Autor Thema: Agrardieselvergütung ab 2014  (Gelesen 118655 mal)

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Online gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #165 am: 15.03.17, 10:07 »
Auf Anraten des Landvolkes habe ich die zusätzlichen Formulare ausgefüllt und mit einem Anschreiben nachgeschickt.

LG Gina

Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #166 am: 15.03.17, 12:46 »
So was ärgert mich aber trotzdem. Da gibt es neue Gesetzte und auf den Ämtern selber weiß keiner was Sache ist.
Vom Landwirt wird aber erwartet, dass er alles weiß und keine Fehler macht.
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Offline Gitta

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #167 am: 16.03.17, 08:31 »
ich kann Goldbach nur beipflichten.

diese jahr den agrardieselantrag so schnell wie mögich raus, bevor diese neuen gesetzte verständlich umgesetzt werden müssen.

wir haben auch schon unser Geld!

Gitta
Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden.
Liebe Grüße
Gitta

Offline Internetschdrieler

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #168 am: 27.03.17, 22:10 »
Am 23.2. habe ich den vereinfachten Antrag (Fbl. 1142) abgeschickt. am 24.3. kam die de-minimis Bescheinigung per Post und heute wurde die Agrardieselvergütung aufs Konto überwiesen. Das ganze ohne sonstige Erklärungen/Formblätter.

Offline Wiese

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #169 am: 28.03.17, 08:15 »
Antrag hab ich auch am 2.3. online abgeschickt.
Die de-minimis Bescheinigung per Post habe ich am 23.3. bekommen.
Nun muss ich mal aufs Konto schauen, ob´s Geld auch schon da ist. ;)
Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten.
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Online gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #170 am: 28.03.17, 10:13 »
freu
das Geld ist da, der Bescheid noch nicht.

LG Gina

Offline bertine

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #171 am: 29.03.17, 11:23 »

Hallo gina67,

soviel wie ich weiß gibt es keinen Bescheid mehr. Haben wir letztes Jahr schon nicht mehr bekommen.

LG Helga

Online gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #172 am: 29.03.17, 11:29 »
Aha, ich hatte mich schon gewundert.
Danke Bertine.

LG Gina

Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #173 am: 29.03.17, 15:40 »
Ich kann letzte Woche auch Zahlungseingang vermelden. Allerdings noch 2015.  ;D
Ich kann mich also nochmals auf Geldsegen freuen.
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Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #174 am: 10.04.17, 09:42 »
So jetzt hab ich den Antrag auch gestellt, so "spät" wie schon lange nicht mehr, diesmal sogar mit Anschreiben, ansonsten hab ich den komprimierten Antrag blos ins Kuvert gesteckt und verschickt.  ::) Bin mal gespannt,  ob alles passt.

Heute ist das Geld auf dem Konto  :D
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und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline bertine

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #175 am: 10.04.17, 15:14 »

Antrag vor 3 Wochen online verschickt, Geld heute da.

Offline Ingrid2

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #176 am: 10.06.17, 16:00 »
So wie ich das vestanden habe, reicht die Abgabe des Formulars 1463. Habs aber auch noch nicht gemacht.

Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #177 am: 10.06.17, 19:02 »
Hat sich da eigentlich jemand Gedanken gemacht, wie es bei den Liquditätkrediten und bei der Milchsonderbehilife verhält?
Wer das beantragt hat, ist derjenige nicht in einer Notlage (oder wie es heißt) und dürfte daher gar keinen Agrardiesel beantragen?
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Offline MTR

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #178 am: 11.06.17, 09:50 »
Ja, Gammi gute Frage! Ich habe am Anfang des Jahres dort angerufen und gefragt ob ich die anderen Formulare nachbearbeiten soll.
Wisst ihr was man mir geantwortet hat? Was für Formulare? Nach nochmaligen Nachfragen hieß es dann: Ja bitte nächstes Jahr aber bearbeiten und mit einreichen. Dann wurde ich gefragt ob wir in einer Notlage wären, also die Dieselrückvergütung zur Sondertilgung von Verbindlichkeiten benutzen würden.
Einen schönen Sonntag
MTR

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #179 am: 12.06.17, 08:11 »
Dann wurde ich gefragt ob wir in einer Notlage wären, also die Dieselrückvergütung zur Sondertilgung von Verbindlichkeiten benutzen würden.
Einen schönen Sonntag
MTR

Das ist ja eine seltsame Frage, in einer Notlage wird man keine Sondertilgungen leisten können.... da ist man froh, wenn man den "normalen" Kapitaldienst leisten kann und die laufenden Kosten decken.

Sondertilgungen sind eher was für gute Zeiten.... ;)
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Liebe Grüße
Annelie