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Brennereien
Hilde:
Mehlige Stoffe sind z.B. Getreide, Kartoffeln.
Das ist eine der Neuerungen ab 01.01.2018
Die Berechtigung 300 Liter Alkohol pro Jahr aus Obst und/oder mehligen Stoffen (Getreide, etc.) herzustellen bleibt bestehen. Eine Beschränkung nur auf Obst und/oder mehlige Stoffe gibt es nicht mehr. Beide Rohstoffarten können von jedem Brenner zu Alkohol verarbeitet werden.
Die Anmeldung muss man trotzdem noch unterschiedliche Formulare verwenden.
coni:
Stimmt ,aber sonnst müsste man doch immer den einmaische Tag angeben ,das Formular hatte ich schon
Habs nun so weg geschickt mit länger Vorlaufzeit wenn es nicht genehmigt wird ,hoffe ich das dann genau dabei steht was nicht stimmt und ich kann dann richtig brantragen
Susanna:
Doch ich habe es gelesen, aber hatte keine Zeit zum Antworten, tut mir leid.
Wir brennen, aber die Anmeldeformulare müssen meine Männer ausfüllen, weil sie auch brennen. Daher kann ich leider nicht helfen. Ich weiß aber, dass die Mitarbeiter beim Zoll sehr nett und gerne behilflich sind. Mein Mann ruft immer dort an, wenn er Fragen hat.
coni:
Noch keine Antwort vom zoll🤔
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