Autor Thema: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...  (Gelesen 63707 mal)

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Offline maggie

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #30 am: 15.05.07, 14:39 »
wir mussten uns bei der übernahme auch zur wehr setzten -
sv verlangte von uns -
wir wären verpflichtet den schwestern von göga die heimat zu erhalten, also jederzeit bereit zu sein, sie hier aufzunehmen -
da haben wir kategorisch abgelehnt... - wir hätten sowas niiiiie unterschrieben -

habe das bei meinen eltern erfahren - da kann ich nur sagen "gott behüte uns von allem übel und der verwandtschaft im haus....

wir bauen ja jetzt unser stöckli aus, aber ich werde niiiiee einem unserer kinder ein wohnrecht in jenem haus einräumen,
die können es ja dann immer noch mieten, wenn junior es nicht für den betrieb braucht und sonst hat es genügend feie häuser und wohnungen hier im dorf... - im moment jedenfalls -

liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Offline fanni

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #31 am: 15.05.07, 21:09 »
Also bei uns in der Gegend gibt es das auch noch vereinzelt und es geht nie gut!

Ich hab jetzt mal die alten Resopal-Jugendzimmer meiner Schwägerinnen zum Sperrmüll gebracht. ;D ;D Wir mussten sie immer aufheben "denn das sind ja ihre Möbel" usw. bla bla, obwohl die alle schon verheiratet und eingerichtet waren, als ich in den Hof eingeheiratet habe musste ich immer noch deren "Müll" verwalten! ..............Wohlgemerkt es sind eigentlich die Eltern, die solche Spinnereien im Kopf haben und nicht loslassen können. Wenn man den Geschwistern klipp und klar sagt wo es lang geht dann sehen die es meistens auch ein und die wollen dann auch nicht mehr zu Hause wohnen, genauso wie ich jetzt gnädigerweise den Krempel wegschmeißen "durfte!"

Die Frage ist nur, wo ist die Grenze??? Und wenn sie schon da wohnen (ganz klar um sich die Mieten zu sparen und sich was aufbauen zu können, kann ich ja in manchen Fällen verstehen, wenn die Ausbildung noch nicht fertig ist oder so oder wenn die Geschwister noch recht jung sind wäre ich eher für ein "Bleiberecht" für kurze Zeit aber kein Wohnrecht) dann muss doch auch eine Regelung her über die Kosten (Strom, Wasser, Müll)


Fanni
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Online Margret

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #32 am: 15.05.07, 21:24 »
Ein lebenslängliches Wohnrecht für weichende Erben ist der Wahnsinn !

In der Verwandtschaft haben wir so einen Fall,  da gibt es ein Leben lang nur Theater.

Bei unserer Hofübergabe wurde dem jüngsten Bruder meines Mannes (damals ca. 23 J.) ein Wohnrecht innerhalb der Wohnung seiner Eltern bis zu seinem 30. Geb.  vertraglich eingeräumt.
Das war für uns kein Problem.
(Wobei ich jetzt nicht weiß,  ob es für ihn alleine gegolten hätte,  falls SE vorher verstorben wären ?  Vermutl. ja.)
Diese Altersgrenze hat er inzwischen überschritten und wohnt noch da,  was aber kein Problem ist.
U.a beteiligt er sich an Ksoten wie Strom, Wasser usw.  und es harmoniert gut.

Siehe "Wenn Geschwister noch auf dem Hof wohnen".

Margret

Offline regi

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #33 am: 15.05.07, 23:18 »
@margret: Ist doch ok, wenn er bei euch wohnt und es für alle stimmt. Jetzt hat er ja kein Wohnrecht mehr, dann ist Auflösung der Wohngelegenheit auch kein Problem.

Bei uns gilt Wohnrecht nur, solange die Betriebsübergeber in der Wohnung wohnen können. Dann können sie ohne Grundbucheintrag auch andere Leute in ihrer Wohnung leben lassen, zB. Kinder - könnte zB. auch Lebenspartner sein bei verwitweter SM.

Wohnrecht erlischt für alle Mitwohnenden, wenn Wohnrechtsinhaber ihr Wohnrecht nicht mehr ausüben (können).
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regi

Offline Romy

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #34 am: 16.05.07, 07:16 »
Aber geht es aus finanzieller Sicht immer ohne Wohnrecht?

Das ist ja das traurige. Verstehen kann ich dieses Recht schon. Es gibt Sicherheit, man kann sie da nicht rauswerfen. So traurig wie es ist. Heute können sich die weichende Generationen oft gar keinen Wohnung mehr leisten. Es wurde immer alles in den Betrieb gesteckt, übergeben muss man für ein Butterbrot - da bleibt kaum was zum leben, denn eine dritte Säule wurde nie eingerichtet. Wenn man nicht schon früh vorgesorgt hat.

Aber ein Wohnrecht besteht bis zum ableben. Das heisst auch wenn beide im Altersheim sind, darf die Wohnung nicht verändert oder umgenutzt werden ohne Bewilligung der SE. Mein SV hat auch Wohnrecht. Aber er bezahlt mir immer wiedr etwas, jetzt liess er gerade ein paar Fenster neu einsetzen. Er meinte mal: Das Wohnrecht sei gerechnet bis ca 75-80 Jahre und nicht bis 90 wie er jetzt wird. Das ist ihm nicht recht, deshalb versucht er es so, das kann er dann ja auch von den Steuern abziehen.

Viel besser finde ich eine kleine Wohnungszins, wenns nicht anders geht. Das ist auch steuerlich gesehen besser für die SE.
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Romy

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Offline maggie

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #35 am: 16.05.07, 12:02 »
hallo romy,
bei uns stand im vertrag, wenn se ins altersheim umziehen oder sonst wegziehen, müssten wir ihnen monatlich einen kleinen betrag überweisen und die wohnung gehörte uns....

da war das landw. amt in schaffhausen scheinbar vor gut 30 jahren sehr fortschrittlich, die haben sich nämlich für diese klausel eingesetzt, auch der betrag war aufgeführt....
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margrith  us der schwiiz

Offline Beppa

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #36 am: 16.05.07, 12:32 »
Sie meinte damit die Eltern.

Offline Romy

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #37 am: 16.05.07, 13:23 »
Ja Beppa hats geschnallt  ;D meinte natürlich nur die SE. Ich habe dabei auf die Frage von Regi geantwortet. Sorry wenn das nicht so klar rüber kam.
Aber im Grunde genommen (wenn das nicht vorher geregelt wurde wie bei Maggi) könnten die Geschwister in die Wohnung ziehen wenn die SE ins Altersheim gehen. Vorausgesetzt die SE sind damit einverstanden.
Bei Wohnrecht gehört die Wohnung, oder die im Vertrag bestimmten Zimmer, den SE und damit können sie machen was sie wollen bis an ihr Lebensende.
Ich war einmal an einem Vortrag "Hofübergabe auf weite Sicht" Herr Thürer ist sehr kompetent und muss viele Hofübergaben regeln. Er hat schon ziemlich alles erlebt was man diesbezüglich erleben kann :)
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Romy

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Offline fanni

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #38 am: 16.05.07, 19:38 »
Innhaltlich hast du recht Annelie, aber die Notare können wirklich alles, aber auch alles beurkunden (außér es ist sittenwidrig) und das gilt dann auch so...........für "alle Ewigkeiten".

Wir haben z.B, innerhalb der Gemeinde Probleme mit Nutzungen von bestimmten Gebäuden, weil sich der damalige Verkäufer notariell beurkunden hat lassen, dass auf diesen Grunstücken und Gebäuden nie und nimmer eine Konkurrenz für ihn (als Wirt) entstehen sollte. Das ist 50 Jahre her und gilt noch heute!! Und weiter!! Obs fürs Dorf sinnvoll ist oder nicht.

Also beurkunden kann man fast alles lassen und das gilt auch. Aber mann muss ja nicht alles unterschreiben!

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Offline Linaria

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #39 am: 17.05.07, 11:06 »
Hallo
bei mir daheim hat meine jüngste Schwester (ledig) den Hof von meinen Eltern gepachtet, mein Vater und meine Mutter arbeiten noch voll mit. Meine mittlere Schwester hat vor über einem Jahr nach Augsburg geheiratet ca. 100 km von Hof weg. Hat auch noch eine Wohnung auf dem Hof, weil sie des öfteren mit ihrer Tochter kommt. Jetzt möchte meine jüngste Schwester zu ihrem Freund ziehen. Wir haben anfang Februar mit den Eltern über den Betrieb (ca 75 ha und 50 Stück Milchvieh, Aussiedlerhof) gesprochen wobei meine Eltern den hof nicht aufgeben möchten. Hab dan den Vorschlag gemacht das der Hof auch ein ein junges Landwirtspaar verpächtet werden kann.Meine Eltern sind von dem Gedanken nicht gans abgeneigt. Da kamm die Frage wo diese den dan Wohnen sollten. Meine Antwort war in der Wohnung von der mittleren Schwester die kann ja auch die paar Tage wo sie kommt im obersten Stock in einem 36 qm Zimmer wohnen, alls die das hörte das sie die Wohnung hergeben sollte
hat sie mich alles geheißen und das währe ihre Wohnung (etwa 140qm) und gebe die auch nicht her (gehört alles meinen Eltern)
 ???. Meine Antwort war nur noch wo den meine Wohnung im Haus ist seit ich verheiratet bin. Seit dem hat sie keinen Konakt mehr mit mir, läuft an einem vorbei wie wen es mich nicht mehr geben würde( ist schon immer sehr jähzornig und in sekunden von null auf hundert). Meine Eltern sagen zur Zeit nichts weil sie sonst ihre Enkeltochter nicht mehr sehen dürfen. Finde das ganze unterste Schublade und bin nur Sprachlos.
Viele Grüße Renate
« Letzte Änderung: 17.05.07, 11:08 von Linaria »
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Hause

Offline maggie

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #40 am: 17.05.07, 14:48 »
eine frage renate,
bezahlt deine schwester denn für so eine grosse wohnung miete...??

wir hoffen ja, dass wir nächsten frühling in unser "stöckli" ziehen können -

nun ist das haus hier sehr gross und der oberste stock wird im augenblick von unseren söhnen bewohnt, so sie da sind...
der jungbauer, der zieht dann nach unten - 2 etagen - genügend platz für eine familie - waren bei uns unsere wohnung und wohnung von se -
dann ist noch das zimmer unseres ältesten - nur er übernachtet eigentlich nie mehr hier, doch ist ablage platz der andern beiden für ihre militärklamotten... (da sie jedes jahr ca. 3 wochen zum militär müssen, bis ca. 30, haben sie alles zuhause...
und der jüngste hat noch sein "puff" - wo er während des wochenendes nächtigt... wenn er nach hause kommt, im moment noch so alle 14 tage ungefähr -
ihm habe ich gesagt, du kannst dich dann mit deinem bruder absprechen ob du noch hier wohnen kannst, essen wirst du dann bei uns drüben (ca. 300 m), denn im moment wird er dort oben noch nicht umbauen, die unteren 2 etagen geben genügend arbeit und kosten...

sollte florian oben auch gerade bauen wollen, ist es klar dass felix bei uns drüben noch ein "zimmerchen" haben wird, nicht mehr so gross wie sein jetziges und auch keinen platz mehr für sein ganzes gerümpel, aber wenn er das aufbewahren will, hätten wir drüben einen grossen estrich...

mir ist einfach klar, die räume auf dem hof gehören dem bewirtschafter und nicht irgendwelchen geschwistern die mal einige tage zu besuch kommen....

meine tochter hat im moment auch noch ihr zimmer, doch da stehen nun 2 grosse betten und ein kinderbett drin und zusätzlich steht noch eine matraze drüben damit die 4 personen  übernachten können, doch wenn wir besuch haben, wird jenes zimmer dafür als erstes gerichtet und niemand von meiner jungmann/frau/schaft hat zu mäckern wenn das zimmer benötigt wird....
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margrith  us der schwiiz

Offline Linaria

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #41 am: 17.05.07, 18:14 »
Hallo maggi
nein sie bezahlt keine Miete ,keinen Strom noch sonst was. Es ist auch selbstverständlich das wen Sie und ihr Mann kommt das meine Mutter Groß Kocht usw. Für die kleine von denen kauft meine Mutter auch Gläschen und Obst usw.
Meine Mutter sagt immer wen sie weg ist wäre endlich mal wieder Ruhe in ihrer Wohnung und sie könnte abends machen was sie möchte und nicht vor meine Schwester sitzen und auf Enkel aufpassen. Wen ich dan sage sie soll sie einfach abends ab 19 Uhr aus ihrer Wohnung "entfernen" (weiß nicht wie ichs schreiben soll) ist die Antwort meine Schwester schreit dan nur herum und es gäbe wieder unfrieden.
Gruß Renate
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus,
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Offline regi

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #42 am: 17.05.07, 18:51 »
Renate, dein Beitrag macht mich sprachlos!

Unser Sohn, der auch 100 km weg wohnt (kommt etwa 1x pro Monat heim), hat hier ein Zimmer, (5 m2) - das wird auch für Schnupperlehrlinge etc. benutzt.

Als meine Schwester den Betrieb meiner Eltern übernommen hat, wurde im grossen Estrich alles ausgeräumt, was den Eltern oder mir gehörte, denn sie wolle nichts horten, was ihr nicht gehöre (und seit Jahren keiner mehr angerührt hatte...). Das war ein lustiger Tag! Nochmals alle Puppen, Barbies, Kinderwagen begucken, darüber lachen und weg damit.

Der Bewirtschafter des Betriebes soll nicht Museum hüten für die ganze Verwandtschaft.
Tschüss zäme
regi

Offline maggie

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #43 am: 17.05.07, 20:30 »
hallo renate,
wie alt ist deine mutter ? liess sie sich immer os behandeln von ihrer tochter - ich begreiffe das nicht - ich bin 58, mein ältester sohn 32, tochter gut 30 -
aber sowas würde ichmir niiiiie bieten lassen....

habe mit meiner tochter schon manchen strauss ausgehalten... -


wie oft schon habe ich mich gefragt, warum diese "alten" bäuerinnen sich das von ihren kindern gefallen lassen und vor allem finde ich es furchtbar, dass dann die daheimgebliebenen darunter zu leiden haben....

liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Offline passivM

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Re: Wohnrecht für Geschwister?
« Antwort #44 am: 18.05.07, 17:22 »
Ich hab's mir gestern schon beim Lesen gedacht:

..ist ja ein dicker Hund, dass die Tochter, wenn ich das richtig verstanden habe, mit ihrem Wohnrecht (das sie nur für gelegentliche Besuche nutzt) eine betriebliche Weichenstellung verhindert. :-\

Aber ich bin der Meinung, dass das den Geschwistern oft von den Eltern so anerzogen wurde, dieses Anspruchsdenken gegenüber "dem Hof", bzw. dem der auf dem Hof lebt/arbeitet.

Gerade heute habe ich mich auch wieder über so eine Frechheit geärgert:
Das ist sooo typisch für die Denkweise seitens mancher Eltern, und mit der die Geschwister aufwachsen.
Weil wir im Juli umziehen wollen, habe ich meine Blumentöpfe auf dem Hof nicht mehr bepflanzt, darunter auch zwei teuere, glasierte, die ich mitnehmen möchte. SM pflanzt schon seit ein paar Tagen Blumen auf dem Hof in Töpfe, von denen sie nie genug hat. Da werden meine Töpfe einfach mit bepflanzt - ohne zu fragen.
Nun könnt' ich da drüber weg gehen, nach dem Motto: Wir haben da wo wir hin ziehen einen großen Garten und einen rel. großen Vorgarten, und ich muss eigentlich keine Töpfe bepflanzen. Eigentlich brauche ich sie nicht wirklich, und ich bin eh bald weg. Aber ich ärgere mich so, dass ich mich mit dem Gedanken trage, die Töpfe beim Umzug leer zu machen, und trotzdem mit zu nehmen. Eigentlich bin ich doof, dass ich mich überhaupt noch ärgere. Aber ich kann da auch nicht aus meiner Haut raus. :-\
Ein Wort hätte genügt, und ich hätte sie IHR überlassen. Aber so? - Ohne zu fragen, einfach nehmen. Das ist soooooo typisch. - Und meinem Mann ist es natürlich viel zu leidig, sich mit so was zu beschäftigen. Der meint, ich hätte sie besser wegräumen sollen... Wo hin? Ins Wohnzimmer, oder was? --- Ich bin ja bald weg, und dann können die machen was sie wollen.
Aber so viele andere müssen bleiben, trotz der immer wiederkehrenden kleinen Ärgernisse, die einzeln für sich genommen, alle nicht tragisch sind, aber in ihrer Summe vergiften sie das Klima.
Und wenn immer solche "Kleinigkeiten" laufen, ohne dass der Bauer sich wehrt, muss man sich wohl nicht wundern, wenn es dann im Großen genauso läuft...

Übrigens: Bei uns räumt der Schwager unter Mithilfe seiner Frau und Sohn schon Möbel bei der SM ins Haus. Couch und Einzelbett, wahrscheinlich für den Filius - keine Ahnung. ..geht mich ja auch nichts an. Aber:
Da die SM Frust hat, dass wir vom Hof weggehen, hatte sie meinem Mann mal angekündigt, dass sie die Hofstelle dann seinem Bruder gibt. ...und mein "lieber" Mann hat nichts besseres zu tun, als den ehemaligen Kuhstall/Spalten, Güllekanäle... (auf seine Kosten) umzubauen, zur Lagerhalle, die wahrscheinlich sein Bruder dann übernehmen/vermieten wird...
...und bei uns ist das Geld im Moment echt knapp. - Aber daaa ist mein Mann großzügig >:(, und bei mir will er wegen den Möbeln rumknausern die wir brauchen, weil er sich HIER den "Stützpunkt" ja erhalten will, bzw. ich muss sie von dem bezahlen, was ich mir vom Kindergeld zusammen gespart habe. - Aber wisst Ihr was, ich kann die Möbel von hier auch mitnehmen...  ;) ICH brauche hier keinen Stützpunkt mehr !  ...und deshalb auch keine neuen Möbel.
Ich mein' ER zieht eh schon zehn Tage vor mir dort hin, wegen der Schulferien. Ich hab' den Umzug also alleine - mit einem Bekannten von mir, der mir auch den Miet-LKW fährt... Ich hab' meinem Mann das mit den Möbeln angekündigt, und wenn die erstmal in den NB angekommen sind, viola, dann sind 'se da... 8)

Bei dem Unverständnis von Maggie, dass die Mutter sich von der Tochter so behandeln lässt, da frage ich mich auch ganz allgemein, warum Eltern ihre Kinder so unterschiedlich behandeln. ...und warum die anderen (meistens der Bauer) sich so behandeln lassen? Ich mein', selber Schuld, oder. Wer sich nie wehrt, gibt den anderen damit doch unbewusst Recht. Oder hab' ich da was übersehen?

lieben Gruß
Anna
« Letzte Änderung: 18.05.07, 17:31 von AnnaAnna »
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern