Bäuerinnentreff

Betriebsperspektiven - die Zukunft, wie soll es weitergehen => Betriebsperspektiven => Pacht und Hofübergabe => Thema gestartet von: Nelly am 26.12.11, 21:58

Titel: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Nelly am 26.12.11, 21:58
Hat das jemand von euch hinter sich oder im Bekanntenkreis oder sonstwo erlebt?
Wäre froh um Erfahrungsberichte.....

Nell
Titel: Re: Rückabwicklung Hofübergabe
Beitrag von: Nelly am 26.12.11, 22:21
Mein Mann hat vor vielen Jahren übernommen, war nie wirklich Chef, seine Eltern, momentan besonders der Vater treiben ihn mit lebenslanger Bevormundung, Befehlen, Beleidigungen in schlimmster Gossensprache, über seinen Kopf Entscheidungen treffen, sich in seinem Namen mit anderen Leuten verkrachen in den buchstäblichen Wahnsinn. im Moment spielen wir alles Szenarien durch: selbst vom Hof gehen und ne Wohnung nehmen ist Variante A. Damit ist er aber nicht die herrschsüchtigen Eltern los. Variante B wäre dann, den Hof zurückzugeben, weil eben eine befriedigende Situation nicht zu erreichen ist. Variante C (wohl kaum möglich): die Eltern vom Hof in eine Wohnung "umsiedeln".
Daher würde mich einfach interessieren welche Vorausetzungen für eine Rückabwicklung gegeben sein müssen, wie das finanziell geregelt ist, etc.pp.

Nell
Titel: Re: Rückabwicklung Hofübergabe
Beitrag von: Nelly am 26.12.11, 22:40
Ich auch off topic: Also ICH  finde, es wäre das beste wenn SE gingen. Das werden sie nur leider nicht tun, da sie ja völlig unschuldig sind. Mein SV formulierte es so: Der Junge muss auch mal Kritik aushalten.
Basta!

So, ich weiß auch, dass mein Mann ohne Hof nicht kann. Er war über Weihnachten daheim und er war fast die ganze Zeit im Stall oder hat mit dem Schraubensc hlüssel hantiert. Es ist nur eine Überlegung wert, sich woanders was kleines aufzubauen, daber die Frage nach Rückabwicklung. Nur damit man grob Bescheid weiß, soll ja jetzt nicht die endgültige Entscheidung sein, wir forschen ja noch nach der besten Lösung!

Nell
Titel: Re: Rückabwicklung Hofübergabe
Beitrag von: Kleopatra am 27.12.11, 05:26
Nur um es wieder mal gesagt zu haben. SE sollen sich endlich eine Wohnung nehmen.
Titel: Rückabwicklung Hofübergabe
Beitrag von: mouhkouh am 27.12.11, 05:54
Ihr könnt ja, für den fall, das ihr den Hof zurückgebt, irgendwo anders einen Hof pachten, auf Leibrente oder ähnliches? Ich lese immer so oft die anzeigen im
Wochenblatt, das Bauern ohne Nachfolger jemanden suchen, der den Hof weiterführt ?
Das wäre nämlich auch unsere Option, sollte es bei uns mal
Hart auf hart kommen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


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Titel: Re: Rückabwicklung Hofübergabe
Beitrag von: Nelly am 27.12.11, 07:35
@SwissBäuerin: Klar, das hätte ich auch gerne. Das werden sie aber NIE tun, denke ich. Ich möchte denen den Vorschlag nicht aufs Brot schmieren, außer es würde sich eine Situation ergeben. Eigentlich ist das Aufgabe meines Mannes....
Außerdem haben sie ja lebenslanges Wohnrecht/Niesbrauch.....das geben die denke nie auf.....

@Mouhkouh: Das wäre auch meine Idee, falls wir gehen würden!

Nell
Titel: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Nelly am 27.01.14, 14:40
Aufgrund eines anderen aktuellen Beitrags kam ich auf die Frage, ob  ihr jemanden kennt oder jemand unter euch ist, der den Hof NACH der Übergabe wieder zurückgegeben hat....also nachdem alles unter Dach und Fach zu sein schien-wohlmöglich nach Jahren- wieder aus der NAchfolgerstellung raus ist.

Nell
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Steinbock am 27.01.14, 17:35
Ja, kenne ich.

Hof wurde dort nach einigen Jahren wieder "zurückgegeben".

Elisabeth
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Kaubeu am 27.01.14, 20:49
Aufgrund eines anderen aktuellen Beitrags kam ich auf die Frage, ob  ihr jemanden kennt oder jemand unter euch ist, der den Hof NACH der Übergabe wieder zurückgegeben hat....also nachdem alles unter Dach und Fach zu sein schien-wohlmöglich nach Jahren- wieder aus der NAchfolgerstellung raus ist.

Nell

Nelly, was verstehst du unter "Übergabe", verpachtet/GbR oder überschrieben?
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Nelly am 27.01.14, 21:08
überschrieben....
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Kaubeu am 27.01.14, 22:30
überschrieben....

ich hab einen Freundeskreis Landwirte und wir treffen uns regelmäßig, von den 10 Betriebsleiter hat nur einer den Hof überschrieben bekommen und einer durch Todesfall geerbt.
Das alleine zeigt, das überschreiben wohl nicht so schnell vorkommt und wenn sich alle Seiten dazu entschließen und sich einigen, herrscht doch erstmal Klarheit und alle Beteiligten müssen sich an ihren "neuen Statur" einleben.
Darum wird wohl nicht oft ein Hof zurückübertragen
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Lulu am 28.01.14, 07:51
Hallo,
also so eine Situation habe ich bisher noch nicht gehört.

Es gab bei uns auf dem Hof mal die Situation das die Schweinepreise ja langanhaltend sehr schlecht waren. Reserven kurz nach der Übergabe keine mehr da und dann steht man vor der Entscheidung, wir verkaufen etwas oder neue Kredite. Wir haben uns damals gegen neue Kredite entschieden und etwas vom heiligen Hof verkauft. Da waren wir natürlich für die Verwandtschaft und den Altenteiler das Hassobjekt Nr. 1.
Wir haben dann mal in einem größeren Streit gesagt, okay, dann gehen wir und soll die Verwandtschaft und der Altenteiler den Hof umtreiben.
Nach dem Entsetzen, das wir überhaupt so etwas überlegen könnten, war sehr schnell Reue angesagt. Es war zwar der Streit nicht vom
Tisch, aber es war erst mal die Luft raus und Ruhe. Manchmal hilft es.

Gruß
Lulu
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Pierette am 28.01.14, 09:59
Hallo,
also so einen Situation habe ich bisher noch nicht gehört.

...ich auch nicht!
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: frankenpower41 am 28.01.14, 10:16
Mir ist auch ein Fall bekannt, wo überschriebener Hof zurück ging. Der Hof war m.W. ca. 3 Jahre übergeben und es gab Streitigkeiten.  Die jungen Leute sind damals weg gezogen, gehen arbeiten und haben sich in der Kreisstadt Haus gebaut.

Marianne
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Pierette am 28.01.14, 10:34
Ich denke, das Problem nach der Überschreibung liegt darin, dass, falls etwas aus dem Betriebsvermögen veräußert werden soll, noch immer für einige Jahre das OK, die Unterschrift der Übergeber nötig ist (mir fällt der Begriff hierfür gerade nicht ein) und das dürfte sicher häufig ein Knackpunkt sein, wenn Investitionen o.ä. anstehen.
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: annelie am 28.01.14, 11:01
Ich denke, das Problem nach der Überschreibung liegt darin, dass, falls etwas aus dem Betriebsvermögen veräußert werden soll, noch immer für einige Jahre das OK, die Unterschrift der Übergeber nötig ist (mir fällt der Begriff hierfür gerade nicht ein) und das dürfte sicher häufig ein Knackpunkt sein, wenn Investitionen o.ä. anstehen.

... oder das zwischenmenschliche Miteinander. Mit der Übergabe ändern sich nicht zwingend der "Umgang" der Generationen, man bleibt als Übernehmer ewig das Kind.
Abgeben ist nicht immer einfach, vorher hat man die Entscheidungen getroffen und plötzlich wird man "von außen" nicht mehr so wahrgenommen. Ich könne noch heute (nach fast 24 Jahren!) unserem damaligen Landmaschinenvertreter die Füsse küssen, weil er auch nach der Übergabe sich immer noch Zeit für einen Ratsch mit meiner Mutter genommen hat..... das hat ihr unheimlich gut getan und sie ist sich nicht "vergessen" vorgekommen.
Ich kann ohne Unterschrift meiner Mutter keinen m² Fläche verkaufen. Bei uns sagt man "da liegt der Austrag drauf". Zur Absicherung ist meine Mutter im Grundbuch eingetragen, auf der gesamten Fläche, aber ich denke das macht man heutzutage nicht mehr in der Art.
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Ingrid2 am 28.01.14, 11:22
Wir konnten die ersten 10 Jahre nichts veräußern ohne die Zustimmung der Übergeber. Das sollte auch sicherstellen, dass der Betrieb nach der Übergabe nicht sofort verkauft werden kann.  Meine Schwiegereltern haben sich trotzdem auf einem Teil der Fläche einen "Austrag" eintragen lassen, wir könnten also auch jetzt nicht so einfach verkaufen. Das kann schon schwierig sein, bei uns war z.B. ein kleiner Teil als Industriegebiet zu verkaufen. Da haben meine Schwiegereltern nur zugestimmt, weil wir von dem Erlös wieder (und mehr als vorher) landwirtschaftliche Fläche gekauft haben - und da wurde dann der Austrag übertragen. Wenn da das Verhältnis sowieso schon mal nicht gut ist, dann belastet das schon noch mehr.
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Pierette am 28.01.14, 11:35
Ja, genauso hab ich diese Regelung erlebt, eine Frist von 10 Jahren, um sicherzustellen, dass der Hof nicht direkt "versilbert" wird.
Tja, und alles Weitere hängt nur von den zweischenmenschlichen Beziehungen ab....ich weiß, wovon ich rede.. :'( .!
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Margret am 28.01.14, 18:47
..bei uns ist im Hofübergabevertrag eine Klausel drin, dass die weichenden Erben bei Verkäufen in den ersten 15 jahren nach Übernahme einen bestimmten Anteil erhalten müssen, sofern der Erlös nciht im Betreib reinvestiert wird.
Das mit dem "Austrag" kenn ich nicht.

Margret
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Lulu am 29.01.14, 07:43
Margret das ist bei uns auch so. Als wir so kurz nach der Hofübergabe etwas verkauft haben, hat meine Schwägerin sofort auf dem Amt
angerufen und gefragt, ob Ihr etwas zusteht. Das war dann nicht so, da wir das gesamte Geld in den Betrieb gesteckt haben.
Finde ich auch richtig so.

Gruß Lulu
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: martina am 29.01.14, 07:51
Das heißt "Nachabfindungsanspruch" und ist im Erbgesetz geregelt, oder so.

Hat aber nichts damit zu tun, ob man einen Hof jetzt wieder zurücküberträgt oder nicht.

Ich kenne einen Fall, da ist ein Hof teilweise rückübertragen worden. Dadurch schmälerte sich das Einkommen des Hoferben und somit auch der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Ex, bzw. des Kindes.

 
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: frankenpower41 am 29.01.14, 09:44
Hallo

Wir haben ja keine Probleme mit Übergabevertrag, aber meinen Mann hat es sehr erstaunt als ich nach vielleicht 12 Ehejahren den Vertrag mal studiert habe (war schon übergeben als ich ihn kennengelernt habe) und feststellte, dass SM immer wenn mir was verkaufen würden die Hälfte (?) bekäme. Er ging davon aus, dass es sich um 10 Jahre handelt, wohl auch SM.  Diese Regelung finde ich schon richtig. Wenn Hoferbe schnell verkauft, die weichenden Erben evtl. sogar verzichten, dann ist das auch nicht fair.
Mittlerweilen hat er den Hof 33 Jahre. Ich hab dann schon gedacht, wenn es Streitigkeiten geben würde, dann bekämen wohl seine Geschwister nochmal was.  Soviel mir in Erinnerung ist, wäre das aber wenn wir von dem Geld wieder Fläche kaufen würden nichtig.

Marianne
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: irene33 am 29.01.14, 10:37
So eine Klausel haben wir auch, Vor einigen Jahren wurde bei uns eine Straße ausgebaut und begradigt, sprich einige quatradmeter Grund fielen an einer stelle weg dafür weiter oben konnten wir vom Landkreis das dreifache dazukaufen. Wir dachten aufgrund des zukaufes müssten unsere Austräger nicht zustimmen - wäre ja irgendwie logisch - unsere Übergeber mussten wegen den paar quatradmetern zum Notar, wäre mal interessant gewesen wenn sie die Zustimmung verweigert hätten.....

Gruß
Irene
Titel: Re: Den Betrieb zurückgeben.....
Beitrag von: Dorotee am 29.01.14, 11:25
Das heißt "Nachabfindungsanspruch" und ist im Erbgesetz geregelt, oder so.

Hat aber nichts damit zu tun, ob man einen Hof jetzt wieder zurücküberträgt oder nicht.

Ich kenne einen Fall, da ist ein Hof teilweise rückübertragen worden. Dadurch schmälerte sich das Einkommen des Hoferben und somit auch der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Ex, bzw. des Kindes.


So einen Fall gibts bei uns auch,

.......... Ehe des Sohnes ging auseinander weil er eine schlimme Nervenkrise bekam. Die Größe des Hofes war beträchtlich und der Vater entwickelte diesen Plan .............. der ist schon seit vielen Jahren Gutachter bei Scheidungsprozessen und auch sonst in Grundstücksangelegenheiten und kennt die Materie inn- und auswändig.
Der Sohn hatte aus der Ehe eine 5-jährige Tochter.
Plötzlich hatte der Vater wieder das Sagen. Ich weiß allerdings nicht ob er inzwischen den Hof wieder dem Sohn überschrieben hat als der Sohn die Krise überwunden hatte.
Mittlerweile hat der Sohn eine andere Frau geheiratet und SOGAR einen Sohn zeugen können ...............

Ich glaub, bei denen ist jetzt wieder alles Paletti.
Die Unterhaltszahlung zur Ex hielt sich somit in Grenzen.

Dorotee