Autor Thema: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin  (Gelesen 5096 mal)

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Offline SteinbockTopic starter

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #15 am: 04.07.21, 15:01 »
Nein, nur den Lohn für die im Vormonat geleisteten Stunden. Also jedesmal unterschiedlich.
Und wenn halt eine Woche krank, dann nur etwa 3/4 des "normalen" Monatslohns.
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline Morgana

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #16 am: 04.07.21, 16:15 »
wie sieht es  mit den Sozialversicherungen aus? Wird das alles korrekt einbezahlt?

Offline SteinbockTopic starter

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #17 am: 04.07.21, 17:26 »
Es ist korrekt auf dem Lohnzettel abgezogen. - Ob es dann auch einbezahlt wird??
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline Morgana

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #18 am: 04.07.21, 17:32 »
Da würde ich in dem Fall dringend mal nachschauen.
Von der Rentenversicherung müssten regelmäßig Bescheide kommen. Da sieht dann
ob alles ordnungsgemäß abgeführt wird. Nicht, dass sie da am Ende auch leer da steht.

Krankenversichert wird sie sicher sein, denn sie wird ja selber und mit dem Kind zum Arzt gehen.
Das würde auffallen.

Offline Imogen

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #19 am: 04.07.21, 18:19 »
Das ist alles nicht korrekt, wird aber in der Praxis vielfach so gehandhabt. Vor allem mit den 450 Euro Jobs.
Hier handelt es sich ja um einen Vollzeitjob. Oft wird von den AG ausgenutzt, wenn man ungelernt/in einer schwierigen persönl. Situration ist (wie z.B. frisch geschieden)
Sie bekommt ja immer am Jahresende diese Meldung und da sieht man, welche Berträge an welche Sozialversichungskassen abgeführt werden.
Da wirklich mal genau drauf schaun, oder einen Steuerberater anschauen lassen!

Ich habe auch meinen Regelarbeitsplatz verloren und dann auch einiges in die Richtung erlebt. z.B.

Minijob max. 10 Std. proWoche auf Abruf bei einer Spedition, wurde bar ausbezahlt je nach Stunden
Nach kurzer Zeit weitere Mitarbeiterin auf dieser Stelle und wir mussten uns die Stunden teilen. Ergebnis: im Monat kam jeder nur noch auf ca. 100 Euro
Dann kam am Jahresende die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung und man staunt, laut dieser habe ich jeden der 12 Monate 450 Euro verdient, die ja bar ausbezahlt wurden. Bei meiner Kollegin das gleiche.
Funktioniert so: für 2 Mitarbeiter je 5310 Euro beitragspflichtiges max. Bruttoarbeitsentgelt am die Bundesknappschaft gemeldet= Lohnkosten auf dem Papier 10.620 Euro
d.h jede Mitarbeiterin hat max. 1200 Euro pro Jahr verdient= tatsächliche Lohnkosten 2.400 euro und die Differenz war das Schwarzgeld/Taschengeld der Geschäftsführer
Da  mit Aushilfsfahrern genauso  verfahren wurde, man hatte immer 2-3 kommt ein schöner Betrag in die "Schwarzgeldkasse oder in die Taschengeldkasse.

Natürlich hab ich bei der Bundesknappschaft nachgefragt, beim ersten Anruf durfte mit die Mitarbeiterin keine Auskünfte zu meinem Konto geben.
Beim 3. Anruf dann hat mir eine Mitarbeiterin erklärt, dass das otf vorkomme aber man da nichts machen kann, außer den Job halt aufhören

Ich habe verlangt, dass das richtig gestellt wird, das wurde auch gemacht, aber der Job war weg. (Das geht nur, wenn man ohne den Job überleben kann)

Desweiteren habe ich auch eine Bekannte die einen 450 Euro Job hat. Sie hat in den letzten Jahren nicht einmal eine Meldebescheinigung bekommen. Hat einen gutes Verhältnis zu ihrer Chefin, weiß aber auch nicht welche Beträge für sie gemeldet werden.  Vermutlich ist es ähnlich, sie hat sich zum schweigen entschlossen und arbeitet weiter.

Es werden zwar entsprechende Gesetze gemacht, aber diese werden gekonnt immer wieder umgangen. Es gibt den Spruch,jeden Morgen steht ein neuer Dummer auf, der müsste heißen: Jeden Morgen steht wieder einer in Not auf  und der musss das mitmachen, solange er keine andere Einkommensmöglichkeit hat.

Ich hoffe ich hab jetzt keinen auf eine neue Idee gebracht.....

Imogen



Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe

Offline Marina

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #20 am: 04.07.21, 19:20 »

Funktioniert so: für 2 Mitarbeiter je 5310 Euro beitragspflichtiges max. Bruttoarbeitsentgelt am die Bundesknappschaft gemeldet= Lohnkosten auf dem Papier 10.620 Euro
d.h jede Mitarbeiterin hat max. 1200 Euro pro Jahr verdient= tatsächliche Lohnkosten 2.400 euro und die Differenz war das Schwarzgeld/Taschengeld der Geschäftsführer
Da  mit Aushilfsfahrern genauso  verfahren wurde, man hatte immer 2-3 kommt ein schöner Betrag in die "Schwarzgeldkasse oder in die Taschengeldkasse.

Imogen

Die Bundesknappschaft verlangt aber doch auch Beiträge, und das nicht zu knapp.
Rentiert sich anscheinend trotzdem, wenn die von den Machenschaften sogar wissen  :-\

Offline Hamster

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #21 am: 04.07.21, 20:07 »
Die Knappschaft bekommt vom ausgezahlten Lohn ca.35%.Abgaben, die müssen zusätzlich gezahlt werden!

« Letzte Änderung: 04.07.21, 20:09 von Hamster »
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Hamster

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #22 am: 04.07.21, 20:09 »
Jeder kann sich über seine Sozialversicherung nr. Eine Auskunft bei der jeweiligen KK holen.
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Mathilde

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #23 am: 04.07.21, 22:34 »
Hallo,

wer aber beim 450€ Job nicht seinen Anteil an der Rentenversicherung zuzahlt hat auch keine Rentenansprüche.
Meine Güte bin ich treudoof auf die Kriminelle Energie bin ich noch gar nicht gekommen!
LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline cara

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #24 am: 05.07.21, 23:42 »
LiGrüss cara

It's a magical world, Hobbes, ol' buddy...
Let's go exploring!

Offline Mathilde

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #25 am: 06.07.21, 07:48 »
Hallo,

auch die Feiertage stehen ihnen  zu sofern sie regulär immer an diesen Tagen arbeiten würden.

Kommt jemand immer Montags und Dienstag und an diesem Wochentag ist ein Feiertag, so steht Ihm dieser zu obwohl „frei“ ist.

Arbeitsrecht ist nicht das einfachste.

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Imogen

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Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
« Antwort #26 am: 06.07.21, 15:54 »
Ja, aber leider nur auf dem Papier. Es gibt wenige AG die das wirklich so handhaben, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Da wo es möglich ist, werden sogar Teilzeit/Vollzeitsstellen in 450 Euro Jobs umgewandelt, ist wohl lukrativer und einfacher sich nicht so genau an die Gesetzesvorgaben zu halten.
Ich denke diese450 Euro Jobs sollten unbedingt anzahlmäßig beschränkt werden. z.B. das auf 10 Sozialversicherungspflichtige Stellen  nur 2 Stück 450 Euro-Jobs zulässig sind.
Mittlerweile wird manches mit 450 Euro Jobs -ohne Rechte- umgetrieben und wenn du den nicht nimmst, nimmt ihn ein anderer! (Müssen vor allem ältere AN machen, die anderweitig nicht mehr untekrommen. Verjüngung der Teams war lange ein Schlagwort, dass die Personalpolitik der Unternehmen bestimmt hat. )
Auch mit ein Grund, warum zu wenig Geld in die Sozialkassen fließt und kaum Geld auf die Rentenkonten kommt.

Ich denke oft, es hat so lange gedauert und so viele haben dafürgekämpft, dass AN eine soziale Absicherung haben  und jetzt geben wir das über die 450 Euro Jobs alles wieder her.

Ich habe es aus Überzeugung lange abgeleht einen 450 Euro Job anzunehmen, musste es dann aus Mangel an anderen Möglichkeiten tun. Aber meine Sozialversicherungs Nr. dafür herzugeben, Geschäftsführern Gelder zukommen zu lassen die buchhalterisch als Lohnkosten gebucht werden aber halt nicht ausbezahlt werden, war dann doch  der Gipfel. (die tasächlichen 100-150 Euro/Monat die ich dann tatsächlich verdient habe waren ja dann nichts im Verhältnis zu den 300-350Euro die bei der Gechäftsführung verblieben. Je nach Anzahl der 450  Euro Jobs bleibt im Monat ein nettes Taschengeld hängen, der zu versteuernde Gewinn wird kleiner etc.)

Imogen

« Letzte Änderung: 06.07.21, 15:58 von Imogen »
Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe