Also, meiner Meinung nach kann man da "Eheleute" nicht verallgemeinern.
Gibt Eheleute, die haben die normale gesetzliche Variante, also Zugewinngemeinschaft.
Dann, gibt es noch Eheleute mit Gütergemeinschaft und
Eheleute mit Gütertrennung.
Also, könnte mir schon vorstellen, wenn Gütertrennung vereinbart ist und jeder der beiden Eheleute einen Teil des bejagbaren Grundbesitzes sein Eigen nennt, dann sind ja prinzipiell auch zwei Besitzer da, obwohl verheiratet. Also,....zwei Stimmen.
Bei Zugewinngemeinschaft kommt es darauf an, ob einem der beiden Eheleute schon der Grundbesitz gehört hat, oder nicht? Wenn ja, dann ist derjenige der Besitzer, also auch Stimmberechtigt, obwohl der Jagdpachtschilling dann als Zugewinn gelten dürfte, also beiden gehört zu gleichen teilen.
Bei Gütergemeinschaft gehört der Grundbesitz den "Eheleuten" und sie haben gemeinsam eine Stimme, müssen aber normalerweise mit ihren beiden Unterschriften den Jagdpachtschilling beantragen.
Tja, bei uns hier ist genau ein Landwirt, der sich den Jagdpachtschilling ausbezahlen lässt. Im Gegenzug dazu fährt er aber mit seinen schweren Fahrzeugen ebenso über die Wege, die mit dem Jagdpachtschilling der anderen Jagdgenossen hergerichtet werden.