Betriebsperspektiven - die Zukunft, wie soll es weitergehen > Pacht und Hofübergabe
Kauf und Pacht
KleineFörsterin:
Hallo zusammen,
ich hatte schon mal wegen dem Thema gepostet, nun nochmal, da es sich irgendwie zuspitzt.
Mein Mann und ich haben ein Anwesen mit Stall und Weide gekauft. Laut dem Kaufvertrag sind keine Flächen verpachtet. Nun ist doch eine Fläche verpachtet und laut Pächterschutz kann der Pächter die Fläche dieses Jahr noch beweiden. Jedoch brauche ich die Fläche auch!
Ich verstehe den Pächter und er sieht auch ein, dass ich die Fläche brauche...- Schuld ist m.M. nach der Verkäufer.
Wie geht man bei so einer Sache vor? Liegt da ein Vetragsbruch vor?
Vielen Dank
Grüßle Carolin
joker:
--- Zitat von: KleineFörsterin am 11.05.09, 11:31 ---Laut dem Kaufvertrag sind keine Flächen verpachtet.
...
Wie geht man bei so einer Sache vor? Liegt da ein Vetragsbruch vor?
--- Ende Zitat ---
Wenns im Kaufvertrag steht kannst Du mE Dein Recht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Allgemein: Bitte beachte, dass Du in diesem Forum keine rechtsverbindlichen Ratschläge einholen kannst. Dafür befragst Du besser (D)einen Anwalt!
Beppa:
--- Zitat von: KleineFörsterin am 11.05.09, 11:31 ---Liegt da ein Vetragsbruch vor?
--- Ende Zitat ---
Ein Vertragsbruch liegt hier sicherlich vor, weil dich der Verkäufer getäuscht hat. Die Frage ist nur, wie du jetzt damit umgehen willst. Ein Rechtsstreit wird ziemlich lange dauern und bis dahin steht ihr immer noch ohne Lösung da. Könntet ihr nicht für euch oder den Pächter eine Ausweichlösung in Form eines Flächentausches finden?
Auf jeden Fall solltest du prüfen lassen, ob du den Verkäufer nicht auf Schadensersatz verklagen kannst. Aber ich denke mal, dass sich das nicht wirklich lohnt und nur viel Zeit kostet.
Auf jeden Fall solltet ihr euch von einem Anwalt/Beratungsstelle beraten lassen, wenn sich eure Pläne wirklich nicht bis nächstes Jahr evtl. verschieben lassen oder ihr mit dem Pächter einen Flächentausch vereinbaren könnt. Erst nach einer rechtlichen Beratung würde ich mit größeren Vorhaben beginnen, damit euch nicht hinterher vom Pächter eine Schadensersatzklage droht.
Matze:
nach meiner Erfahrung besteht während eines Rechtsverfahrens ein Pächterschutz, d.h. bis zur Klärung der Frage läuft der Pachtvertrag und die Nutzung weiter wie bisher, ich PRIVAT, würde kündigen und das Jahr irgendwie überbrücken.
KleineFörsterin:
Hallo zusammen,
mittlerweile hat sich doch einges getan und ich habe wieder neue Fragen:
Wie weiß ich, dass ein mündlicher Pachtvertrag zustande gekommen ist?
Gibt es mündliche Pachtvertäge, bei denen keine pacht bezahlt wird? Also unentgeltliche Pachtverträge?
Wo ist dann der unterschied zum Leihvertrag?
Bezug nehmen auf folgenden Beitrag:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zustandekommen-eines-mündl.-Pachtvertrages-oder-Leihvertrages-über-Weidegrund-__f50745.html
Danke schon mal und bis bald
caro
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