Autor Thema: Die Patientenverfügung und ihre ....  (Gelesen 33543 mal)

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Zotti

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #15 am: 15.05.10, 22:18 »
Hallo
Hatten jetzt erst den Fall:
Bei unserem Vater wuchs der alte Hirntumor schlagartig und blockierte das Schlucksystem. Er bekam den Ernährungsschlauch durch die Nase, den er nicht wollte und ihn sich selbst herausgezogen hatte. Er hatte mit dem Hausarzt vor einigen Jahren eine Patientenverfügung gemacht. Diese wurde auf unseren Wunsch sofort ins Krankenhaus gefaxt.
Zwei Kinder, die dort eingetragen waren, gingen sofort ins Krankenhaus und erklärten den Ärzten, daß sie, da es nur noch ein Hinauszögern ist, keine lebensverlängerten Maßnahmen wollten, und dies Papa ja durch sein Herausziehen signalisiert hat. Bestanden aber auf Schmerztherapie und Flüssigkeitsversorgung. Da alle 5 Kinder und die Ehefrau einer Meinung waren, wurde das vom Krankenhaus akzeptiert.
Klar, die Entscheidung war nicht einfach für die Angehörigen, aber für Papa war es das Beste und so mußte er nicht lange dahinsiechen, sondern konnte, wie er es wünschte, in Ruhe einschlafen.
Werde mit meinem Neffen sprechen, ob er bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und dann beim Hausarzt auch so eine Patientenverfügung machen.
Gruß Zotti

Offline LunaR

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #16 am: 04.11.10, 19:09 »
Ein sehr lesenswerter Artikel zum Thema Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung steht in der aktuellen Chrismon http://www.chrismon.de/6930.php.

Außerdem kam heute ein interessanter Beitrag im Deutschlandfunk über eine Online-Vorsorgevollmacht, da heute ein großer Teil des sozialen und wirtschaftlichen Lebens im www stattfindet.

Luna
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Offline geli.G

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #17 am: 04.11.10, 20:34 »
Ein sehr lesenswerter Artikel zum Thema Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung steht in der aktuellen Chrismon http://www.chrismon.de/6930.php.


Luna, das ist wirklich lesenswert.  Ich befasse mich schon lange mit diesem Thema. Es ist wirklich nicht einfach hier das Richtige zu tun.

Zur Vorsorgevollmacht. Wer Grund und Boden hat....wie wir Bauern halt ;)...der muss seine Vorsorgevollmacht beim Notar beglaubigen lassen. Ansonsten gilt es nicht und das kann sehr schwerwiegende Folgen für den Betrieb haben.
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Viele Grüße von Geli

peppels24

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #18 am: 05.11.10, 07:47 »
Hallo,
kannst Du das bitte näher erläutern? Warum gilt eine Vorsorgevollmacht bei Bauern nur notariell beglaubigt? Oder nur in bestimmten Fällen? Vielleicht stehe ich auch gerade auf dem Schlauch, weil ich mich mit dem Thema in der Richtung noch nicht auseinander gesetzt habe.
Danke

Offline geli.G

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #19 am: 10.11.10, 08:27 »
Hallo,
kannst Du das bitte näher erläutern? Warum gilt eine Vorsorgevollmacht bei Bauern nur notariell beglaubigt? Oder nur in bestimmten Fällen? Vielleicht stehe ich auch gerade auf dem Schlauch, weil ich mich mit dem Thema in der Richtung noch nicht auseinander gesetzt habe.
Danke


Hallo Peppels,

wenn einer von uns nicht mehr unterschreiben könnte z.B. Koma, Wachkoma o.a. kann der andere nix mehr unternehmen d.h. es kann kein Grund mehr verkauft oder gekauft werden, nicht mal die Übergabe könnte erfolgen. Aus diesem Grund sollte man eine Vorsorgevollmacht beim Notar beglaubigen lassen.
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Offline goldbach

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #20 am: 10.11.10, 09:47 »
Vor ein paar Wochen war ich bei einem Vortrag einer Rechtsanwältin, die über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sprach. Sie meinte, eine sehr gute Broschüre gibt es von der Bayer. Staatsregierung. Ich hab dann gegoogelt und mir die Broschüre über den Buchhandel bestellt. Gibt' s aber auch als download:
Bayer Landesportal - Service - Broschüren bestellen - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter. 
Grüße von goldbach

Offline geli.G

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Re: Patientenverfügung!?
« Antwort #21 am: 10.11.10, 16:38 »
vorsicht, das stimmt so nicht!

eine vorsorgevollmacht, die auch grundstücksgeschäfte miteinschließen soll, muss notariell beurkundet werden, also die ganze vorsorgevollmacht ist eine urkunde. das ist ein wesentlicher unterschied zur notariellen beglaubigung, bei der der notar nur die richtigkeit der unterschrift beglaubigt, ganz unabhängig vom inhalt des schriftstücks.


Danke Lucia, ich mein das gleiche wie du, hab es nur falsch geschrieben. Wir haben jetzt das Muster vom Notar vorliegen.....brauchen nur noch einen Termin..... ;)
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Offline geli.G

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #22 am: 21.08.12, 09:21 »
Wie wichtig findet ihr eine Patientenverfügung für Euch selber? 8)

Das Thema gibt´s schon lange hier im Forum und da wurde auch schon viel darüber geschrieben... ;)
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Offline LunaR

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #23 am: 21.08.12, 12:53 »
Sicher ist es gut, eine Patientenverfügung zu haben, aber leider ist man damit nicht unbedingt auf der sicheren Seite  >:(. Es ist nicht selbstverständlich, dass die Ärzte sich auch  tatsächlich daran halten.

Luna
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doretchen

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #24 am: 22.08.12, 19:01 »
Ich habe eine Patientenverfügung, eine notarielle. Die Rechtslage ist so, dass die Ärzte sich daran halten müssen. Man kann auf Nummer sicher gehen und rein schreiben, dass man den Betruer ermächtigt, die Ärzte auf Körperverletzung zu verklagen, wenn sie sich nicht daran halten.

Offline LunaR

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #25 am: 22.08.12, 19:02 »
Doretchen, hast du in deiner Patientenverfügung auch gleich einen Betreuer benannt?

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doretchen

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #26 am: 24.08.12, 10:29 »
Lunar, habe ich, ohne ist sie das Papier nicht wert, wo sie draufsteht.

Offline Gislinde

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #27 am: 25.10.12, 13:09 »
Am 23.10. habe ich im NDR Panorama die Sendung:
Panorama 3 Nr.8 vom 23.10.2012
Betreuung: Wenn ein Fremder das Leben bestimmt
zufällig angesehen, (als PDF nachzulesen)
da gibt es doch einen Fall wo ein gesetzlicher Betreuer den Hof verkaufen will, obwohl der Sohn diesen in Pacht hat und für die Kosten des Vaters aufkommen will.
So was ist doch ein Horror, wenn die Gerichte und fremde Personen über die Zukunft einer Familie, bzw. eines Hofes, evt. Haus bestimmen können.

Wir haben den Hof zwar schon übergeben, aber mein Mann hatte schon in früheren Jahren ein notarielles Testament erstellt, da wir nur gesetzlichen Güterstand haben, dass ich Vorerbin bin und der Hof an die Kinder weitervererbt wird. Aber hätte das für einen Pflegefall ausgereicht?
Nun sind wir dran, uns gegenseitige Vollmachten, also Patientenverfügung und Betreuung auszustellen und auch unsere Kinder dazu mit einzubinden.

Ich sehe gerade bei einem 90 jährigem Onkel Probleme, nach einem Schlaganfall bekam er erst eine richterlich angeordnete Fremdbetreuung, (kostete 700 Euro für ein paar Wochen), konnte seinen besten Freund dann einsetzen lassen,sein Sohn ist  Ersatzbetreuer, er will diesen nun nicht mehr vertrauen. Der Onkel hatte sowieso schon einen schwierigen Charakter, hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet, dieser soll auch seinen Sohn durch einen neuen Betreuer ersetzen und seine "Entmündigung" aufheben. Da weiß ich nicht was nun rauskommt, ich besuche ihn im Pflegeheim, aber er will von seinen eigenen Kindern sich nichts sagen oder helfen lassen. Er hatte die letzten 30 Jahre sowieso schon alleine in seinem Haus gelebt mit wenig Kontakt zu seinen  2 Kindern.

 
Mit lieben Grüßen
Gislinde

Offline Margret

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #28 am: 30.05.13, 17:20 »
Durch verschiedene Krankheits-Fälle im weiteren Umfeld  und nach einem Infoabend vor einigen Monaten   stehe ich nun vor der Aufgabe,  eine sinnvolle Patientenverfügung zu erstellen.

Für mich selber möchte ich unbedingt eine.  
Für meine direkte Familie soll es möglichst auch welche geben (ich sehe eine Patientenverfügung als Liebesdienst an den Angehörigen !).

Dann habe ich auch das Gefühl, es wäre sehr wichtig, den Eltern und Schwiegereltern Hilfe dazu zu geben. Da liegt mein Problem.

Die Texte der Vordrucke (z.b. im Internet oder der u.g. Initiative) sind juristisch stichfest formuliert und so für  "Normalbürger", die nicht so Lust auf das Thema haben, nicht ganz einfach zu verstehen.

Am besten wäre vielleicht ein zentraler Beratungs-Termin beim Notar, nach dem sich jeder für sich  dann entscheiden kann.  
Ich weiß, dass der Notar nicht zwingend notwendig ist dafür.  
Mir ginge es nur ums Erklären.  Aber bei uns sind die Notariate extrem unterbesetzt, das wird dauern...

Andere Seiten empfehlen dringend das Arztgespräch.  Hat das jemand von euch mit dem Arzt besprochen ?

Der Vortrag, den ich bei den Landfrauen besucht habe, war von einer Senioreninitiative, die aber ein Stück weg ihren Sitz hat.
Der Referent betonte,  dass man keinesfalls jemanden überreden könne/solle dazu.

Welche Erfahrungen habt ihr damit,  gerade im Überzeugen der Eltern-Generation - ohne diese über den Tisch zu ziehen  bzw. ihnen ein ungutes Gefühl zu geben ?

Ich weiß noch nicht so recht, wie ich ihnen alle erforderlichen Informationen geben kann, ohne sie zu überfordern oder bedrängen.
Fände es aber schon sehr wichtig,  dass sie sich bewusst sind,  dass dies ihre Möglichkeit der Selbstbestimmung ist.

Wie habt ihr es hingekriegt ?

Margret




« Letzte Änderung: 30.05.13, 17:22 von Margret »

Offline rosy

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Re: Die Patientenverfügung und ihre ....
« Antwort #29 am: 30.05.13, 18:26 »
Mein Vater hat schon länger eine Verfügung gemacht, was für uns Kinder schon eine Erleichterung ist.
Er hat sogar schon den Ablauf der Beerdignung für beide aufgschrieben. Das war zuerst etwas seltsam, aber wir sind froh darüber.
SM hatte auch Krebs, wenn sie nur "leicht" darauf angesprochen wurde wie,was sie sich vorstelle wenn sie ncht mehr gut selber urtrteilen könne... Hat sie nur gesagt: Ihr (die Kinder ) macht das dann schon gut... ::) So mussten sie sich dann eineigen was sie wohl gewollt hätte....

Aber auch diese Einstellung muss man akzeptieren, zu etwas  zwingen kann niemand..

Wir (46, 52 J) sollten uns ja eigentlich auch damit auseinandersetzen...


Schönen Abend noch