Autor Thema: UST - Ausweisung auf Rechnung  (Gelesen 3085 mal)

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Offline SteinbockTopic starter

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UST - Ausweisung auf Rechnung
« am: 25.01.16, 19:01 »
Wir haben bisher auf den Rechnungen, die wir an ebenfalls (UST-)pauschalierende Landwirte geschrieben haben,
die MWST nicht ausgewiesen (hat ja keine Konsequenz). Z.B. Arbeitskraft bei der Ernte, Kipperfahren beim Silieren, usw.
Nun meint die Steuerberaterin eines Kunden, das ginge gar nicht, die MWST muss in jedem Fall ausgewiesen sein.

Stimmt das? Ich bilde mir ein, dass ich im ABFF-Kurs gelernt habe, dass MWST (s. oben) bei Pauschalierern nicht
ausgewiesen sein muss.

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline gina67

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Re: UST - Ausweisung auf Rechnung
« Antwort #1 am: 25.01.16, 19:09 »
Hallo Elisabeth
das ist mir auch neu. Ich schreibe immer incl. MWST.
Das hat bis jetzt noch keiner reklamiert.

LG Gina

Offline mogli

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Re: UST - Ausweisung auf Rechnung
« Antwort #2 am: 25.01.16, 21:14 »
Meines Wissens muß ab 100€ die MWST ausgewiesen sein, bzw. der eigene Prozentsatz vermerkt sein.
Liebe Grüße Helga

Offline freilandrose

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Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline martina

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Re: UST - Ausweisung auf Rechnung
« Antwort #4 am: 26.01.16, 08:20 »
Ich weise sie immer aus.

Offline samy

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Re: UST - Ausweisung auf Rechnung
« Antwort #5 am: 26.01.16, 09:31 »
Der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerwert sind immer auf der Rechnung getrennt auszuweisen.
Egal ob der Kunde optiert, pauschaliert oder eine Privatperson ist. Es geht bei der Rechungslegeung ja nicht nur darum das der Kunde einen Nachweis hat sondern auch um die eigenen Buchhaltung.

Zitat
16.4. Rechnungsausstellung
In der Rechnung an den Abnehmer hat der leistende Land- und Forstwirt nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8, § 24 Abs. 1 Satz 5 UStG den Steuerbetrag und zusätzlich den für den Umsatz maßgebenden Durchschnittsatz jeweils gesondert auszuweisen. Die Steuer ist nach dem für den Umsatz maßgebenden Durchschnittsatz zu berechnen (s.a. Abschn. 14.5 Abs. 22 und Abschn. 24.9 UStAE).

Beispiel 14:
Für die Lieferung am 18.1.13 von 100 Doppelzentnern Weizen berechne ich
2 556,00 €
und USt zum Durchschnittssatz von 10,7 %
273,50 €
Kaufpreis insgesamt
2 829,50 €
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Land-und-Forstwirtschaft.html#D063052800074
Samy