Im Nordzuckerrundschreiben vom Dezember 2017 steht drin, dass bei Vorortkontrollen zur Nachhaltigkeitszertifizierung überprüft wird, ob ein bewirtschafteter Schlag schon vor dem 01.01.2008 Ackerstatus hatte.
Dazu solle man unbedingt den Flächennachweis 2008 und die Satelitenbilder der Agraranträge 2007 und 2008 aufbewahren, diese gelten als Nachweis für den Ackerstatus, wenn die Fläche damals schon vom Betrieb bewirtschaftet war.
Auch wenn die normale Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für den Antrag 2007 dann abgelaufen ist, sollten diese Anträge unbedingt aufbewahrt werden.
Also nicht zu früh wegschmeissen.