Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement
Cross Compliance - Kontrolle
Uschi-:
Hallo Beate,
200 Schläge :o
da hätt ich nie im Kopf, wo was angebaut ist :P
Sind das alle kleine Stücke, oder seit Ihr Großgrundbesitzer ?
Viel erfolg bei der Kontrolle,
macht Euch vorher nicht verrückt
Gruß
uschi
Beate Mahr:
Hallo Uschi
NEE nicht Großgrundbesitzer ... Realteilung geschädigt
--- Zitat von: Uschi- am 27.08.05, 12:17 ---Hallo Beate,
200 Schläge :o
da hätt ich nie im Kopf, wo was angebaut ist :P
--- Ende Zitat ---
Grins ... ist relativ einfach ... unsere Gemarkung wird von 2 Bundesstraße ** geteilt ** besser gesagt ** geviertelt **
GöGa versucht immer 1 Vietel mit der gleichen Kultur anzubauen
Gruß
Beate
Ossi22:
2 Fragen :
1.) Pflanzenschutzmittellager :
Werden Kleinstmengen berücksichtigt ? Also wenn ich was zu behandeln habe , kaufe ich das beim Landhandel ein und verbrauche es möglichst auch am gleichen Tag , mit möglichst geringen Restmengen . Ich kaufe nicht große Mengen im vorraus ein . MUSS ich dann ein Lager nachweisen ? Die käuflichen Lösungen sind mir eigentlich zu teuer , hat jemand für eine Kleinstmenge ne Lösung parat ?
2.) Diesellager :
Gibts auch hier eine Kleinstmengenregelung ? Was ist mit den mobilen Hoftankstellen , die bis 999 Liter fassen ?
Gruß Henrik aus NRW
Katharina:
Hallo Henrik
im neuen Profi (September) ist ein ausführlicher Artikel über die sachgerechte Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln.
Darin haben sie als eine preisgünstige Lösung empfohlen, einen alten Stahlschrank (ehemalingen Aktenschrank) über eine Auffangwanne eines zugalassenen Herstellers zu stellen (mind. 10% der eingelagerten Flüssigkeit muss aufgefangen werden können). Ob solche Lösungen in jeder Region akzeptiert werden, sollte vorab geklärt werden.
--- Zitat ---Die wesentlichen Regeln zur Lagerung von
Pflanzenschutzmitteln auf dem
landwirtschaftlichen Betrieb
* Pflanzenschutzmittel nur in Orginalverpackung und unter Verschluss aufbewahren - für Betriebsfremde und Kinder unzugänglich!
* Pflanzenschutzmittel niemals in andere Gefäße umfüllen!
* Im Lager oder Schrank Ordnung halten!
* Angebrochene oder beschädigte Packungen dicht verschließen!
* Pflanzenschutzmittel nicht mit Lebens-, Futter- oder Arzneimitteln zusammen lagern (auch nicht in oder an Wohnhäusern oder Viehställen)!
* Giftige und sehr giftige Mittel gehören unter Verschluss und sollen getrennt von den übrigen Pflanzenschutzmittel gelagert werden!
* Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht gemischt gelagert werden mit sehr giftigen und giftigen Stoffen, die nicht brennbar sind!
--- Ende Zitat ---
Zitat aus Profi 9/05
martina:
Hallo Henrik,
zur sicheren Lagerung von Pflanzenschutzmitteln haben wir ein Thema, guckst Du hier: http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php?topic=4501.0
Versteckt in "Sicherheit in Haus und Hof"
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