Hallo Sanni,
.. den Hof für eure Tochter erhalten . Verstehe ich, würde ich wohl auch so versuchen.
Das sind aber trotzdem viele wenn`s...
Und, es betrifft in letzter Konsequenz nicht dich.

Einen Ausgleich für 20 Jahre Bauernhof.. JA, das ist Deins!
Könntest du das für dich in € benennen?
Dann hättest du einen Wert mit dem man "arbeiten" könnte und es würden keine Gutachterkosten entstehen.
- die gesparten Kosten könntest du ja oben drauf legen.

Ertragswert oder Verkehrswert.?
Echt keine Ahnung.
Wenn, die neu gekauften 25 ha mit den 10 verkauften ha bezahlt wurden..
Wäre das eventuell eine 0€-Rechnung.
Sind sie allerdings aus dem gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen bezahlt,
dann sieht die Rechnung schon anders aus.
Und es steht dem Eigentümer ja frei, sie wieder zu verkaufen, wenn es beliebt.
Dann werden sie nicht an die gemeinsamen Kinder weitergegeben.
- Das könnte man aber evtl. als Klausel in den Scheidungsvertrag mit aufnehmen.
(Also, Weitergabe an die Kinder).
Und vor Gericht.. da weißt du nie welcher Richter wie entscheidet.
Also aus meiner Sicht wäre eine gütliche Einigung schon besser.
Liebe Sanni, das war mein ERguß für heute Abend.
Gute Nacht.