Autor Thema: Kauf und Pacht  (Gelesen 26740 mal)

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KleineFörsterin

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Kauf und Pacht
« am: 11.05.09, 11:31 »
Hallo zusammen,
ich hatte schon mal wegen dem Thema gepostet, nun nochmal, da es sich irgendwie zuspitzt.
Mein Mann und ich haben ein Anwesen mit Stall und Weide gekauft. Laut dem Kaufvertrag sind keine Flächen verpachtet. Nun ist doch eine Fläche verpachtet und laut Pächterschutz kann der Pächter die Fläche dieses Jahr noch beweiden. Jedoch brauche ich die Fläche auch!
Ich verstehe den Pächter und er sieht auch ein, dass ich die Fläche brauche...- Schuld ist m.M. nach der Verkäufer.
Wie geht man bei so einer Sache vor? Liegt da ein Vetragsbruch vor?

Vielen Dank

Grüßle Carolin

Offline joker

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #1 am: 11.05.09, 12:28 »
Laut dem Kaufvertrag sind keine Flächen verpachtet.
...
Wie geht man bei so einer Sache vor? Liegt da ein Vetragsbruch vor?
Wenns im Kaufvertrag steht kannst Du mE Dein Recht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Allgemein: Bitte beachte, dass Du in diesem Forum keine rechtsverbindlichen Ratschläge einholen kannst. Dafür befragst Du besser (D)einen Anwalt!
MfG
Joker

Offline Beppa

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #2 am: 12.05.09, 07:10 »
Liegt da ein Vetragsbruch vor?

Ein Vertragsbruch liegt hier sicherlich vor, weil dich der Verkäufer getäuscht hat. Die Frage ist nur, wie du jetzt damit umgehen willst. Ein Rechtsstreit wird ziemlich lange dauern und bis dahin steht ihr immer noch ohne Lösung da. Könntet ihr nicht für euch oder den Pächter eine Ausweichlösung in Form eines Flächentausches finden?

Auf jeden Fall solltest du prüfen lassen, ob du den Verkäufer nicht auf Schadensersatz verklagen kannst. Aber ich denke mal, dass sich das nicht wirklich lohnt und nur viel Zeit kostet.

Auf jeden Fall solltet ihr euch von einem Anwalt/Beratungsstelle beraten lassen, wenn sich eure Pläne wirklich nicht bis nächstes Jahr evtl. verschieben lassen oder ihr mit dem Pächter einen Flächentausch vereinbaren könnt. Erst nach einer rechtlichen Beratung würde ich mit größeren Vorhaben beginnen, damit euch nicht hinterher vom Pächter eine Schadensersatzklage droht.

Matze

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #3 am: 12.05.09, 08:55 »
nach meiner Erfahrung besteht während eines Rechtsverfahrens ein Pächterschutz, d.h. bis zur Klärung der Frage läuft der Pachtvertrag und die Nutzung weiter wie bisher, ich PRIVAT, würde kündigen und das Jahr irgendwie überbrücken.

KleineFörsterin

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zustandekommen eines Pachtvertrages
« Antwort #4 am: 15.07.09, 14:11 »
Hallo zusammen,
mittlerweile hat sich doch einges getan und ich habe wieder neue Fragen:
Wie weiß ich, dass ein mündlicher Pachtvertrag zustande gekommen ist?
Gibt es mündliche Pachtvertäge, bei denen keine pacht bezahlt wird? Also unentgeltliche Pachtverträge?
Wo ist dann der unterschied zum Leihvertrag?

Bezug nehmen auf folgenden Beitrag:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zustandekommen-eines-mündl.-Pachtvertrages-oder-Leihvertrages-über-Weidegrund-__f50745.html


Danke schon mal und bis bald

caro

KleineFörsterin

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #5 am: 15.07.09, 14:15 »
Achja, @ Matze, klar kann ich kündigen. Dies kann man aber immer erst zum Jahresanfang machen und bei Landwirtschaftlichen Pachtvertägen beträgt die Kündigungsfrist 2 Jahre. Somit  kann ich die Fläche erst auf Anfang 2010 kündigen und dann also auch erst 2012 die Fläche nutzen. So lange kann und will ich nicht warten.

Offline marikat

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #6 am: 15.07.09, 15:06 »
Hallo,
bevor du dir den Kopf heiß denkst, schau mal in den Kaufvertrag, steht darin, dass du die Fläche mit allen bestehenden Lasten und Verpflichtungen übernimmst.
Wenn ja, kündige und zwar umgehend, oder noch besser versuche mit dem jetzigen Nutzer einen Vergleich herzustellen.
Wenn nein, spreche mit dem jetzigen Nutzer und verlange von ihm zumindest einen Zeugen der die unendgeltliche mündliche Pacht bestätigen kann.

Aber in jedem Fall suche das Gespräch mit dem jetzigen Nutzer, denn eine rechtliche Auseinandersetzung kostet erstmal richtig Geld.

marikat
Achja, @ Matze, klar kann ich kündigen. Dies kann man aber immer erst zum Jahresanfang machen und bei Landwirtschaftlichen Pachtvertägen beträgt die Kündigungsfrist 2 Jahre. Somit  kann ich die Fläche erst auf Anfang 2010 kündigen und dann also auch erst 2012 die Fläche nutzen. So lange kann und will ich nicht warten.


meiner Meiniung nach läuft in der Regel das Pachtverhältnis ab 1.Oktober. Also würde ich vorsichtshalber unter Vorbehalt einer Klärung sofort kündigen.

Und das schriftlich mit Rückschein
marikat
 
« Letzte Änderung: 15.07.09, 15:10 von marikat »

Offline Wendi

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #7 am: 24.06.15, 23:12 »
Hallo zusammen,

Heute wende ich mich mit einem persönlichen Anliegen an Euch.
Unsere Tochter studiert LW und will nach mehreren Praktika in Firmen der Landtechnik unbedingt praktische LW betreiben nach dem Studium.
Sie sucht einen landw. Betrieb zur Übernahme (Pacht oder Rentenbasis),  der zukunftsfähig ist. Den elterl. Betrieb übernimmt der Bruder.
Sie ist mit der (harten) Arbeit auf dem Hof bestens vertraut und lässt sich von ihrem Wunsch nicht abbringen. Einen Mann mit Hof zu suchen, gefällt ihr auch nicht, da sie nicht "einheiraten" will (mit allem was dazugehört).
Kennt Ihr jemanden, der ohne Nachfolger ist und einer motivierten Nachfolgerin eine echte Chance geben würde.
Es tut uns weh zu sehen, wie sehr sie sich diese Chance wünscht und dass wir ihr nicht helfen können.

Ich bin Euch für jeden Tipp dankbar,
Wendi
Landwirtschaft aus Leidenschaft

Offline maggie

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Re: Kauf und Pacht
« Antwort #8 am: 24.06.15, 23:32 »
ich würde meiner tochter raten zuerst mal auf höfen arbeiten zu gehen, nach dem Studium - erstens sammelt sie da Erfahrungen und 2. gibt es da erst mal etwas lohn
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz