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Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag

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Clara:
In der Tageszeitung, in der ldw. Fachpresse und was weiß ich nicht, wo noch, da stehen sie, die interessanten Gerichtsurteile über Wegerechte, Hahnenschrei und dergleichen.

Ich denke, es wäre günstig, wenn es hier auch so eine "Abteilung" gäbe. Ich bitte die Schreiber um die genaue Quellenangabe und das Aktenzeichen. *danke :)*

Liebe Grüße

Clara

Clara:
Führerschein gilt nicht

Ein tschechischer Führerschein kann den entzogenen deutschen Führerschein nicht ersetzen.
Zwei deutsche Autofahrer stellten Eilanträge bei Gericht, die die Richter jedoch ablehnten. Sie hatten ihre Führerscheine verloren, weil sie betrunken gefahren waren und dabei ermittelt wurden. Nach deutschem Recht hätten sie einen Nachweis über ihre Fahreignung nach dem Idiotentest vorlegen müssen, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Daraufhin hatten sie sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, was nach einer EU- Richtlinie möglich ist. Tschechien verlangt keine MPU.  Nach Ansicht der Richter  kann ein Fahrer mit 1,6 Promille bei Ermittlung nur nach einer MPU zurückerhalten.

Az: 6 G 1453/05 und 6 G 2144/05


Hausrat gilt weiter

Die Hausratversicherung muss für Schaden auch zahlen, wenn die Eigentümer während des Geschehnes nicht zu Hause sind.

Hauseigentümer und –bewohner, die vorübergehend bei Angehörigen wohnen, verlieren durch die Abwesenheit nicht den Schutz der Hausratversicherung. Das entschied jetzt das OLG Koblenz. In der Urteilsbegründung hiess es; dass die Betroffenen weder ihren Lebensmittelpunkt verlegt haben noch sei  ihr Haus unbewohnt gewesen. Nur für diese Fälle sieht das Recht einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes vor. Die Richter gaben mit ihrem Beschluss der Zahlungsklage einer Erbengemeinschaft gegen eine Wohn- und Hausratversicherung statt. Die Mutter der Kläger hatte sich längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen bei ihrer Tochter aufgehalten. Allerdings hatte sie offiziell ihren Wohnsitz behalten, da sie in ihr Haus zurückkehren wollte. Während der Abwesenheit der Hauseigentümerin kam es zu einem Wohnungsbrand.

Az: 10 U 1252/03

Clara:
Volle Heimkosten zu zahlen

Heimbewohner müssen auch dann ihren Platz voll bezahlen, wenn sie am Wochenende verreist sind, entschied der Bundesgerichtshof.

Die Richter haben eine Klausel im Vertrag eines Seniorenzentrums gebilligt, nach der die Heimbewohner die Heimkosten weiter zahlen müssen, wenn sie bis zu 3 Tage abwesend sind. Erst wenn sie längere Zeit nicht im Heim sind, werden ihnen für den gesamten Zeitraum 40% der Gesamtkosten erstattet. Der Bundesverband der verbraucherzentralen hatte  gegen die Klausel geklagt. Das Karlsruher Gericht wies die Klage ab. Zwar hatte der BGH 2001 eine vergleichbare Bestimmung als eine unangemessene Benachteiligung der Bewohner eingestuft. Allerdings habe der Gesetzgeber dem Heimträger mit einer Neureglung von 2002 nunmehr einen breiteren vertraglichen Spielraum eingeräumt und sogar den Verzicht auf eine Kostenerstattung ermöglicht, befand das BGH.

Az: III ZR 59/05

Clara:
Internetkauf

Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern beim Internetkauf gestärkt.

Klauseln mit denen sich der Internethändler das recht vorbehält, statt der bestellten Ware einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu schicken, sind unwirksam. Eine solche Bestimmung sei dem Käufer nicht zumutbar, weil die einseitigen Änderungen seiner Bestellung für ihn nicht mehr kalkulierbar seien. Eine entsprechende Reglung der Versandhandelsfirma OTTO in den Geschäftsbedingungen ihres Internetshops lasse laut BGH zu großen Spielraum für Abweichungen. (dpa)

Az: VIII 284/04

Clara:
Rollstuhl vom Pflegeheim

Für einen Wachkomapatienten in einem Pflegeheim muss die Krankenkasse  keinen Rollstuhl für Spazierfahrten zahlen.
Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Die AOK lehnte einen knapp 2.700 Euro teueren Multifunktionsrollstuhl für einen 41- Jährigen ab, der seit einem Treppensturz im Jahr 2004 im Wachkoma liegt. Das Gericht entschied, die Kasse müsse Hilfsmittel bezahlen, wenn diese die Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Der Mann könne aber nicht seinen eigenen Willen äußern. Vielmehr müsse das Pflegeheim Rollstühle für Spazierfahrten mit Angehörigen  bereitstellen. (dpa)

Az: S 18 KR 540/05 ER

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