Autor Thema: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!  (Gelesen 52327 mal)

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Offline freilandrose

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #30 am: 26.03.08, 13:35 »
Die 450km stehen hier doch garnicht zur Debatte. Schliesslich hat der Pächter ja gewusst, auf was er sich da einlässt. Die Sachlage ist ja bekannt. Die ZA`s gibt es ja nicht erst seit 2008.
Es gibt jetzt zwei  Möglichkeiten, ZA*s zu kaufen oder es sein lassen. So ist das Gesetz.


Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Irmgard3

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #31 am: 26.03.08, 17:24 »
In dem Fall wären die Zahlungsansprüche ja tatsächlich fürs Nichtstun, denn sie werden ja praktisch von der Fläche losgelöst, für die sie aktiviert wurden und verkauft, weil die Fläche nicht mehr vom ZA-Verkäufer bewirtschaftet wird.
Ich würde euch mal gerne sehen, wenn ihr verpachten würdet und dann z. B. für 50ha am Schluß keine ZA für die Fläche vorhanden sind. ES bedeutet bei den ZA dann 18000 Euro Verlust. Würdet ihr als neuer Pächter dann zum doppelten Satz solche ZA kaufen und das Land pachten? Ich nicht.
Die ZA gehören eindeutig dem Bewirtschafter und auch dessen Nachfolger.
Es werden halt die Top ups nicht dazugerechnet, wenn er welche darauf hat. Hier sind Flächen ohne ZA nicht zu verpachten.
Was hat der Pächter denn für die Zahlungsansprüche bezahlt als er sie erstmals beantragt hat?
Wieso will er denn bei Abtreten der Flächen die ZA kassieren?
« Letzte Änderung: 26.03.08, 17:29 von Irmgard3 »
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline strop

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #32 am: 26.03.08, 18:15 »
Zitat
Falsch das sind nicht 25000 Euro fürs nichtstun, sondern 25000 Euro für die Bewirtschaftungs- und Bürokratiearbeit, die er die letzten Jahre geleistet hat.
Oder hat der Verpächter sich denn die Mühe mit CC , Eu etc gegeben?
Bridda, in diesem Fall ist der Eigentümer/Verpächter in der gleichen Situation, auch er ist Landwirt, der auch noch mehr Flächen bewirtschaftet, teilweise gepachtet und teilweise verpachtet. Auch er hat sich seinerzeit die Mühe gemacht mit dem Antragswesen, CC etc.
Zitat
Verpächter sich denn die Mühe mit CC , Eu etc gegeben?

Von ihm wird bei den gepachteten Flächen seitens seiner Verpächter erwartet, dass er nach Beendigung der Pacht die ZA`s auf der Fläche läßt, bzw. sie ggf. dem Neupächter/Eigentümer überträgt, gibt sonst "Ärger/Geschwätz" im Dorf...
Bei der 450 km entfernten Fläche ist es, wie gesagt so, dass der jetzige Bewirtschafter/Pächter die ZA`s nicht nutzen kann, weil er a) andere Flächen mit ZA`s pachtet oder
                            b) auf die Fläche nicht mehr angewiesen ist
und nun eben ganz locker die ZA`s zu Geld machen wird.
@Irmgard3: Ich sehe es in diesem Fall wie Du.
Zitat
Ich würde euch mal gerne sehen, wenn ihr verpachten würdet und dann z. B. für 50ha am Schluß keine ZA für die Fläche vorhanden sind. ES bedeutet bei den ZA dann 18000 Euro Verlust. Würdet ihr als neuer Pächter dann zum doppelten Satz solche ZA kaufen und das Land pachten? Ich nicht.
Als die ZA`s damals eingeführt wurden, musste der Eigentümer sozusagen "tatenlos" zusehen, wie der Pächter zwar die Prämie beantragt hat, er hatte aber keine Möglichkeit, den bestehenden Pachtvertrag dahingehen zu ändern, dass die Prämie nach Pachtende an den nächsten Bewirtschafter (in diesem Fall der Eigentümer) übertragen wird.
Ein anderer Gedanke: Angenommen, ein Hof mit Fläche war lange verpachtet, aus welchen Gründen auch immer, und nun möchte ein Familienmitglied die Hofnachfolge antreten und aktiv wirtschaften. 26.250 € hinlegen für ZA`s ist nicht so schnell mal gemacht, oder er müsste ohne ZA`s wirtschaften.
LG strop

Offline strop

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #33 am: 26.03.08, 18:27 »
Zitat
Was hat der Pächter denn für die Zahlungsansprüche bezahlt als er sie erstmals beantragt hat?
Wieso will er denn bei Abtreten der Flächen die ZA kassieren?
Der Pächter hat für die Zahlungsansprüche nichts bezahlt, als er sie erstmals beantragt hat. Er hat sie seinerzeit ganz normal auf seinen Flächenantrag zugewiesen bekommen.
Bei Abtreten der Flächen will er die ZA kassieren, um sie zu verkaufen. Er benötigt sie nicht, da er andere Flächen mit ZA pachtet.
LG,
strop

Offline Lotta

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #34 am: 26.03.08, 18:34 »
Hallo!
Wenn man aber Pachtfläche loswird, MUSS man wieder Fläche ohne ZAs bekommen, um die eigenen ZAs zu aktivieren..
Daher wird es immer ZAs ohne Fläche und Fläche ohne ZAs geben....
Ausserdem- was war denn damals bei der Milchquote? Die haben die Verpächter geschenkt bekommen, obwohl der Pächter dafür gearbeitet hat. Und genau diese Quote versuchen manche Verpächter jetzt am Pächter vorbeizuschummeln- das ist ja auch nicht richtig!  :-\

grussi
Lotta
Schimpfe nie mit vollem Mund über Bauern

Offline strop

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #35 am: 26.03.08, 18:48 »
Zitat
Wenn man aber Pachtfläche loswird, MUSS man wieder Fläche ohne ZAs bekommen, um die eigenen ZAs zu aktivieren..
.....ganz genau, oder man macht die eigenen ZA`s zu Geld, wenn auf neu gepachteten Flächen schon ZA`s sind.
LG, strop

H.B.

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #36 am: 26.03.08, 20:59 »

.....ganz genau, oder man macht die eigenen ZA`s zu Geld, wenn auf neu gepachteten Flächen schon ZA`s sind.
LG, strop


strop, wenn auf neu zugepachteten Flächen ZA's mitkommen, hat der vorige Eigentümer der ZA's versäumt, die zu verkaufen, oder der Flächeneigentümer hat den entschädigt.



Es könnte natürlich auch sein, daß er zu folgendem Zitat von Konfuzius passt:

"Jeder Mensch hat ein Brett vor dem Kopf, es kommt sich nur auf den Abstand an"

Offline strop

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #37 am: 27.03.08, 13:24 »
Nun H.B., wenn das alles sooo einfach und sooo gerecht ist, wie Du es siehst, kannst Du sicher auch nicht verstehen, warum dieses Thema in gerichtlichen Urteilen entschieden werden musste - und zwar in letzter Instanz beim BGH, nachdem Urteile aus verschiedenen Amtsgerichten teilweise genau anders entschieden hatten, nämlich dass dem Eigentümer die ZA`s zu übertragen seien. 
Übrigens, in dem von mir geschilderten Fall wäre beinahe (...leider nur beinahe) die Härtefall-Regelung angewendet worden, wenn der bestehende Pachtvertrag aus 1996 beim Flächenkauf nicht neu gefasst, sondern einfach nur verlängert worden wäre.
Zitat
Nimm doch mal folgende Situation:
Fläche gekauft im Jahr, sagen wir, 1996.
Der Käufer tritt in den bestehenden Pachtvertrag, der bis 1998 geht, ein (muss er ja bei Kauf).
Da die Fläche sehr entfernt liegt (450 km), will der Eigentümer nicht selber bewirtschaften - also wird in 1998 ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
In 2008 möchte der Eigentümer gern selber die Fläche bewirtschaften.
Was ist möglich?
a) Der Eigentümer bewirtschaftet selber - aber ohne ZA`s (wirtschaftlich oder nicht?)
b) Der Eigentümer erwirbt ZA`s und bewirtschaftet die Fläche (hohe Investition bei 70 ZA`s - wirtschaftlich oder nicht?)
c) Der Ex-Pächter überträgt "seine" ZA`s unentgeltlich auf den Eigentümer ( ...unwahrscheinlich. Wahrscheinlich, dass er sie verkauft, weil er andere Flächen mit ZA`s pachtet und "seine" nicht benötigt)
d) Der Ex-Pächter pachtet weiter.
Was ist denn nun eine gerechte Lösung? Auch im Hinblick auf den möglichen Hofnachfolger des Eigentümers. Soll der erst ZA`s für viel Geld kaufen (...möglicherweise gibt es die ZA`s schon in ein paar Jahren in dieser Form nicht mehr)? Oder soll der Eigentümer "um jeden Preis" neu verpachten, da ja keine ZA`s da sind?
Welche Lösungen gibt es noch?
LG,
strop

H.B.

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #38 am: 27.03.08, 17:01 »
strop, der kann sich Grünland-ZA's ohne Bip's kaufen, das ist eine (einmal)Investition von 7000 Euro, nach
der Verschmelzung sind die auf dieser Fläche 21000 Euro pro Jahr wert.


Nach der Verschmelzung können ggf. auch ZA's mit der Fläche mitgegeben werden, vorher nicht,
ich würde meine Milchprämie nie an einen anderen verschenken - niemals!!

Offline streuobst

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #39 am: 29.04.09, 20:04 »
Ich hab da Mal eine Frage und aktivier dieses Thema wieder.
Uns fehlen für ein neu gepachtetes Ackerland zwei Zahlungsansprüche. Nun haben wir von einer Bekannten zwei Grünland-Ansprüche angeboten bekommen.
1. Geht das überhaupt ? Ackerland - Grünland
2. Was dürfen solche Ansprüche kosten?

Für eine schnelle Antwort wär ich dankbar.

Offline Smart

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #40 am: 30.04.09, 18:37 »
http://www.zi-daten.de/infoZA.html

hier findest du allgemeine Infos zu den ZA, auch zur Aktivierung, ob ein Grünland-ZA auch auf Ackerland geht. Wichtig ist es, diesen bis spätestens 15.05. zu aktivieren.

Offline peggy

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #41 am: 30.04.09, 20:17 »

1. Geht das überhaupt ? Ackerland - Grünland
2. Was dürfen solche Ansprüche kosten?



Hallo Streuobst,

1. das geht
2. ca. das 1,2 bis das 1,6 fache des Nennwertes + 19 % Umsatzsteuer, die der Verkäufer abzuführen hat

Offline streuobst

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #42 am: 30.04.09, 21:30 »
Vielen Dank für die raschen Auskünfte.
Ihr habt uns sehr geholfen.