Hallo zusammen,
ich schiebe das Thema mal wieder etwas nach oben...
Bei uns ist es nun soweit, wir reden über einen Ehevertrag.
Nachdem wir beim BBV zur Beratung waren, waren wir eigentlich ganz glücklich mit der vorgeschlagenen Lösung. Wir wollten einen ganz "normalen" Ehevertrag, allerdings wollten wir den Betrieb und alle landwirtschaftlichen Grundstücke aus dem Zugewinn herausnehmen, sowohl zu meinem, als auch zu seinem Vorteil. Kurz gesagt, im Falle einer Scheidung müsste er mir nichts bezahlen, wenn der Betrieb einen großen Gewinn macht und im Gegenzug muss ich ihm nichts bezahlen, sollte der Betrieb Verlust machen. Alles andere sollte uns gemeinschaftliche gehören, wie es in einer Ehe ist, die ohne Ehevertrag geschlossen wurde.
Nun waren wir beim Notar und der hat uns vorgeschlagen eine komplette Gütertrennung zu machen. Unterhaltsansprüche meiner-/seinerseits bleiben erhalten, sowie der Unterhalt für die Kinder, auch der Rentenausgleich. Der Notar, bei dem wir später waren, meinte, dass mein Partner im Falle einer Scheidung sein komplettes Privatvermögen in den Betrieb stecken kann und ich ihm dann quasi die Hälfte meines Ersparten geben muss, weil das ja nicht ausgeschlossen ist. Ich verstehe ihn da schon. Aber irgendwie war das einfach nicht die Art Ehevertrag, die wir uns vorgestellt haben. Wie habt ihr das gehandhabt?
Dann möchten wir außerdem gleich einen Erbvertrag aufsetzen. Wir möchten uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Allerdings werden auch hier die Anteile am landwirtschaftlichen Betrieb und die Grundstücke ausgenommen. In dem Mustererbvertrag steht drin, dass im Erbfall alles was den Betrieb betrifft... zurück an den/die Gesellschafter geht. Ist das sinnvoll?
Ich brauche und will nichts von dem Betrieb haben, aber wir haben eine Tochter und da wird mit Sicherheit noch mindestens ein Kind dazukommen. Wie regelt man das in so einem Fall? Ich hoffe ja nicht, dass meinem Partner etwas passiert und alles seinen geregelten Gang geht. Sollten wir diese Klausel drin lassen, bis unsere Kinder alt genug sind, um zu entscheiden, den Betrieb weiterzuführen und sie dann so ändern, dass sie im Falle des Falles das/die Kind/er alles Betriebliche erben?
Ich bedanke mich schonmal für ein paar nützliche Tipps.