Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 77243 mal)

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Clara

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Re: Ehevertrag und der Landfrauenverband
« Antwort #150 am: 02.12.14, 16:29 »
Hallo mal fix,

was mich mal eben interssieren würde...

Was empfehlen eigentlich die Landfrauenverbände rund um Eheverträge in der Landwirtschaft?
Na ja, schliesslich sind sie doch am Wohl der Landfrau (eine Frau, die im ldl. Raum lebt) interessiert und machten sich ja jetzt auch wieder stark für Frauen in Führungspositionen. Es gab da sogar in meinem ldw. Wochenblatt wieder einen offenen Brief zu lesen.

Fragende Grüße,

Anja,




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Re: Ehevertrag
« Antwort #151 am: 02.12.14, 17:43 »
Die jetzt geschrieben haben dass sie pro Ehejahr so und soviel Euro kriegen.
Wie habt ihr das festlegt? Steht das im ehevertrag drin?
Mein freund meint jetzt dass gehört da nicht hinein.ist ja dann eine Schenkung???

Ich Find den Betrag pro Ehejahr besser weil das mit der Anstellung ja erst funktioniert wenn elternzeit zu ende ist.

Aber sowie muss doch in den Ehevertrag rein oder seh ich jetzt was falsch?

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #152 am: 02.12.14, 18:14 »
Also- Gütertrennung ist Gütertrennung. Das bedeutet genauso getrennte Kassen wie zu Junggesellenzeiten. Also nix mit "Auto, Haushaltsgeräte gehören beiden".

Jedes Ding gehört dann dem, der es bezahlt hat. Wie bei einem unverheiratetem Paar auch.

Gütertrennung und Erbverzicht sind keine Spezialität der Landwirtschaft, dazu wird fast immer geraten, wenn ein Betrieb im Spiel ist und es bereits einen "potentiellen Erben", dem man den Betrieb erhalten will, gibt. Wobei es da auch die schon beschriebene "Vorerbschaft" gäbe.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, man kann also in einen Ehevertrag reinschreiben, was man möchte, es sei denn, irgendwelche Klauseln sind nichtig oder gar sittenwidrig.

Es gibt auch Eheverträge, die Gütertrennung vorsehen, aber den Zusatz enthalten, dass im Falle einer Scheidung über eine ausreichende Abfindung verhandelt wird.....

Da müssen also keine Beträge drin sein, die jährlich steigen oder sonstwas. Kann man alles machen, muß aber nicht sein.

Du kannst übrigens sehr wohl schon während der Elternzeit einen Anstellungsvertrag mit Deinem zukünftigem Ehemann abschließen. Du darfst nur nicht eine bestimmte Wochenarbeitszeit überschreiten ( da kann Dir die Elterngeldstelle weiterhelfen, wo diese Grenze liegt) und Dein jetziger Arbeitgeber muß dieser Tätigkeit zustimmen.


Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #153 am: 02.12.14, 19:25 »
Also- Gütertrennung ist Gütertrennung. Das bedeutet genauso getrennte Kassen wie zu Junggesellenzeiten. Also nix mit "Auto, Haushaltsgeräte gehören beiden".

Jedes Ding gehört dann dem, der es bezahlt hat. Wie bei einem unverheiratetem Paar auch.

Gütertrennung und Erbverzicht sind keine Spezialität der Landwirtschaft, dazu wird fast immer geraten, wenn ein Betrieb im Spiel ist und es bereits einen "potentiellen Erben", dem man den Betrieb erhalten will, gibt. Wobei es da auch die schon beschriebene "Vorerbschaft" gäbe.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, man kann also in einen Ehevertrag reinschreiben, was man möchte, es sei denn, irgendwelche Klauseln sind nichtig oder gar sittenwidrig.

Es gibt auch Eheverträge, die Gütertrennung vorsehen, aber den Zusatz enthalten, dass im Falle einer Scheidung über eine ausreichende Abfindung verhandelt wird.....

Da müssen also keine Beträge drin sein, die jährlich steigen oder sonstwas. Kann man alles machen, muß aber nicht sein.

Du kannst übrigens sehr wohl schon während der Elternzeit einen Anstellungsvertrag mit Deinem zukünftigem Ehemann abschließen. Du darfst nur nicht eine bestimmte Wochenarbeitszeit überschreiten ( da kann Dir die Elterngeldstelle weiterhelfen, wo diese Grenze liegt) und Dein jetziger Arbeitgeber muß dieser Tätigkeit zustimmen.


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Ok aber ich möchte keine gütertrennung.fühl mich mit dem gesetzlichen zugewinn sicherer.natürlich der Betrieb ausgeschlossen.
Gibt es evtl. So was wie: zugewinngemeinschaft, betrieb wird rrausgenommen.ich mach mit meinem freund einen Arbeitsvertrag über 1000 Euro für die std.die zugelassen sind.
Abfindung möchte mein freund nicht. Ihm ist eine monatliche Zahlung oder jährliche lieber

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #154 am: 02.12.14, 21:28 »
Was ist jetzt letztendlich besser?
Ich denke zugewinngemeinschaft modifiziert. Betrieb rausnehmen.
Nur die Abfindung bzw.anstellung ist zu klären.
Soll ich mich auf geringfügig anstellen lassen oder für mehr?
Soll ich auf das Gehalt verzichten oder einen Betrag ausmachen der mir jährlich bezahlt wird?
Wer hat Erfahrungen mit diesen beiden Varianten?

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #155 am: 02.12.14, 21:42 »
Warum fühlst Du dich mit dem Zugewinn sicherer?

Ich kenne den modifiziertem Zugewinn nur so, dass während der Ehe Gütertrennung herrscht, mit oder ohne monatliche Zahlung ( die Frau eines mir bekannten Malermeisters hat einen Rentensparvertrag mit der Heirat bekommen ;D mit der Gütertrennung...) und der Regelung, dass bei Trennung über eine angemessene Abfindung verhandelt wird. "Angemessen" bedeutet dann- abhängig von der Ehedauer, ob die Ehefrau berufstätig ist oder Hausfrau, und von der Höhe des Vermögens...wenn keines da ist, weil die Verbindlichkeiten das Vermögen überwiegen, gibts nichts.

Auch, wenn Du den Betrieb "rausnehmen" willst- wir haben zwar Zugewinngemeinschaft, aber jedwedes ..."Vermögen" wurde in den Betrieb investiert, wozu auch das Wohnhaus gehört.

Da wäre beim Zugewinnausgleich vermutlich soviel übrig, dass nach Abzug der Scheidungskosten nichts mehr übrig bliebe ;D

Wenn schon angestellt, dann würde auf ein sozialversicherungspflichtes Arbeitsverhältnis dringen, damit Du eigene Rentenansprüche erwirbst. Die geringfügige Geschichte bringt Dir in Punkto Absicherung, und um die scheint es Dir ja zu gehen, gar nichts.



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Re: Ehevertrag
« Antwort #156 am: 02.12.14, 21:53 »
Warum fühlst Du dich mit dem Zugewinn sicherer?

Ich kenne den modifiziertem Zugewinn nur so, dass während der Ehe Gütertrennung herrscht, mit oder ohne monatliche Zahlung ( die Frau eines mir bekannten Malermeisters hat einen Rentensparvertrag mit der Heirat bekommen ;D mit der Gütertrennung...) und der Regelung, dass bei Trennung über eine angemessene Abfindung verhandelt wird. "Angemessen" bedeutet dann- abhängig von der Ehedauer, ob die Ehefrau berufstätig ist oder Hausfrau, und von der Höhe des Vermögens...wenn keines da ist, weil die Verbindlichkeiten das Vermögen überwiegen, gibts nichts.

Auch, wenn Du den Betrieb "rausnehmen" willst- wir haben zwar Zugewinngemeinschaft, aber jedwedes ..."Vermögen" wurde in den Betrieb investiert, wozu auch das Wohnhaus gehört.

Da wäre beim Zugewinnausgleich vermutlich soviel übrig, dass nach Abzug der Scheidungskosten nichts mehr übrig bliebe ;D

Wenn schon angestellt, dann würde auf ein sozialversicherungspflichtes Arbeitsverhältnis dringen, damit Du eigene Rentenansprüche erwirbst. Die geringfügige Geschichte bringt Dir in Punkto Absicherung, und um die scheint es Dir ja zu gehen, gar nichts.




Ich finde zugewinn besser weil die Sachen wie Auto dann beiden gehören oder nicht?
Wie ist das mit dem rentensparvertrag?  Wie lange zählt er ihr den vertrag?
bei ner Trennung hätte sie dann aber auch nix davon oder?
Bei uns würde beim zugewinn wahrscheinlich auch ned viel übrig bleiben weil ja alles übers Betriebskonto läuft und das Wohnhaus gehört zum Betrieb dazu.

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #157 am: 04.12.14, 17:43 »
Also jetzt schauts so aus: mein freund war mit se beim notar wegen hofübergabevertrag.
Dann hat mein freund wegen ehevertrag gefragt.
Der notar meinte wir sollen den Gesetzlichen güterstand machen.weil im hofübergabevertrag bereits geregelt ist dass unser kind den hof bekommt. Er hat uns eine generalvollmacht empfohlen. Da müssen wir dann zu ihm.ansonsten sollen wir einen partnerschaftsvertrag machen für die punkte die uns wichtig sind.dafür muss man aber nicht zum notar.
Ob dieser gesetzliche güterstand besser ist kann man nicht sagen.aber irgendwie fühl ich mich damit sicherer.

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #158 am: 04.12.14, 20:02 »
Dieser Rentensparvertrag gehört meiner Bekannten "allein", er soll eine Art Absicherung fürs Alter und ein Ersatz für entgangene Einkünfte aus eigener Berufstätigkeit sein.
Mittlerweile läuft dieser Vertrag schon gut 25 Jahre, das Paar hatte in diesem Sommer Silberhochzeit, und es ist ein ganz netter Betrag zusammen gekommen.

Heute würde sich vermutlich so ein Vertrag nicht mehr lohnen- der niedrigen Verzinsung wegen.

Dieser Rentensparvertrag hat die gleichen Bedingungen wie eine kapitalbildende Lebensversicherung- das Geld wird an die Versicherungsnehmerin ausgezahlt, im Todesfall an den Bezugsberechtigten, in ihrem Fall den Ehemann.

Bei Trennung hätte er vermutlich den Vertrag nicht weiter bezahlt, sie hätten aber nicht "teilen" müssen. Es ist ja ihre Versicherung.....

Offline Reka1200

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Re: Ehevertrag
« Antwort #159 am: 27.06.19, 22:57 »
Hallo zusammen,

ich schiebe das Thema mal wieder etwas nach oben... ;)
Bei uns ist es nun soweit, wir reden über einen Ehevertrag.
Nachdem wir beim BBV zur Beratung waren, waren wir eigentlich ganz glücklich mit der vorgeschlagenen Lösung. Wir wollten einen ganz "normalen" Ehevertrag, allerdings wollten wir den Betrieb und alle landwirtschaftlichen Grundstücke aus dem Zugewinn herausnehmen, sowohl zu meinem, als auch zu seinem Vorteil. Kurz gesagt, im Falle einer Scheidung müsste er mir nichts bezahlen, wenn der Betrieb einen großen Gewinn macht und im Gegenzug muss ich ihm nichts bezahlen, sollte der Betrieb Verlust machen. Alles andere sollte uns gemeinschaftliche gehören, wie es in einer Ehe ist, die ohne Ehevertrag geschlossen wurde.
Nun waren wir beim Notar und der hat uns vorgeschlagen eine komplette Gütertrennung zu machen. Unterhaltsansprüche meiner-/seinerseits bleiben erhalten, sowie der Unterhalt für die Kinder, auch der Rentenausgleich. Der Notar, bei dem wir später waren, meinte, dass mein Partner im Falle einer Scheidung sein komplettes Privatvermögen in den Betrieb stecken kann und ich ihm dann quasi die Hälfte meines Ersparten geben muss, weil das ja nicht ausgeschlossen ist. Ich verstehe ihn da schon. Aber irgendwie war das einfach nicht die Art Ehevertrag, die wir uns vorgestellt haben. Wie habt ihr das gehandhabt?

Dann möchten wir außerdem gleich einen Erbvertrag aufsetzen. Wir möchten uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Allerdings werden auch hier die Anteile am landwirtschaftlichen Betrieb und die Grundstücke ausgenommen. In dem Mustererbvertrag steht drin, dass im Erbfall alles was den Betrieb betrifft... zurück an den/die Gesellschafter geht. Ist das sinnvoll?
Ich brauche und will nichts von dem Betrieb haben, aber wir haben eine Tochter und da wird mit Sicherheit noch mindestens ein Kind dazukommen. Wie regelt man das in so einem Fall? Ich hoffe ja nicht, dass meinem Partner etwas passiert und alles seinen geregelten Gang geht. Sollten wir diese Klausel drin lassen, bis unsere Kinder alt genug sind, um zu entscheiden, den Betrieb weiterzuführen und sie dann so ändern, dass sie im Falle des Falles das/die Kind/er alles Betriebliche erben?

Ich bedanke mich schonmal für ein paar nützliche Tipps.

Offline cara

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Re: Ehevertrag
« Antwort #160 am: 29.06.19, 19:33 »
hat denn niemand einen Ehevertrag? ???
LiGrüss cara

It's a magical world, Hobbes, ol' buddy...
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Offline Internetschdrieler

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Re: Ehevertrag
« Antwort #161 am: 29.06.19, 20:06 »
hat denn niemand einen Ehevertrag? ???
Gestern waren hier zwei drei Beiträge. sind diesem Umständen zum Opfer gefalllen

Offline Tina

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Re: Ehevertrag
« Antwort #162 am: 29.06.19, 20:47 »
Ich / wir haben keine Ehevertrag!
Wir haben den gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft un d das heißt ja, was jeder mit in die Ehe bringt, bzw. ererbt, bleibt von dem Zugewinn ausgeschlossen. Und wenn ich jahrelang im Betrieb mitgearbeitet habe und wir auch investiert haben, möchte ich am Zugewinn auch beteiligt werden, ist doch logisch, oder? Und da brauch(t)en wir keinen Ehevertrag.
Davon mal ab, ab. dem nächsten Ersten haben wir den Betrieb abgegeben!
LG
Tina

Offline sonny

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Re: Ehevertrag
« Antwort #163 am: 29.06.19, 21:35 »
Wir haben auch schon vor 2 Jahren übergeben, sind zwar noch nicht ganz im Rentenalter, aber durch die Heirat unseres Sohnes hat sich das so ergeben.
Liebe Grüße
sonny

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Kleine Freuden.

Offline Margret

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Re: Ehevertrag
« Antwort #164 am: 29.06.19, 22:07 »
M.W. ist es beim Vorhandensein von minderjährigen Kindern besonders wichtig,  dass der überlebende Partner durch den Ehevertrag Alleinerbe ist.  Sonst erben ja die Kinder die eine Hälfte und der verwitwete Ehepartner die andere Hälfte. Für die minderjährigen Kinder kommt - soviel ich weiß-  sofort das Jugendamt ins Spiel,  das deren Rechte vertritt.  Dies kann zu unerwünschten Lähmungen bei jeglichem Geschäftsverhalten führen. Da kann man z.B. nichts kündigen, nichts verkaufen, verpachten usw. ohne dies abzustimmen.

Margret