Hallo Stadtkind,
so viele Frgen, die kann ich sicher nicht alle allein beantworten,a ber ich fang einfach mal an.
Also einen Mustervertrag gibts beim Bauernverband oder auch evtl. bei der Kammer.
Such dir auf jeden Fall einen Steuerberater, der auch mit Landwirtschaft was am Hut hat, der kann dir auch sagen wo du aufpassen musst, z.B. bei Verkauf von Flächen und Rückforderungen von weichenden Erben und all so Zeugs.
Bei der Scheidung ist es davon abhängig ob ihr einen Ehevertrag habt und was da drin steht. Wenn du immer im Betrieb mitgearbeitet hast dann wird das natürlich angerechnet, es gibt doch da so ne Kapitalsteigerungsrechnung oder was wieß ich wie die heißt. Und auch wenn du Geld in den Betrieb eingebracht hast, wird das angerechnet, sofern du beweisen kannst das zu z.B. den Pflug wirklich von deinem Geld bezahlt wurde.
Was muss minimal in so einem Vertrag stehen ? Mein Notar sagte uns bei einem Vorgespräch, das ich unbedingt empfehlen würde, man kann alles reinschreiben was nciht unbedingt sittenwidrig ist, aber was nützt der dickste Vertrag, wenn es zwischenmenschlich nicht klappt. Und da müssen eben alle Familienmitgleider, auch die weichenden Erben, mitziehen.
Meine Schwester bestand z.B. unbedingt darauf das im Vertrag festgelegt wird, das alle Geschwister und ihre Kinder ungehinderten Zugang zur Altenteilerwohnung haben, da sie von einer Freundin schlechtes berichtet bekam. Soll sie es haben, ich hab da kein Problem damit, aber ich denk wenn alle Familienmitlgieder verstritten sind, dann kann das da noch so groß und breit im Vertrag stehen, es wird dann nciht funktionieren. Bei uns funktioniert es bis jetzt auf jeden Fall ganz gut. Aber wir hatten mit meinen Geschwistern auch so kein Problem bei der Hofübergabe.
Wichtig find ich auch die Nutzrechte, vor allem das die Räume beschrieben werden, sonst könnte man sich nachher darüber streiten, welche Räume den zur Altenteilerwohnung wirklich gehören.
Und es ist vielleicht ratsam noch zu schreiben das die Betreibsgebäude betreten werden dürfen, wenn keine Gefahr für den Altenteiler davon ausgeht.
Der SV einer Bekannten hat z.B. Alzheimer, da ist es ratsam ihn vom STall fernzuhalten, was aber nicht immer einfach ist.
Wenn die SE noch Land behalten, dann steht das ja im Vertrag, und ein Pachtvertrag kann doch jederzeit extra gemacht werden, ausser man will verhindern, das der SV im Streit auf einmal das Land an jemanden anders verpachtet. Aber ich weiß nciht ob das so einfach geht.
Von der Regelunfg das erst gepachtet wird und dann übernommen wird, hab ich noch nie was gehört, aber viuelleicht wei´ß ja jemand anders was darüber.
Liebe Grüße
Niemadsland