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Probleme mit dem Finanzamt wg. Erbauseinandersetzung !!!

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Landmama:
Hallo zusammen,

wer weiß Rat ????

wir waren eine Erbengemeischaft von dem Tag an als mein Vater 1884 gestorben war ( wir Kinder waren damals noch klein )
nun haben wir diese aufgelösst und meine Mutter hat die Grundstücke neu verteillt...
meine Brüder haben je einen Acker bekommen, meine Mutter behielt ihr Wohnhaus mit großem Hofraum/Hauswiese und ich bekamm den Stall/Scheuer ( haben wir zum Haus umgebaut) und die kompl. Hofwiese mit gut 5 ha plus großer Hofraum

nun kommt das Finanzamt und beh. meine Mutter hätte damals den Betrieb nicht abgemeldet, dieser lief also auf dem Papier bis wir letztes Jahr beim Notar waren, Fakt ist, meine Mutter hat damals von heut auf morgen alles verkauft (Tiere und Maschinen )

das Finanzamt glaubt das aber nicht !!!, die wollen eine Betriebsauflössung mit allem drum und dran....und das nach sooooo vielen Jahren, die haben überhaupt keinerlei Daten !

als evtl. Beweis dient vielleicht der Krankenkassenwechsel von der landwirtschaftlichen Vers. zur IKK ????

ok, da brauche ich meinen Steuerberater aber nun noch ne Frage :

wenn das obrige Problem geklärt ist, will das FA ja kräftig Steuern für die Grundstücke und Hofraum u.s.w.
wie ist das wenn ich wieder eine Nebenerwerbslandwirtschaft auf mich anmelde ????
so muß ich zwar einiges an Berufsgen. zahlen, kann aber auch nen Grünlandzuschuss/ausgleich ) beantragen

wir verdienen unser Geld hauptsächlich mit unserer Fa und meine Pferdezucht ist sozusagen Hobby

wie habt ihr das gemacht ???


Freya:
Hallo landmama,

scheinbar weiß hier niemand Rat für Dich. Wie ist denn die Geschichte nun ausgegangen ???

(hast Du Dich beim Todesdatum vertippt ??? )

Benita2:
Hallo landmama,

 der Ausgang dieser Sache würde mich auch sehr interessieren! Wenn es schon 1985 war, dann müßte es ja schon verjährt sein!

Landmama:
Huhu Benita,

beim Staat verjährt nix >:(

nun ja, inzwischen habe ich schon ne Menge an Geld an den Steuerberater bezahlt !, dieser hat unzählige Formulare ausgefüllt ( immer schön brav in 4 facher Ausführung !)
nun warten wir gerade auf eine Antwort vom Finanzamt....aber die Sache ist noch nicht vom Tisch !


ich berichte...

passivM:
Hallo Ihr Lieben,

ich will nicht extra ein Thema aufmachen, weil meine Frage -denke ich- kurz zu beantworten ist:

Kann man Altenteilerleistungen von der Steuer absetzen?

...auch wenn der Betrieb (noch?) nicht überschrieben ist? ...zum Beispiel wenn der Sohn die Strom- und Wasserrechnungen oder die Gebäudeversicherungen für seine Eltern bezahlt die nicht mehr auf dem Betrieb arbeiten. Anm.: der Sohn ist Landwirt, lebt aber nicht mehr auf dem Hof. Er bewirtschaftet nur noch die (wenigen) Eigentumsflächen und seine Pachtflächen mit Hilfe von Lohnunternehmen.

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