Autor Thema: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung  (Gelesen 17887 mal)

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Offline reserlTopic starter

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Ab 01. Januar 2006 gilt die Futtermittelhygieneverodnung in allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union.

Darin werden die Hygiene-Anforderungen für die Tierfütterung und die Erzeugung von Futtermitteln festgelegt.

Zum Nachlesen:    Futtermittelhygieneverordnung als PDF-Datei


Was kommt damit auf die Landwirte zu?  ???
Wo seht ihr Probleme, die Anforderungen einhalten zu können?
« Letzte Änderung: 15.12.05, 11:45 von Mirjam »
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline Biobauer

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #1 am: 11.12.05, 13:25 »
Hallo,ich habs nur mal kurz quergelesen heute(nase und ohren sind zu ,kann ned klar denken),ich glaube das viele betriebe sies heute schon ziemlich erfüllen .das einzige was mir bissl aufgestossen ist ist die dokumentationspflicht ,überspitzt gesagt muss ich bei jeder siloentnahme einen begleitschein ausfüllen oder verstehe ich da was falsch.
auch das mit dem verunreinigungen ist nicht so einfach ,besonders im flachlager getreide.auch wenn man erfolgreich katzen hunde udn vögel fernhält,mäuse finden immer wieder einen weg .und wehe am entnahmefahrzeug ist eine undichtigkeit und es fällt ein tropfen öl  runter.ich lager selbst den grossteil meines getreides im flachlager,habe auch nicht vor irgendwie  umzubaun demnächst,da wären est mal die lagerhäuser dran ,die abwechselnd mineraldünger udn getreide in der gleichen box lagern .
Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962

SHierling

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #2 am: 11.12.05, 13:38 »
Hallo,

ich hoffe, das Ding wird dann auch mal in seinen positiven Seiten kontrolliert, nicht immer nur die Landwirte. Da kann nach meinem Ermessen nämlich ein ganzer Markt von grauen und schwarzen Schafen seinen "Futtermittelhandel" übers Internet zumachen, angefangen bei Öko-Leckerlis für Minischweine bis zu Hühnerfutter (Sorte: "alternativ") in 1,5-kg Tüten. Natürlich (bisher) unangemeldet, unkontrolliert , Positivliste nie gehört und mit Zusatzstoffen, bei denen ich meine Hühner hinterher nicht mehr essen wollen würde ...

Wenn diese Sachen wegfallen jetzt, werde ich dem Teil jedenfalls wesentlich freundlicher gegenüberstehen - hab aber auch noch nicht alles durch.

Grüße
Birgitta


Offline Janey

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #3 am: 12.12.05, 13:14 »
Also,

ich seh da großen Arbeitsaufwand auf uns zukommen. Wenn ich z.B. dran denke, daß bei uns auf dem Hof z.Zt. größere Mengen Strohballen (große Quaderballen) draußen gelagert werden, bloß mit Plane abgedeckt, das reicht ja dann in Zukunft nicht mehr (= nicht genügend geschützt gegen Regen und Schädlinge).

Und wie sollen wir unsere Silage-Lagerfläche desinfizieren??

Bisher hab ich außerdem bloß unseren (minimalen) Getreideanbau dokumentiert, nicht auch noch den Grünfutter- und Futtermaisanbau. Wenn ich da auch noch für jeden Schlag alles an Saatgut, Dünger usw. aufschreiben soll, krieg ich die Krise. - Aber so ist es doch gemeint, oder?

Und was muß ich dann noch zwecks "innerbetrieblicher Rückverfolgbarkeit" dokumentieren? Was ich wann welcher Kuh gefüttert hab oder wie??

Ach ja, und dann noch eine Frage: Man muß sich ja bis zum 1. Januar 2006 "registrieren lassen". Aber wer Betriebsprämie beantragt hat, der bekommt automatisch ein Formular zugeschickt oder so ähnlich? Und wann soll das sein? Bis zum 1.1. ist ja nicht mehr besonders viel Zeit. (Oder gabs das Formular schon und ich hab es bloß übersehen?)

- Fragen über Fragen ...

Was mich besonders ärgert (weil wir schonmal beim Ärgern sind!  >:(): mein zuständiges Amt (Hessen) bietet zwar eine schicke Dokumentationshilfe an (vermutlich Hochglanzpapier und supertoller Abhefte-Ordner), aber zu einem horrenden Abzocke-Preis: 99,00 €!!  >:( >:(
Und wer kann sich sowas schon leisten, zumal von der versprochenen Prämienauszahlung bisher noch nichts auf unserem Konto angekommen ist ...  :'(

LG
Janey

Uschi-

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #4 am: 12.12.05, 14:12 »
... so hohe Auflagen hab ich in meinem Garten nicht ! Dann müßte ich schon lange vergiftet sein, bin ja warscheinlich anfälliger wie ein Schwein ...

... haben Schwein/Rind/Huhn nicht früher einmal Abfälle gefressen ?

Offline Frieda

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #5 am: 12.12.05, 14:36 »
Hallo,

so große Unterschiede seh ich nicht zum dem was wir eh schon machen. Aber mal wieder alles dokumentieren :-\ Ganz im Klaren bin ich mir nicht darüber, was man jetz bei Einmischen von Propionsäure machen muß. Das haben wir mal eingemischt, als  das Futter ständig warm geworden ist, aber wie muß man das jetzt machen *hoffendlichwirddasFutterniemehrwarm*

@Janey: Ich hab das mit dem desinfizieren so verstanden, daß man es bei Bedarf machen muß. Aber wann ist das schon nötig? Waschen tun wir unser Fahrsilo sowieso, bevor wir silieren.
Viele Grüße,

Jesus verspricht: Ich bin bei euch alle Tages eures Lebens bis ans Ende der Zeit (Mt 28,20)

Offline Mirjam

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Re: Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #6 am: 12.12.05, 14:46 »
Hallo,

also ich sehe da erhebliche Probleme/Auflagen auf die Landwirte zukommen.

vorallem dieses kleine Wort "Zusatzstoffe", von denen NUR die Silierhilfsmittel ausgenommen sind.

Also habe ich in dieser EU-Verordnung nachgeschlagen, in nach der die Zusatzstoffe gemeldet werden müssen, zu denen auch die Mikrorganismen zählen.

Also - wenn jemand z.B. die - gemeldeten, also zugelassenen ~ effektiven Mikroorganismen, Futtersäuren oder ätherische Öle/Kräuter zur Schrotmischung undsoweiter zusetzen möchte - wird er automatisch nach Reserls Link o.g. nach ANHANG II verpflichtet, die Dokumentation nach dem Instrument HACCP vorzunehmen.

Ich kann mir das nur so erklären: Früher gab es ja verschiedene Zulassungen: Als Fütterungsmedikament (mit umfangreicher Prüfung), als Appetit- und Aromastoff (mit wenig Zulassunsauflagen, da sind dann die ganzen alternativen wie ethärische Öle, Kräuterzusätze reingerutscht oder als Fließhilfsmittel wie Urgesteinsmehl usw.).

Nun gibt es entweder ja Einzelfuttermittel nach der A-Positivliste

http://www.futtermittel.net/pdf/positivliste_4.pdf   (mit Datenblätter und deren Verwendung nur Auflagen Anlage 1)

oder eben besagte Futtermittel-Zusatzstoffe.

Dort wurden seit 2 Jahren erstmal die Meldungen aufgenommen, gemeldet konnte erstmal jedes Produkt, allerdings müssen die Hersteller dann binnen 6 ? Jahren die notwendigen Zulassungsprüfungen vorlegen.

Binnen dieser Zeit dürfen als praktisch Zusatzstoffe in Verkehr/Fütterung gebracht werden, die nicht durch die EU-Auflagen "abgesichert" sind und deswegen sieht die EU "mittelfristig" das HACCP als geeignetes Instrument an, weil:

Wenn der Landwirt dann selbst in der z.B. Getreideschrot-Mischung Futterzusatzstoffe  z.B. Urgesteinsmehl einbringt (und ja als Lebensmittelerzeuger in der Produkthaftung steht) schreibt ihm die EU "vorsorglich vor", dass er (der ja die Negativ-Beweislast trägt, d.h. wird ihm ein Vorwurf gemacht z.b. zuviel Blei in der Milch muss der LANDWIRT nachweisen, dass er daran keine Absicht/Schuld trägt) - ebs mit dem HACCP.

Wieder ein Beispiel - bei der Zulassung der Futtermittelzusatzstoffe hakts wieder bei der EU. Sie schreibt z.B. Höchtgehalte an Blei vor - aber nicht das Prüfverfahren, wie der Bleigehalt des Prüfstoffes zu ermitteln ist, weil es gibt ja z.B in Urgesteinsmehl gebundenes Blei (kein Problem) und freies Blei (das wäre ein Problem, die Gehalte kommen aber nicht an die Grenzwerte). Nun stehen diejenigen, die ihre Produkte gern zugelassen haben möchten - vor Problemen.

viele Grüsse

Mirjam

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Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #7 am: 15.12.05, 11:48 »

ah! Ich bin grad so was von sauer!

Gestern habe ich "herumtelefoniert" ob es denn schon irgendwelche Vorgaben zur Umsetzung der Auflagen zum 01.01.2006 gibt.

Ausser den Hygieneanforderungen an die Lagerung - die Reserl beim Boxenstart verlinkt hat -

GIBT ES NOCH KEINE BUNDESEINHEITLICHEN LEITLINIEN zur Durchführung und Umsetzung z.B. der HACCP-Kriterien Landwirtschaft!!!

und - promt lese ich DAS hier:

Neues EU-Hygienerecht gilt ab 2006: Kein Aufschub wegen fehlender Durchführungsgesetze

(aid) - Obwohl wichtige Durchführungsregelungen und Auslegungshilfen noch nicht beschlossen sind, gelten ab dem 1.Januar 2006 gemeinschaftsweit die neuen EU-Hygienevorschriften.

Das so genannte EU-Hygienepaket, das aus drei Verordnungen und einer Aufhebungsrichtlinie besteht, ist ein wesentlicher Baustein des neuen europäischen Lebensmittelrechts. Die bereits 2004 beschlossenen und veröffentlichten Gesetze setzen den Umbau des europäischen Lebensmittelrechts konsequent fort.

--> Vom Anfang des neuen Jahres an habe das allgemeine EU-Hygienerecht Vorrang und setze sich im Zweifel über nationales geltendes Recht hinweg, erläuterte Dr. Andrea Sanwidi vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf einer Veranstaltung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) Anfang Dezember 2005 in Bonn die künftig geltende Rechtslage.


Wieviel Beamte sitzen denn eigentlich in Berlin?

Mirjam

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Offline Janey

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #8 am: 15.12.05, 13:14 »

Wieviel Beamte sitzen denn eigentlich in Berlin?

Mirjam


Hallo Mirjam,

*Ironie-Modus an* die Beamten in den Ministerien haben zur Zeit offensichtlich genug damit zu tun, Namensänderungen ihres Ministeriums (Bundesmin. f. Ernährung, Landw. und Verbraucherschutz statt Bundesmin. für Verbraucherschutz, Ernährung und Landw.!) und interne Umstrukturierungen (neue Staatssekretäre usw.) zu verkraften, so daß sie zu so unwichtigen Dingen wie Umsetzung von EG-Recht in nationales Recht einfach nicht kommen. *Ironie-Modus aus*

Der Witz ist, daß man dann fleißig die Einhaltung von Vorschriften prüft, die es noch gar nicht gibt! Die EU-Richtlinie ist ja in vielen Punkten wirklich sehr weit gefaßt und BEDARF einfach nationaler Konkretisierung (wie wird dokumentiert, welche Grenzwerte festgelegt usw.). Da kann man dann nur hoffen, daß auch das Strafmaß bei Nichteinhalten von irgendwelchen Vorschriften noch nicht feststeht ... seufz.  ???

LG
Janey

Uschi-

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #9 am: 15.12.05, 13:23 »
Hallo Janex,

denke man darf sich da nicht so reinsteigern.
war doch bei HITier das Gleiche, oder ?
Nur Ruhe bewahren ...

Gruß
uschi
(habs gelesen u. beiseite gelegt ;D )

Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #10 am: 15.12.05, 14:20 »
Hallo,

ich hoffe sehr, dass der Bauernverband sich hier durchsetzt - vielleicht sollte man bei ihm mal anfragen, wie man ihn unterstützen könnte?

sonst wäre das so, als müsste man Betriebsprämienkürzunge hinnehmen müssen, nicht weil man keine Ohrmarken einziehen würde - sondern weil gar nicht feststeht, wie diese aussehen müssen  ::)

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 Hygienepaket verschärft Bürokratie unnötig  08.11.2005

DBV-Präsidium lehnt geplante Verknüpfung mit Cross Compliance ab


Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden durch immer mehr Bürokratie und Regulierung erdrückt. Durch die neuen Hygieneverordnungen verschärft sich die Situation dramatisch. Die Landwirte in Deutschland sind sich ihrer hohen Verantwortung für den Verbraucherschutz bewusst. In Kenntnis dieser Verantwortung trägt der Deutsche Bauernverband (DBV) die Grundanliegen des EU-Hygeniepaketes nach einer EU-einheitlichen Gestaltung und Vereinfachung mit. Die jetzigen Planungen bedeuten jedoch eine Überforderung der Landwirtschaft und der Behörden – und ein höherer Verbrauchernutzen ist nicht zu erkennen. Dies erklärte das DBV-Präsidium auf seiner heutigen Sitzung in Hannover.

-->> Der Deutsche Bauernverband lehnt deshalb die von Bund und Ländern vorgesehene Kopplung der EU-Ausgleichszahlungen an das Hygienepaket entschieden ab.

Der DBV ist nicht bereit, diese über die Luxemburger Beschlüsse hinausgehenden Cross Compliance-Verschärfungen hinzunehmen. Bund und Länder sind vielmehr aufgefordert, die Umsetzungsvorschläge ihrer Arbeitsgruppen zu stoppen. Die neue Rechtsauslegung der EU-Kommission darf nicht zu mehr Bürokratie über die Hintertür führen. Jetzt sind Bund und Länder gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten und dem Europaparlament aufgerufen, eine Vereinfachung und praxisgerechte Umsetzung des Hygienepaketes und der Cross Compliance-Vorgaben einzufordern. Die neue Bundesregierung ist jetzt gefordert: Über Bürokratieabbau darf nicht nur geredet werden, Bürokratieabbau muss endlich an diesem konkreten Fall praktiziert werden.

Ansprechpartner: Pressestelle Deutscher Bauernverband
E-Mail: presse@bauernverband.de
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hier ist übrigens der Wahlspruch unseres zuständigen Agrarministers:

»Politiker sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Politiker«

vielleicht sollten wir ihm mal schreiben?   BMELV: E-Mail: poststelle@bmvel.bund.de (email noch nicht angepaßt??)

Horst Seehofer MdB Ansprechpartnerin: Waltraud Mayer
Wahlkreisbüro
Unterer Graben 77
85049 Ingolstadt

Bundestagsbüro Ansprechpartnerin: Ruth Hüttermann
Horst Seehofer MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin



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Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #11 am: 21.12.05, 13:10 »

Hallo,

hier habe ich noch zwei schöne Links zum Ausdrucken für euch - erstmal das motivierende:

Eine detailierte Anweisung von der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landw. Bauwesen Bayern mit ausführlicher Risikobewertung:

http://www.alb-bayern.de/wissen/infobriefe/Infobr10-11_2005%20Getreidelagerung.pdf

und zweitens:

sooo etwas stellt sich unser Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Leitlinie für Futtermittelhersteller bzgl. HACCP vor:

(link folgt)


Was mir besonders Bauchweh hierbei macht, ist dieser kurze Satz auf der ersten Seite, das die EU mittelfristig das HACCP-Konzept für die gesamte Primärproduktion Landwirtschaf einführen möchte.

viele Grüsse

Mirjam


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Offline Biobauer

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #12 am: 21.12.05, 18:50 »
Hallo,hiermal ein link für Niedersachsen um sich registriern zu lassen ,müssen da anscheinend alle betriebe machen

http://www.laves-service.niedersachsen.de/

wie sieht das in bayern aus
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Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #13 am: 22.12.05, 09:53 »

Hallo Biobauer,

die Meldung gilt für ganz Europa.

Das konnte man z.B. im letzten Mehrfachantrag ankreuzen (hab ich mir sagen lassen),
es mit einer Postkarte tun, die im bay. landw. Wochenblatt mitabgedruckt war
oder online.

unter

http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ (zuständig für Gesamtbayern)

-> Aktuelles ->  Informationen zur Futtermittelhygiene-Verordnung (VO(EG)Nr.183/2005)  findest du bzw. eine umfassende Verlinkung aller relevanter Inhalte.

irgendwo haben die auch eine Online-Registrierung...

viele Grüsse

Mirjam


 
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Offline Beate Mahr

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #14 am: 22.12.05, 11:00 »
Hallo

ich hab die Information,  Landwirte sind Futtermittelunternehmer
an einen Kollegen von mir weiter gegeben ...
den hat es vom Stuhl gehauen  ::)

Da wir eh grad auf der Geschäftsstelle des RBV waren ....  :-\
wurden wir belehrt, dass die Hessen !!!! beim >> gemeinsemen Antrag 2006 <<
irgend wo ein Kreuzchen machen müßen ...

Das wird mit Sicherheit lustig   :-[   :o  auf den Informationsveranstaltungen zum Antrag ...
ob die Referenten bis da hin wissen welche Konsequenzen das ganze mit sich bringt  8)

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka