Bäuerinnentreff

Betriebliches => Betriebliches => Thema gestartet von: Amelie1983 am 28.05.15, 23:46

Titel: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Amelie1983 am 28.05.15, 23:46
Hi,

mein Mann fällt nun gesundheitlich für einieg Monate aus. Alleine kann ich das alles zwar für kurze Zeit bewältigen, allerdings wird das auf dauer schwer. Deswegen dachte ich daran eine Aushilfskraft anzustellen. Auf http://www.geringfuegigebeschaeftigung.net/ steht, dass der Arbeiter 53 h im Monat auf Minijob-Basis arbeiten darf. Bei einem max. Gehalt von 450,00 wären das 8,50 €/h. Aber da kommt doch für mich als AG sicher noch was drauf. Weiß das jemand wie hoch da ungefähr die gesamte monatliche Belastung ist? Wie siehts denn aus wenn er einen monat mal mehr arbeiten würde? Wäre er dann automatisch Teilzeit? kann mir da jemand etwas zu sagen?

Grüße
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Petra2 am 29.05.15, 07:15
Hallo,

in der http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html werden
deine Fragen hoffentlich beantwortet.

LG
Petra2
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Pferdefrau am 29.05.15, 07:39
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: PaulKraemer am 29.05.15, 09:14
Das einzige was du machen musst ist: Die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, damit sie sozialversichert ist. Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen. Ich kann übrigens folgende Argentur empfehlen: *link entfernt!!!*
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: hosta am 29.05.15, 09:26
Mann kanns ja mal versuchen Werbung unterzubringen.
Paul Kraemer
Sie sucht keine Haushaltshilfe. Aber das ist ja uninteressant, die Werbung ist wichtig.
hosta
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: martina am 29.05.15, 09:27
Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen.

Hallo Paul,

das stimmt ja so nun auch nicht. Der Arbeitgeber hat sehr wohl auch für die Minijobber Abgaben zu bezahlen.

Im Übrigen mögen wir reine Werbungsbeiträge für eigene Agenturen nicht, ich habe deswegen den Link dazu aus Deinem Beitrag entfernt.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: PaulKraemer am 29.05.15, 10:20
ok sorry.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Amelie1983 am 29.05.15, 10:35
Hallo,

also die Betriebshilfe kann man ja nur maximal 4 Wochen in Anspruch nehmen. Aber er wird vorraussichtlich länger ausfallen.

Danke für den Link. Ich schau mir das mal an.

Grüße
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: frankenpower41 am 29.05.15, 10:50
Wieso nur 4 Wochen?   
Mein Mann war vor 1 1/2 Jahren länger krank. Müsste jetzt nachschauen, aber wir hatten über 6 Monate Betriebshelfer. Kommt aber darauf an, ob er stationär ist oder nicht.  Einen Teil mussten wir selber bezahlen, war glaube ich nach 4 Monaten (er musste zu Hause liegen). Als er zur Reha war wurde dann wieder bezahlt.
Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Krankenkasse.

LG
Marianne
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: bienchen3 am 29.05.15, 11:02
Also da kann ich im Moment auch mitreden!

Betriebshelfer ist maximal für 4 Wochen, dann musst du innerhalb der Zeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der sollte auch genehmigt werden, wenn die AU weiter andauert. Und Anspruch hast du auf 112 (glaub ich) Einsatztage je Krankheitsgrund. Mein Mann fällt auch für insgesamt 11 oder 12 Wochen aus (am Montag werden`s 4 Wochen), und grade jetzt geht ohne BH gar nix. Wenn du das alles selber zahlen musst auf so lange Zeit und eben jetzt um die Zeit, da wirst du ja arm dabei.

Habt ihr keinen Maschinenring, der dich bei der Antragstellung unterstützt und sagt, was du beantragen kannst?? Unser MR ist da sehr hilfsbereit, die sind wirklich gut.

Sabine
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Mathilde am 29.05.15, 12:43
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?

zustehen ja aber bekommen tust keinen.  >:( >:( >:( >:(
Weniger Beitrag und ehrlich sein - das wär´s

LG Mathilde
die seit 4 wochen im Dreieck springt und überall Vollmachten vorlegt aber Betriebshelfer gibt es keinen
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 03.03.16, 06:15
Hallo,

Ein Jugendlicher aus dem Ort möchte sein Taschengeld aufbessern und bei uns arbeiten. Arbeit hätten wir für ihn, aber wie und wieviel sollen wir bezahlen? Muss ich ihn anmelden? Wir stellen uns das eher so vor, dass er bei Bedarf zum Helfen kommt, am Wochenende und in den Ferien.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: samy am 03.03.16, 07:47
Ist er über 18 muß du ihm Mindestlohn zahlen. Sonst kommt es wohl auch darauf an was er bei euch so macht.
Wir zahlen für unsere Aushilffahrer ( U18; meine Kids  ;D) Mindestlohn. Ich denke bei euch in der Gegend ist er mit 5,00 € für Zuarbeiten recht gut bezahlt.
Kannst ihm ja bei besonders guter Arbeit so was zustecken. 8) ;)
Anmelden solltest du ihn. Sollte er sich mal verletzen gibt es keinen Ärger.
Stelle ihn doch als kurzfristig beschäftigt ein. Dann kann er über das Jahr verteilt nach Bedarf arbeiten kommen.
Beschreibung dazu u.a. hier http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/ (http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/)

Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 15.04.16, 20:32
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen.  :o
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: LuckyLucy am 16.04.16, 15:54
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen.  :o

Ich würde darauf hinweisen, dass er dann bei evtl. späterer anspruchsvollerer Tätigkeit Abschläge hinnehmen muss... Zuschlag für Langeweile - wo gibt's denn so etwas?
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: martina-s am 16.04.16, 16:03
Hat der das wirklich ernst gemeint? *kopfschüttel*
Finde ich ja ganz schön dreist wenn das ernst gemeint war.

Wir haben da richtig Glück mit unserem Nachbarjungen. Dem gefällt das. Allerdings fährt der halt auch auf seinem eigenen Grund und Boden. Das wäre der perfekte Landwirt wenn sein Onkel den Hof weiter bewirtschaftet hätte. So haben wir das in Pacht.

Und der ist echt bescheiden. Der freut sich, wenn er was bekommt. Würde ich ihm nix geben, dann würde er vermutlich auch nix sagen.

Und er macht jede Handarbeit. Der ist sich nicht zu schade auch mal abzusteigen und was weg zu räumen.

Das alles ist ihm viel lieber wie mit Eltern und Geschwister in Urlaub zu fahren.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: gammi am 21.07.17, 11:31
Ich hänge meine Frage einfach einmal hier an.

Wie habt ihr eure Söhne (ob auch Töchter dabei sind weiß ich nicht) nach der Ausbildung bei euch im Betrieb während des "Wartejahres" zum Techniker angestellt.


Gerne auch per pm.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Heidi.S am 21.07.17, 18:30
Ganz normal, allgemeiner Anstellungsvertrag mit Mindestlohn. Irgendwie muss das ja in die Buchhaltung passen

Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Isarland am 05.08.19, 20:44
Wir haben ganzjährig immer ein oder zwei Auslandspraktikanten/Innen angestellt. Zum Mindestlohn auf vierzig Std.
Die kosten ca. 2000€ brutto, abzüglich Kost und Logis, was von der Vermittlungsorganisation vorgegeben ist.
Mei, wenn die gut sind, nimmt man es nicht so genau. ;) Zur Zeit haben wir 2 ganz tolle 22jährige Mädels aus Kirgisistan am Hof. Mit denen gibts nur ein Problem.....sie essen kein Schweinefleisch, da sie Muslimas sind, und die obligatorische Feierabendhalbe fällt auch aus.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: goldbach am 06.08.19, 14:02
@isarland: es wäre schön, wenn Du Dich (und Deinen Betrieb) in der Vorstellbox  vorstellst.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 13.08.19, 12:18
Hallo,

ich habe eine Frage, die nicht so ganz unter diesen Betreff passt, aber ich stell sie doch mal:

Darf ich von meinem Mitarbeiter einen Alkoholtest verlangen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und wie. Reicht ein Verdacht, dass er abends öfters ausgiebig bechert und morgens nicht konzentriert bei der Arbeit ist?
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: gina67 am 13.08.19, 12:44
Nein, das darfst du nicht. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht deines Mitarbeiters.
Habe ich hier gelesen:
www.anwalt.de/rechtstipps/drei-dinge-die-chefs-nicht-duerfen-oder-doch-alkoholtest-hitzefrei-gefaehrliche-sportarten_112566.html

LG Gina
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: martina am 13.08.19, 13:52
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?

Ich muss mich beispielsweise vor jedem Fahrtantritt davon versichern, dass der Angestellte noch im Besitz des Führerscheines ist. Er könnte ihm ja gestern abend abgenommen worden sein. Wenn ich das nicht mache und der Fahrer baut mit unserem Fahrzeug einen Unfall, dann bin ich als Halter auch mit dran. Das kann eine große Fahrlässigkeit werden.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: gina67 am 13.08.19, 13:56
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?
...das weiß ich nicht, Martina. Könnte natürlich sein, dass man einen Test verlangen kann, wenn eine Gefährdung von der Person ausgeht. 
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: martina am 13.08.19, 14:20
Hier ist eine interessante Broschüre hinterlegt:
https://www.fh-dortmund.de/de/hs/orgGrem/medien/Praxihilfe_fuer_Fuehrungskraefte.pdf

Auf S. 9 heißt es sinngemäß, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem (besoffenen) Arbeitnehmer hat. Er kann ihm also anbieten, einen Alkoholtest machen zu lassen. Zwingen kann er ihn nicht, aber er muss ihn bei deutlichen Bedenken vom Arbeitsplatz entfernen und nicht arbeiten lassen.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Morgana am 13.08.19, 14:46
man darf keinen Alkoholtest verlangen, selbst dann nicht, wenn öffentlich bekannt ist, dass derjenige trinkt oder am Abend zuvor getrunken hat.
Wenn der Mitarbeiter hingegen freiwillig zustimmt, kannst du jederzeit einen durchführen.

Ansonsten ist das wie immer eine komplizierte Sache. Auf  der einen Seite Fürsorgepflicht, auf der anderen darf man nichts
unternehmen. Soviel ich weiß geht Alkohol und Drogentest anordnen nur bei sogenannten gefahrgeneigten Tätigkeiten. (zB. Piloten)

Du müsstest eigentlich die Polizei rufen wenn du den Verdacht hast, dass dein Mitarbeiter zuviel Restalkohol hat.
Das wäre dann zumindest juristisch die richtige Vorgehensweise,.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 14.08.19, 09:51
Vielen Dank für eure Antworten.

Mein Mann wird es dann wohl bei der Vermutung belassen. Führerschein könnten wir mal kontrollieren, aber den hat er soweit ich weiss noch oder wieder. Aber er fährt sehr selten auf der Straße mit unserer Technik. Dafür schafft er es immer wieder kleinere Schäden beim Füttern zu machen, Regenrinnen abfahren, Tore beschädigen, falsches Futter laden, Motor abwürgen, .... Gestern hat er durch Fehlbedienung beide Schutzbleche vom neuen Teleskoplader kaputt gemacht. Oft ist er sehr zerstreut und vor allem nach dem Wochenende ist er sehr langsam und manchmal desorientiert im alltäglichen Arbeitsablauf.

Eine Abmahnung hat er schon bekommen, vielleicht sollten wir doch konkreter darüber nachdenken ihn auszutauschen. Aber die Auswahl an neuen Mitarbeitern ist bescheiden.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Hamster am 14.08.19, 15:30
Aktuell suchen wir auch.
und haben das erste mal ebay Kleinanzeigen ausprobiert.

hat gut geklappt.
Bewerbungen sind gekommen.
vielleicht ist das noch ein weg.

bei uns kommen jetzt die bewerbungsgespräche  *seufz*

lg
hamster


ich hab mal das Buchstabenrätsel gelöst
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 14.08.19, 15:41
Ich drück die Daumen. Die Motivation bei den Bewerbern ist bestimmt höher als bei denen, die vom Arbeitsamt geschickt werden.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: martina am 14.08.19, 15:56
Mit Sicherheit.

Unserem Steuerbüro machen im Moment ganz andere Sorgen.

Man muss nämlich mit den Aushilfskräften jetzt auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem die Wochenarbeitszeit definiert wird. Macht man das nicht, rechnet die Minijobzentrale automatisch mit 20 Stunden pro Woche und setzt den Job auf "sozialversicherungspflichtig". Und das Ganze wohl rückwirkend eingerichtet als Arbeitnehmerschutz auf den 1. Januar.

Wie man damit dann mit flexiblen Aushilfen spontane Arbeitsspitzen beispielsweise in der Gastronomie abdecken will, ist mir noch schleierhaft. Arbeitszeitkonto ist klar, aber auch da muss im Vorfeld von irgendeiner geplanten Arbeitszeit ausgegangen werden.

Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 13.04.21, 15:57
Da ich leider keinen Fachmann ans Telefon bekomme, frage ich hier nach Erfahrungen:

Ein syrischer Flüchtling  hat gefragt, ob er bei uns arbeiten oder Praktikum machen kann. Er hatte in Syrien eine kleine Landwirtschaft und nun möchte er gerne arbeiten und Deutsch lernen. Seine Deutschkenntnisse sind sehr gering, die Tochter macht für ihn den Dolmetscher, aber Arbeiten wir Boxenpflege, Zaunbau und Reinigungsarbeiten kann man ihm vormachen ohne viel Reden.
Wir würden es gerne mit ihm versuchen. Wichtig wäre, dass er motiviert ist und auch bereit ist erst einmal die nicht so anspruchsvollen, aber wichtigen Arbeiten zu machen.

Welche Regeln gelten beim Einstellen? Reicht eine Aufenthaltserlaubnis oder muss er auch eine Arbeitserlaubnis haben? Gibt es Unterstützung, wenn man einen Flüchtling einstellt? Was muss noch bedacht werden?
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: gammi am 13.04.21, 18:34
Spontan würde ich sagen, dass es vermutlich jemanden gibt, der die Flüchtlinge betreut und da dann auch für das schriftliche zuständig ist.

Vielleicht einmal bei der Gemeinde nachfragen.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: LunaR am 13.04.21, 19:02
Wenn jemand offiziel arbeitet, braucht er auch eine Arbeitserlaubnis. Gemeinde, Ausländeramt, Asyl e. V. müssten Auskunft geben können. Vielleicht gibt es auch Ausnahmemöglichkeiten, z. B wegen Sprache lernen.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 13.04.21, 21:19
Laut Neffen, der an Ostern mit ihm Milch geholt hat, hat er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Ich wollte mich beim Migrationsdienst der AWO erkundigen, aber bisher habe ich dort noch keinen erreicht. Auch der Bauernverband war nicht erreichbar. Beim Arbeitsamt wollte ich noch nicht nachfragen.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Marina am 14.04.21, 07:50
Ich würde auf alle Fälle beim Ausländeramt (hier in Bayern ist das das Landratsamt) erkundigen.
Läuft etwas schief, bekommt sowohl ihr, wie auch er Schwierigkeiten, im schlimmsten Fall droht
ihm die Abschiebung wenn er Asylbewerber ist.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Pit am 14.04.21, 10:37
Wir hatten vor einigen Jahren einen Asylbewerber aus Gambia als Aushilfskraft eingestellt.

Von der Gemeinde wurde ich zum zuständigen beim Landratsamt weiter gereicht.
Dort konnten sie mir sagen was benötigt wird. Wie der Arbeitsvertrag aussehen muss...
Bei Fragen konnte ich jederzeit bei der Gemeinde anrufen, der dort Zuständige war sehr
engagiert.

LG Petra
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Margret am 14.04.21, 12:06
Wenn es stimmt, dass er eine Aufenthaltserlaubnis hat, dann hat er im Normalfall auch eine Arbeitserlaubnis und kann direkt eingestellt werden.
Das sieht man auf der Ausweiskarte. Lass dir diese zeigen. Da müsste dann  "Erwerbstätigkeit gestattet" draufstehen.
Sollte er nur eine Gestattung oder Duldung haben, dann wird es komplizierter.

Zuständiges Amt bei Rückfragen ist die Ausländerbehörde.

Margret
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 14.04.21, 16:42
Heute morgen hat eine nette Frau von der Migrationsberatung der AWO zurückgerufen.
Nach einigem Hin und Her, wusste sie wer der Mann ist, der bei uns arbeiten möchte. Er wird von ihrer Kollegin betreut und hat eine Aufenthaltserlaubnis mit gestatteter Erwerbstätigkeit. Also steht einer Beschäftigung nichts im Wege. Deutsch hätte er eigentlich in einem verpflichtenden Kurs lernen müssen. Wir werden sehen, wie wir damit umgehen.
Die Frau hat sich auf jeden Fall sehr gefreut, dass wir es versuchen wollen mit Achmed. Mit der zuständigen Betreuerin konnte ich noch nicht sprechen.

Ich denke mal, dass ich bei der Migrationsstelle der AWO gut beraten werde, da sie von der Ausländerbhörde M-V als ein möglicher Ansprechpartner in unserer Region aufgeführt wird.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: frankenpower41 am 14.04.21, 17:47
Das klingt doch schon mal alles sehr gut.
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Rohana am 15.04.21, 16:24
Viel Erfolg für euch und für Achmed!
Titel: Re: Aushilfskraft anstellen
Beitrag von: Luxia am 07.05.21, 19:04
Hier mal die Fortsetzung, noch ist es nicht zu einem Happy End gekommen.

Ahmad war mit der Tochter und seinem Neffen zur Betriebsbesichtigung da, damit er sieht wie Landwirtschaft bei uns funktioniert. Wir haben erklärt, dass er erst einmal für die Boxenpflege und andere Reinigungsarbeiten eingesetzt werden würde und man das Tätigkeitsfeld dann weiter ausdehnen könnte, wenn man sieht, dass er mehr kann. Die Tochter hat dann gefragt, ob der Vater auch mit den Kühen nach draussen gehen könnte.   ::)  Wir machen zwar Weidegang, aber die Kühe gehen selbstständig rein und raus und auch die Rinder müssen nicht gehütet werden. Die Nummer von der Betreuerin vom Arbeitsamt hat er mir nicht gegeben, aber gefragt, ob wir bis zum Ende des Ramadans warten könnten. Dem haben wir dann zugestimmt.

Heute war er dann wieder hier und hat ein wenig rumgedruckst und dann gefragt, ob wir nicht seinen Neffen einstellen könnten, denn der würde gerne Deutsch lernen und bräuchte eine Arbeit. Der Neffe hat aber weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Aber sie haben schon alles mit der Ausländerbehörde besprochen und haben schon einen Vertrag zu Hause liegen.  :o Ahmad möchte lieber auf die Arbeit verzichten, denn er hat eine grosse Familie und, das habe ich dann so verstanden, wenn er arbeitet, verliert er das  Geld vom Arbeitsamt.  >:( Wir sind nicht weiter darauf eingegangen und haben nur gesagt, dass wir uns erst informieren, ob das so einfach geht einen Asylanten ohne Erlaubnis einzustellen. Die Nummer vom der Betreuerin bei der Ausländerbehörde hat er bereitwillig herausgegeben mit der Bitte sofort am Montag dort anzurufen. Die Nummer vom Arbeitsamt hat er trotz Nachfrage wieder nicht herausgerückt.

Ich bin doch etwas enttäuscht und fühle mich auf eine Art ausgenutzt, denn der Neffe zieht ja das grosse Los, wenn wir ihn einstellen und ihm Deutsch beibringen. Es wurde deutlich gesagt, dass er hier anfangen möchte, damit er es danach leichter hat eine bessere Stelle zu finden. Der fürsorgliche Vater hat schnell gelernt, wie er seine Familie unterhalten kann ohne niedere Arbeiten zu erledigen, schliesslich hatte er in Syrien 25 Kühe.