Autor Thema: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?  (Gelesen 28304 mal)

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Offline reserlTopic starter

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Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« am: 03.11.11, 19:20 »
Die Frage nach einem "gerechten" Lohn für den mithelfenden künftigen Hofnachfolger
(möglicherweise schon mit eigener Familie) stellt sich für viele Betriebe.


Vielleicht mag die ein oder andere berichten, wie das bei Euch geregelt ist/war?
Wie zufriedenstellend war diese Lösung für Euch?

Was würdet Ihr all denen raten, die sich gerade mit dem Thema befassen müssen?
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline gina67

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #1 am: 03.11.11, 19:51 »
Hallo
wir haben eine Vater-Sohn-GbR jeder mit 50% Anteil. Der Gewinn wird aufgeteilt und versteuert. Wir haben zusammen ausgerechnet wieviel jede Familie zur Verfügung haben muss um davon leben zu können. Dieser Betrag wird bei uns aufs Haushaltsgeldkonto und bei unserem Sohn auf sein Privatkonto überwiesen. Die Ausgaben für die Autos (Reparaturen) und Versicherungen werden vom Betriebskonto bezahlt, ebenso die Kosten für unsere studierende Tochter und das Altenteil für SM.
Wenn höhere Privatausgaben anstehen z.B. für Urlaub oder größere Anschaffungen, wird das abgesprochen und vom Betrieb (im gewissen Rahmen) zur Verfügung gestellt.
Bis jetzt hatten wir mit unseren jungen Leuten noch keine Reibereien wegen dem Geld.


Offline Beate Mahr

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #2 am: 03.11.11, 20:18 »
Hallo

so sollte es sein ...

Aber ...
wir haben hier so einen Fall ... :-(
 
Als die Altenteiler noch den Hof hatten hat der Sohn auf sehr großem Fuß gelebt
es gab fast nichts was da nicht von ihm gekauft wurde ( Autos - Reisen usw. )
 
Jetzt wo er Betriebsleiter ist bekommen seine Eltern noch nicht mal Taschengeld
da ist nichts mit *den Lebensabend genießen* ... die schuften immer noch
 
Nur mal so zum nachdenken ...
 
Gruß
Beate
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entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline gina67

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #3 am: 03.11.11, 20:23 »
Ja Beate das gibt es sicherlich, kenne aber auch einen Fall, wo Vater schon weit über 70 ist und noch immer nicht abgegeben hat und der Sohn, mittlerweile über 50, ist immer noch nur "Mifa". Das kanns ja auch wohl nicht sein.
Gerade das finanzielle muss sehr gut überlegt werden, besonders wenn der Hofnachfolger schon wieder Familie hat und der Hofabgeber für die Rente noch zu jung ist. Das ist bei uns der Fall. Gerade deswegen haben wir die Beträge zusammen festgelegt und unser Sohn kann nicht einfach so an das Betriebskonto und sich bedienen. Das machen wir auch nicht. Schließlich sind wir gleichberechtigte Partner.
Gina

Offline Optimist

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #4 am: 03.11.11, 20:27 »
Hallo,
wir haben unseren Sohn angestellt und er bekommt jeden Monat pünktlich sein Gehalt auf sein Konto überwiesen.
Zusätzlich zahlen wir noch einen kleinen Betrag auf seinen Bausparvertrag, sozusagen Arbeitgeberanteil.
Ebenso zahlen wir für ihn noch Steuern und Versicherung fürs Auto. Ab und zu gibt es auch noch mal etwas
Extrageld, aber eher selten.
Es ist gar nicht so einfach, es gerecht zwischen Geschwistern zu regeln, aber ernsthaften Streit gab es wegen
Geld noch nicht. Allerdings ist Sohnemann noch alleine und braucht keine Familie zu versorgen. Sollte das mal der
Fall sein, müssen wir neue Absprachen treffen.

Gruß
Optimist

Offline Heidi.S

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #5 am: 03.11.11, 20:39 »
Hallo
 ich hab mal nachgeschaut was ein ausgebildeter Landwirt in Deutschland so verdient , wenn er fremd angestellt ist.
http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Landwirt-Landwirtin.html
 ich bin schon erstaunt welch Unterschiede es gibt.
Da kann sich so mancher Hofnachfolger einen besseren Verdienst so oft erträumen
Liebe Grüße Heidi

Offline gina67

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #6 am: 03.11.11, 22:16 »
So toll ist das nicht, aber ein Arbeitnehmer hat meistens nur eine 40 Std-Woche und der Hofnachfolger arbeitet ja meistens sehr viel mehr. Ausserdem muss er oft schon Verantwortung für seinen Bereich übernehmen und das muss auch honoriert werden.
Gina

Offline maggie

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #7 am: 03.11.11, 22:55 »
zuerst war unser sohn angestellt - dann wurde ihm ein normaler lohn "gutgeschrieben" - was er für sich brauchte holte er aus der kasse (karte hatte er nicht für betriebskonto, aber vollmacht - hätte also auch auf der bank holen können )
heute haben wir eine generationengemeinschaft (etwas wie euer gbr) - in der buchhaltung werden die (ungefähren arbeitszeiten) von uns 3 aufgeführt (ich bin zwar nicht mitglied, aber mein anteil geht auf das konto meines mannes ) -
und der buchhalter teilt dann den verdienst auf (auf dem papier) - und was noch übrigbleibt von den privatausgaben wird gutgeschrieben

bei der hofübernahme wird das dann unserem sohn angerechnet (in der schweiz kauft der junior den betrieb zu einen spezialpreis - offiziell geschätzt )
« Letzte Änderung: 03.11.11, 22:57 von maggie »
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #8 am: 04.11.11, 00:36 »
So toll ist das nicht, aber ein Arbeitnehmer hat meistens nur eine 40 Std-Woche und der Hofnachfolger arbeitet ja meistens sehr viel mehr. Ausserdem muss er oft schon Verantwortung für seinen Bereich übernehmen und das muss auch honoriert werden.
Gina


Gina 67,

gleichwohl magst du Recht haben, doch ganz so einfach ist es nicht. Auch ldw. Arbeitnehmer in der Lw arbeiten in Zeiten von Saat und Ernte mehr als 40 Stunden in der Woche.

Gleichwohl wage ich auch in Frage zu stellen, ob potentielle Hofnachfolger mehr Verantwortlichkeiten haben als "normale" Arbeitnehmer in einem ldw. Großunternehmen. Das halte ich eher für Augenwischerei und Ablenkung von der tatsächlichen Entlohnungsfrage im "klassischen" Familienbetrieb.

In die Frage der Entlohnung spielt dann auch hinein, über  welche Ausbildung verfügt der potentielle Hofnachfolger. Ein Landwirtschaftsmeister/Techniker wird anders entlohnt als ein Agraringenieur.

Ich  suche nach wie vor eine TATSÄCHLICHE Aufschlüsselung niedergeschreiben und wirklich monetär entlohnt- nicht belohnt, mit warmen Worten- der täglichen Arbeitszeit eines Hofnachfolgers.
Beste Grüße,

Anja
« Letzte Änderung: 04.11.11, 00:43 von Clara »

Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #9 am: 04.11.11, 00:39 »
Hallo,
wir haben unseren Sohn angestellt und er bekommt jeden Monat pünktlich sein Gehalt auf sein Konto überwiesen.
Zusätzlich zahlen wir noch einen kleinen Betrag auf seinen Bausparvertrag, sozusagen Arbeitgeberanteil.
Ebenso zahlen wir für ihn noch Steuern und Versicherung fürs Auto. Ab und zu gibt es auch noch mal etwas
Extrageld, aber eher selten.
Es ist gar nicht so einfach, es gerecht zwischen Geschwistern zu regeln, aber ernsthaften Streit gab es wegen
Geld noch nicht. Allerdings ist Sohnemann noch alleine und braucht keine Familie zu versorgen. Sollte das mal der
Fall sein, müssen wir neue Absprachen treffen.

Gruß
Optimist

Optimist,

was macht es denn für einen Unterschied, ob der Hofnachfiolger eine eigene Familie hat oder nicht? Wenn er bei Alledie oder Kar(en)stadt an der Kasse steht muss er zahlen, was er im Korb hat, egal ob er treusorgender Familienvater ist oder Single.

Fragende Grüße,

Anja

Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #10 am: 04.11.11, 00:42 »
@ all,

ich habe auch noch mal eine Frage der Definition des Begriffes Hofnachfolger.

Ab welchem Zeitpunkt  ist denn der Hofnachfolger wirklich Hofnachfolger?

Fragende Grüße,

Anja

Offline Kleopatra

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #11 am: 04.11.11, 04:45 »
@ all,

ich habe auch noch mal eine Frage der Definition des Begriffes Hofnachfolger.

Ab welchem Zeitpunkt  ist denn der Hofnachfolger wirklich Hofnachfolger?

Fragende Grüße,

Anja

Find ich eine sehr gute Frage, den solange der Hofnachfolger kein Hofnachfolger ist, hat er nach meiner Meinung das Anrecht auf einen vollen Lohn. Das ist für alle Kinder untereinander gerechter, den machmal arbeiten auch die nicht Hofnachfolget mit.
Sobald der Hofnachfolger, Hofnachfolger ist, kann er auch teiweise im Lidlohn arbeiten. Dieser Lidlohn wird im bei der Übernahme vom Kaufbetrag abgezogen.
Hofnachfolger ist jemand ab diesem Zeitpunkt, ab dem er das in irgend einer rechtlich einforderbaren Form schriftlich in den Händen hat. n.m.M.

Offline Kleopatra

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #12 am: 04.11.11, 04:48 »
Hallo,
wir haben unseren Sohn angestellt und er bekommt jeden Monat pünktlich sein Gehalt auf sein Konto überwiesen.
Zusätzlich zahlen wir noch einen kleinen Betrag auf seinen Bausparvertrag, sozusagen Arbeitgeberanteil.
Ebenso zahlen wir für ihn noch Steuern und Versicherung fürs Auto. Ab und zu gibt es auch noch mal etwas
Extrageld, aber eher selten.
Es ist gar nicht so einfach, es gerecht zwischen Geschwistern zu regeln, aber ernsthaften Streit gab es wegen
Geld noch nicht. Allerdings ist Sohnemann noch alleine und braucht keine Familie zu versorgen. Sollte das mal der
Fall sein, müssen wir neue Absprachen treffen.

Gruß
Optimist

Optimist,

was macht es denn für einen Unterschied, ob der Hofnachfiolger eine eigene Familie hat oder nicht? Wenn er bei Alledie oder Kar(en)stadt an der Kasse steht muss er zahlen, was er im Korb hat, egal ob er treusorgender Familienvater ist oder Single.

Fragende Grüße,

Anja
Aber der Einkaufskorb ist bei einer 5 köpfigen Familie grösser als bei einem Single. Wobei das vermutlich rechtlich nicht statthaft ist, Single weniger zu bezahlen. Zumal die Single auch um eine vieles höhere Steuerrechnung haben. Auf jeden Fall in der Schweiz.

Mucki

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #13 am: 04.11.11, 08:18 »
Hallo,
was spielt es für eien rolle ob er singel ist oder nicht er ist arbeitnehmner,und somit beckommt er den lohn für seine Arbeit,so ist es im normalen lebn auch,ob er später den Hof beckommt ist doch egal,den er muß dann ja umgekert an die Eltern austrag zahlen.

Die frage ist doch nun eigendlich wie viel arbeit für wie viel Lohn ???

Gebt des mal in Google ein,

 Tarifbereich/ Branche Landwirtschaft Westfalen-Lippe ...



Und man sollte bedenken das den Lohn den der nachvolger erhält er ja nachher wieder in den hof einbringt, weichenden geschwistern ist die leicht erklärt ,sie beckommen von ihrem arbeitgebr geld weil sie dort arbeiten der Hofnachvolger beckommt sein geld von Vter und Mutter weil der dort arbeitet.


Lg Mucki






Offline Wiese

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #14 am: 04.11.11, 08:26 »
@ all,

ich habe auch noch mal eine Frage der Definition des Begriffes Hofnachfolger.

Ab welchem Zeitpunkt  ist denn der Hofnachfolger wirklich Hofnachfolger?

Fragende Grüße,

Anja

Diese Frage bezieht sich jetzt aber wohl auf einen Vollerwerbsbetrieb.

Wie stellt sich die Frage als Nebenerwerbsbetrieb. Hofnachfolger hat seinen Beruf und auch sein Einkommen.
Auch zur Entlohnung bei Mitarbeit vom Hofnachfolger und Geschwistern auf dem Hof im Nebenerwerb, wie kann ich dem gerecht werden?
Auch die Auszahlung weichender Geschwistern bei Hofübergabe finde ich, ist ein sehr schwieriges Thema. Sowie auch die Übergabeverträge
die früher anderes waren, als sie wahrscheinlich heute sein werden. Alles für mich ungelöste Fragen, worüber ich mir jetzt schon den Kopf
darüber zerbreche, falls es mal soweit sein sollte.
Vollerwerb- oder Nebenerwerbsbetrieb sind doch auch unterschiedlich zu bewerten.

Wiese
Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten.
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