatsächlich einen eigenen Berater (nicht den Steuerberater ihrer Schwiegerleute).

Aber ich erlaube mir mal ein Bisschen "Gefühlsdusselei":
Was ist mit dem "Wir-beide-gegen-den-Rest-der-Welt-Gefühl"? Was ist mit dem Wir-Gefühl? ...alles reine Privatsache, reine Gefühlssache?  Früher hat man den Bauernehen nachgesagt, dass sie so lange halten, weil einer auf den anderen angewiesen ist, und dass auf diese Art so manches Tief "ausgesessen" wurde, bis es wieder ein Hoch gab. Ich finde das alles irgendwie sehr ernüchternd, auf eine "Lebensabschnitts-Partnerschaft" angelegt, auf eine gewisse begrenzte Zeit der Nachkommensplanung, und nicht mehr auf eine "Ehe im traditionellen Sinne".
Wir bekamen mal eine Einladung zu einer Hochzeit, da stand drauf "Projekt Familie". - Aber genau das ist es heutzutage oftmals auch (nur): ein Projekt.   

Aber wie dem auch sei:
Junge Frauen sollten sich frühzeitig Gedanken machen und sich beraten lassen. Heute kann es sich keine mehr erlauben, sich abhängig zu machen.


Wir sind ja ein freies Land:
"Die Höfe" sichern sich heute gegen eventuelle Ansprüche einer jungen Bäuerin ab -in meinem Fall sogar im Falle (m)einer Witwenschaft, also nicht nur bei Scheidung- und andererseits lassen die jungen Frauen sich auch nicht mehr so einfach einspannen. Und vor allem machen sie sich nicht abhängig, nicht vom Mann und erstrecht nicht vom Hof. Jedenfalls sollten sie das nicht tun. MEINE Meinung!
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline Sternschnuppe

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Re: Ehevertrag bzw. Erbvertrag
« Antwort #11 am: 19.04.09, 21:38 »
Hallo

wie habt ihr eigentlich auch einen Notarvertrag, wo geregelt ist wenn uns (GoGa und mir zusammen) was passiert, was dann mit dem Haus/Hof geschieht und wer dann Vormund für die Kinder ist.

Mein Mann ist jetzt der Betrieb samt Haus und Haus der SE sowie Äcker übergeben worden. Jetzt möchten wir noch vertraglich regeln, was ist, wenn uns was passiert, bzw. uns allen????

Dort wurde nämlich im Übergabevertag nichts festgelegt. Ich denke da müssen wir extra zum Notar, oder????????
Wir haben keinen extra Ehevertrag, sondern Zugewinngemeinschaft

Danke für eure Antworten

Lg Simo

Simo

Offline Marone

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Re: Ehevertrag
« Antwort #12 am: 19.04.09, 22:22 »
Hallo Simo,

ohne notarielle Regelung, bzw. ohne Testament, geht es dann halt auf die gesetzliche Erbfolge. Also, wenn euch beiden etwas passiert, dann erben die Kinder zu gleichen Teilen. Sollten die Kinder noch minderjährig sein, dann ist es empfehlenswert, einen Vormund für die Kinder beim Notar zu benennen.
Wundert mich allerdings, dass euer Notar das nicht gleich angesprochen hat.
Special moments with someone special.

Offline passivM

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Re: Ehevertrag
« Antwort #13 am: 20.04.09, 00:07 »
Moment,
bei der Gesetzlichen Erbfolge steht der Ehefrau/Witwe ein Pflichtteil zu.
Ich glaube, sie erbt die Hälfte und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Ist das richtig so?

Wir haben damals ohne Ehevertrag geheiratet.
Das haben wir aber vor zwei Jahren nachgeholt. Anlass: Lt. Aussage meines Mannes wollte seine Mutter ihm nicht überschreiben, weil ich im Falle einer Witwenschaft meinen Pflichtteil von meinem Mann erben könnte.
Also habe ich per Notar auf mein Pflichtteilsrecht verzichtet. Aber - zum Glück - habe ich mir wenigstens auf unser (privates) Wohnhaus ein Nießbrauchrecht eintragen lassen.
Eigentlich wollte mein Mann mir noch ein Vermächtnis geben, das mir meinen Zugewinnanteil sichern würde, also wie bei einer Scheidung, zum Beispiel seine Hälfte an einer weiteren pivaten vermieteten, noch fertig abzuzahlenden kleineren Immobilie die uns als Alterssicherung dienen soll.   Nicht in dieses Vermächtnis herein soll logischerweise das, was er von seiner Mutter überschrieben bekommt/erbt. Aber damit "lässt er sich seit dem Zeit" (...ist jetzt zwei Jahre her). Ab und zu signalisiert er Bereitschaft, das zu tun, aber das ist nur Gerede von ihm. Überschrieben hat sie meinem Mann auch noch nichts. Es sieht auch nicht so aus, als ob sie das tun wird. Mein Mann rechnet damit, dass er mal seinen Pflichtteil von ihr bekommt.

Die Einzelheiten hatte ich mal im internen Vereinsteil erörtert. Ist auch egal. Was ich damit nur sagen will:
WENN Ihr einen Ehevertrag macht, dann muss da an alles gedacht werden.
Hinterher könnte es schwierig werden, noch was nachzubessern. Auf Versprechungen diesbezüglich sollte man/frau sich besser nicht einlassen.

Das mit den Scheidungen ist schon ein großes Risiko für die Höfe.

Ich finde es richtig, so einen Fall abzusichern.
ABER wenn von einer jungen Frau Engagement erwartet wird, oder "Sparsamkeit zu Gunsten des Betriebes", Verzicht auf Sommerurlaube mit dem Mann (ist ja in der LW oft gar nicht möglich, das muss einem klar sein), dann sollte sie aber nicht das Gefühl haben müssen: "Du bekommst mal gar nix, und du hast auch gar nichts zu sagen." Denn dann kann das Wir-Gefühl, das für eine gelingende Partnerschaft und für einen gute Entwicklung des Betriebes nötig ist, nicht gelingen.
Denn für einen Betrieb müssen alle Familienmitglieder auch mal bereit sein, zurück zu stecken.

Gerade in der vergangenen Woche war mein Mann wegen betrieblicher Sachen in Berlin. Er hatte es wohl vorher mal erwähnt, aber nich konkret. Hinterher habe ich durch Zufall, weil ich ein paar Brocken mitbekam, als er mit einem Kumpel telefonierte, erfahren dass er inzwischen in Berlin war.

Tja. Ich hab' mit dem ganzen Hofkram ja nichts zu tun. Geht mich ja nix an. (Ich werde nur dann eingeweiht, wenn ich mal mit wo hin fahren soll, weil es einen besseren Eindruck macht, wenn die Ehefrau mit dabei ist.) Ich weiß nur, er will sehen, dass für ihn finanziell auch mal was dabei rausspringt, nicht immer nur für seine Mutter, indem sie (als Eigentümerin) die Rendite bekommt. Aber was hab' ich davon, wenn er auch mal ein paar Euro gutmacht, die er sich dann anlegt? Nichts. Da denk' ich mir schon: Na an dem Tag hätten wir auch was "besseres" unternehmen können, vielleicht mal einen Tagesausflug nach Rügen, schön mit Essen gehen und so, nicht immer nur die Billig-Variante (Frau nimmt selbstgeschmierte Stullen mit).
     
So was ist nicht gut. In der Bibel steht, dass Mann und Frau EIN Fleisch sind. Aber das Gefühl habe ich nicht mehr. Vielleicht bin ich auch nur zu sensibel. Aber auch ohne die ganze Gefühlsdusselei: Ein Ehevertrag sollte nicht solche Gefühle auslösen. Mann und Frau sollten an einem Strang ziehen,  und zwar in die gleiche Richtung. Man muss in der Wir-Form denken, sonst kommt man irgendwann nicht mehr weiter.

So was sollte man bei einem Ehevertrag bedenken, denn man kann nicht alle Eventualitäten vorhersehen und regeln. Deswegen kommt es auf die innere Eintstellung an, auf das Wir-Gefühl.
« Letzte Änderung: 20.04.09, 00:10 von AnnaAnna »
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline Ingrid2

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Re: Ehevertrag
« Antwort #14 am: 20.04.09, 08:25 »
Bei einem "Berliner Testament" wird der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt. So daß Kinder und restliche Anverwandte erstmal nichts bekommen, bzw. auch für die Kinder kein Vormund eingesetzt wird. Das ist m.E. vor allem bei Betrieben wichtig, nicht nur als Absicherung des Überlebenden, sondern auch, damit der Betrieb weitergeführt werden kann.

Ingrid