Wir haben bisher auf den Rechnungen, die wir an ebenfalls (UST-)pauschalierende Landwirte geschrieben haben,
die MWST nicht ausgewiesen (hat ja keine Konsequenz). Z.B. Arbeitskraft bei der Ernte, Kipperfahren beim Silieren, usw.
Nun meint die Steuerberaterin eines Kunden, das ginge gar nicht, die MWST muss in jedem Fall ausgewiesen sein.
Stimmt das? Ich bilde mir ein, dass ich im ABFF-Kurs gelernt habe, dass MWST (s. oben) bei Pauschalierern nicht
ausgewiesen sein muss.
Elisabeth