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Neue TiertransportVO - Sachkunde, Beschränkungen für die Landwirtschaft!

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Mirjam:
Hallo,

gestern erklärte der Fuhrparkleiter der Firma in der mein Mann und ich arbeiten - die neue Tiertransport-VO.

Manch einer hat davon in den Medien was gehört, die Fahrtzeiten ohne Pause/Abladen für das Tier sind somit auf 8 Stunden beschränkt, nun im Sinne von Langstreckentransporten wäre das ja wohl richtig....

WENN da nicht noch ein paar Passagen wären die auch direkt JEDEN Landwirt betreffen oder denjenigen, der regelmäßig Tiere transportiert.

Immerhin dürfen Tiere weiterhin ganz normal von Landwirten usw. transportiert werden, WENN:

- die Entfernung unter 50 km Luftlinie bleibt (65 Straßenkilometer) und
- die EIGENEN Tiere im EIGENEN Transportfahrzeug gefahren werden.

Sonun. D.h. hole ich Zuchttiere z.B. über diese 65 km Beschränkung (oder liefere aus) oder ist auch nur EIN Tier vom Nachbarn dabei, dass die ganze Geschichte zum "Fremdtransport" werden läßt oder man leiht sich den Hänger vom Nachbarn für den Transport der Tiere - gelten dieselben Bedingungen wie für den

-> Gewerblichen Transport!

So, dies bedeutet erstmal für den Landwirt, dass er einen "Sachkundenachweis Tiertransporte" benötigt.

Das ist nicht weiter schlimm: Man geht mit dem Nachweis seiner landwirtschaftlichen Fachkenntnis zum Landratsamt und beantragt (hat immer mit Gebühren zu tun...) dann diesen Sachkundenachweisschein, weil Landwirte ja als sachkundig gelten.

Wenn er also über 50 km Luftlinie oder fremde Tiere oder in einem fremden Fahrzeug transportiert und somit als gewerblich gilt - muss er den Transport beim Veterinäramt vorher anmelden.

Beim weiteren geht es um diemax. Transportzeit von 8 Stunden (ohne Abladen/Tränken, ausser die Zeitüberschreitung ist unplanmäßig/Stau oder ins Ausland).

Und das bitte INKLUSIVE der Ladezeiten, d.h. die Viehhändler die draussen hier mal ne Kuh und da mal ne Kuh einsammeln - können die Zeiten hier nicht "stoppen" - sondern vom ersten Ladeklappenöffnen an  - läuft die Zeit...

Dazu gibts dann noch die üblichen Auflagen an die technische Ausstattung des Transportfahrzeuges  und bitte immer Ladeflächen qm + Ladehöhe aussen anbringen und den Hinweis "Achtung lebende Tiere!".

Betreffen euch die neuen Regelungen?
Habt ihr sie so im Vorfeld mitbekommen, wie sie umgesetzt werden sollen?

Gruß Mirjam





SuHe:
Hallo,

50 km Entfernung ist zu wenig. Wir sind hier auf dem platten Land. Die Entfernungen nach Uelzen bzw. Verden sind weiter.
Das sieht alles nach Geldschneiderei aus.

Einen schönen Tag,
wünscht Susanne

Elli:
Hallo Mirjam,

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.
Ich hatte zwar schon davon gehört, mich aber bisher nie genau dafür interessiert, weil es uns nur bedingt betrifft.
Wenn wir Tiere transportieren, dann nur unsere und in unserem Hänger und normalerweise nie weiter als die 65 Straßenkilometer.
Aber bisher dachte ich, dass man für den Sachkundenachweis auch als Landwirtschaftsmeister einen halbtägigen Kurs absolvieren muss. Dass man den einfach so am Landratsamt anfordern kann, ist mir neu. Muss ich mich doch mal kundig machen.

LG Elli

Mirjam:
Hallo Petra,

genau DIESE Frage hatte ich an den Sprengelversammlungen den Vortragenden von uns auch gefragt - aber er konnte das nicht beantworten, da sie sich mehr damit beschäftigen zukünftige Ideen wie "automatische Kontakterfassung an Heckklappe zur Überprüfung der Ladezeiten" zu verhindern  :P.

Noch gibt es keine "Durchführungsverordnung" für den Gesetzestext - soo wie er derzeit steht: Betrifft er ALLE Tierarten auch Hunde & Co.

http://bundesrecht.juris.de/tierschtrv/BJNR034800997.html

zwar sagt: § 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt den Schutz von Tieren beim Transport.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1.den nicht gewerblichen Transport von Heimtieren, die von einer natürlichen Person begleitet werden,

aber lt. § 2 Begriffsbestimmungen - Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.Nutztiere:
Einhufer und Tiere der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind

und was ist mit der beruflichen Bereiterin/Reitlehrerin?

Ich weiß nicht, ob die Reitersleut das schon geschnallt haben auch mit der Transportbeschränkung auf 8 Stunden....

Gruß Mirjam

Beate Mahr:
Hallo

auf jender Sitzung letzte Woche, wurde berichtet, dass ein Pferdehänger kontrolliert wurde ...
war auf der Fahrt zu einem Tunier.

Was genau gelaufen ist weiß ich nicht ...
angehalten wurden sie von einer Polizeistreife ! ! !
mit dabei ein VET und ? ? ?
Es wurden etliche Pfedepapaiere verlangt + diese Transportbefähigung

Mirjam ... in meiner Mail i nder ML war die

Verordnung zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates  

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrbu_gv/BJNR339000006.html
 
die ist vom 21. 12 2006 und ist zum 5.1.2007 in Kraft getreten

enthalten.

Mich ärgert an der Sache, dass es so dargestellt wurde als ob ALLE die ein Ding haben müßten
es war keine Rede davon, dass ich mein eigenes Tier im eigenen Hänger fahren darf

Ich nenne so was ** Vorspielung falscher Tatsachen ** oder GELDMACHEREI
da werde ich mir bei einigen Herren gewaltig den Mund verbrennen ...

Aber so geht das echt nicht ...

Gruß
Beate

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