Autor Thema: likör bereitung was muss ich beachten was brauch ich für genehmigungen  (Gelesen 10135 mal)

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bluemele

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guten tag
 
vieleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
ich mache selber likör dafür kaufe ich den schnaps und was man sonst noch so braucht
was muss ich beachten wenn ich den dann verkaufen will in einem geschäft
was brauch ich für genehmigungen dafür
wäre toll wenn das jemand wüsste und mir helfen könnte
lg bluemle

Offline eifelrosi

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Hallo blümele,

ich bin selber in einer GbR, wo wir Fruchtaufstrich für den Verkauf herstellen. Dabei wird jede einzelne neue Sorte erst vom Lebensmittelamt (gehört glaub ich zum Gesundheitsamt) überprüft, vor allem auch auf die Zusammensetzung der einzelnen Zutaten, ob dies mit dem Etikett übereinstimmt.
Ich würde dort mal nachfragen, wie das bei Likör ist, kann ich zwar auch bei unserer Gruppe mal nachhören, weil ich mich selber nicht um diese Aufgaben kümmere, aber es könnte sein, dass das auch je nach Bundesland etwas unterschiedlich gehandhabt wird - dürfte zwar in meinen Augen nicht so sein, aber vorstellbar ist das schon.

Wir schreiben auch beim Kochen immer genau alle Chargen auf  also pro Kochtopf eine Nummer, die dann auch auf dem Etikett hinterher steht, damit es später bei Beanstandungen möglich ist, diese Sendung aus dem Verkauf zu ziehen - ist zwar bisher noch nie vorgekommen, aber ich glaub, das muss auch vom Gesetz her so gemacht werden.

Wir haben diese GbR vor 10 Jahren gegründet und alles nach Gesetzen durchgeführt (wurde zu Beginn etwas gefördert, da es sich um rein regionale Produkte handelt), war viel Arbeit für die Frau, die sich hauptsächlich darum gekümmert hat.

Ich hoffe, ich konnte dir damit schon mal etwas helfen.
Viele Grüße
Roswitha

Schön, dass es den BT gibt

Offline blackfriend

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Hallo,

ich würde in Deinem Fall zunächst einmal Kontakt mit dem für Deinen Landkreis zuständigen Veterinäramt aufnehmen, denn dieses ist ja auch für die gesamte Lebensmittelüberwachung zuständig. So ist es ja auch das Veterinäramt, welches die korrekte Kennzeichnung überwacht, aber auch genauso Proben der entsprechenden Produkte zum Zwecke der amtlichen Untersuchung zieht, ob diese den geltenden Vorschriften entsprechen.
Angesiedelt ist das Veterinäramt i.d.R. bei der Kreisverwaltung des zuständigen Landkreises bzw. bei der Stadtverwaltung bei größeren kreisfreien Städten.
Im Falle des Verkaufs von etikettierten Fertigprodukten sind selbstverständlich auch die Vorschriften der Landesbehörden für Mess- und Eichwesen (landläufig als "Eichamt" bekannt) zu beachten.
Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt bei dem für den Sitz des Gewerbes zuständigen Ordnungsamtes.
Dies ist entweder auf dem Land die zuständige Verbandsgemeinde (in Niedersachsen Samtgemeinde) bzw. in Städten die Stadtverwaltung.
Ich denke allerdings in Deinem Fall solltest Du zunächst einmal den Kontakt zum Veterinäramt suchen und Dich dort mal erkundigen.

Lg

blackfriend

Offline Romy

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Bei uns in der Schweiz musst du dich bei der Lebesmittelinspektion anmelden sobald du Lebensmittel an Dritte verkaufst. Bei Alkohol braucht man noch zusätzlich eine Bewilligung. Das wird gesondert behandelt. Zum Beispiel muss man jedes Jahr Alkoholsteuer bezahlen. Ich denke in Deutschland ist dies nicht viel anders.
« Letzte Änderung: 11.02.09, 08:47 von Romy »
en hübsche tag
Romy

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