Autor Thema: Betriebshelfer?  (Gelesen 26138 mal)

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Online frankenpower41

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Mitarbeit Altenteiler
« Antwort #30 am: 26.11.16, 11:58 »
Wir hatten heute Diskussion mit Sohn wegen Mitarbeit von Altenteilern.

Ist es richtig, dass wenn z.B. ein Altsitzer bei der Waldarbeit verunglückt, der Betriebsinhaber für Arztkosten aufkommen muss. Wenn dem so wäre, müsste man ja dafür sorgen, dass Altenteiler nichts mehr tun darf.
So hat es ihm nämlich kürzlich jemand erzählt, dass sich Krankenkasse (oder war es die Berufsgenossenschaft) weigerte die Kosten für Behandlung zu übernehmen.
Da auf vielen Betrieben die Übergeber noch eifrig mitarbeiten kann ich das nämlich nicht glauben.
Wie sind hier die Regelungen?

Offline LuckyLucy

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #31 am: 26.11.16, 19:32 »
Also, dass sich die Berufsgenossenschaft in diesem Fall weigert, kann ich mir gut vorstellen.

Aber wer in so einem Fall angibt, dass er sich auf der Arbeit "nebenher" verletzt hat, dem ist wenig zu helfen.
LuckyLucy

Offline bienchen3

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #32 am: 26.11.16, 19:39 »
Hallo Marianne,
also das kann ich mir nicht vorstellen. Mein SV hat sich vor 3 Jahren mit 82 mit der Kreissäge in den Handrücken geschnitten und war dann 4 Tage im Krankenhaus. Wurde von der BG anstandslos als Arbeitsunfall anerkannt. Du bekommst halt keinen Betriebsleiter,  aber wir mussten gar nichts selber zahlen an Arztkosten.
Sabine
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline gina67

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #33 am: 26.11.16, 20:27 »

Hallo
ich habe das hier gefunden. Bei uns hatten beide Altenteiler schon kleine Unfälle, da wurde immer alles bezahlt.

https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0103/index.html

LG Gina

Online frankenpower41

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #34 am: 26.11.16, 20:46 »
Dann liegt es wohl im Ermessen, ob man die Mitarbeit als ständig oder vorübergehend definiert.
Hier steht  "vorübergehend unentgeltlich beschäftigte Familienangehörige sind nur versichert wenn sie noch keine Altersrente beziehen"
Der Fall, den Sohn schilderte war älterer, lediger Onkel der am Hof lebt und mitgeholfen hatte.

Es könnte also sein, wenn z.B.  Vater oder Schwager der bereits Rentner ist uns im Wald hilft, dass das dann nicht versichert ist. Kann also teuer werden.

@luckyLucy, da geht es ja nicht ums angeben oder evtl. was verschweigen, manche Unfälle sind schließlich offenkundig.
« Letzte Änderung: 26.11.16, 20:50 von frankenpower41 »

Offline gina67

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #35 am: 26.11.16, 20:59 »
Vielleicht solltest du mal direkt bei der BG nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
LG Gina

Offline Tina

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #36 am: 26.11.16, 21:12 »
Meines Wissens ist jeder, der auf dem Betrieb hilft, über die BG versichert.
Angenommen, es sind Freunde oder Bekannte da und die helfen beim z.B.  Kühetreiben und haben einen Unfall. Das ist ein Fall für die BG.
Oder der Altenteiler will die Halle/Scheune azufschließen, weil ein Lieferant erwartet wird, und rutscht aus, ein Fall für die BG.

Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, das die auch versuchen, das abzuwälzen. Dann hilft nur ein Einspruch und ich habe mir geschworen, das auch gegebenenfalls mit einem Foto zu dokumentieren. (Göga ist beim besamen irgendwie von einer Kuh gestoßen worden und war kurz ohnmächtig. Was haben die für einen Aufstand gemacht. Ich habe denen dann geschrieben, ob ich die Stallklamotten einschicken sollte ???)
LG
Tina

Offline LuckyLucy

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #37 am: 27.11.16, 06:34 »

@luckyLucy, da geht es ja nicht ums angeben oder evtl. was verschweigen, manche Unfälle sind schließlich offenkundig.

Wenn der Notarzt kommen muss, ist das wohl klar. Aber das ist ja nicht immer der Fall.

Diese Bürokratie kann einen aber auch um den Verstand bringen...
LuckyLucy

Offline muliane

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #38 am: 27.11.16, 08:51 »
Hallo,
wird bei Wald/Holzarbeiten unterschieden zwischen betrieblich und privat :-\
Passiert der Unfall beim fällen von Bäumen für den Betrieb oder beim zuspitzen von Koppelpfählen, oder..
Ich könnte mir vorstellen, dass eine betriebsfremde Person beim Brennholzschneiden für privat, nicht über BG versichert ist.

LG
"Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen, ehe ich  nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin."
(Indianerweisheit)

Offline Beate Mahr

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #39 am: 27.11.16, 08:59 »
Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, das die auch versuchen, das abzuwälzen.

Hallo

im Normalfall regelt das die BG mit der KK untereinander ...
deshalb ja der Unfallfragebogen  ::) 8)

Gruß
Beate

PS: wer was bezahlt kann man sich aber hinterher zeigen lassen
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Tina

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Re: Betriebshelfer?
« Antwort #40 am: 27.11.16, 10:19 »
Ja Beate, das weiß ich.
Aber im KH bist du als BG Fall fast wie privat und sehr gerne gesehen  :-* und als KK unter ferner liefen. Und deshalb hatten wir Probleme auch mit der Nachbehandlung, die durfte dann der Hausarzt machen.
LG
Tina