Hallo,
ich habe seit der sehr umstrittenen sog. Blauzungenerkrankung immer wieder das Gefühl gehabt, die Impfung hatte mehr, wie nur einen vorgeschobenen krankheitsschützenden Grund.
Ich fange mal bei der rechtlichen Seite an:Wurde uns nicht vor und bei der BT - Impfung ein Schreiben vorgelegt, wo wir aus "freiwilliger Position" schriftlich einwilligend eine neue Rechtssituation schaffen sollten?
Faktum ist, dass über 80 % der Widerkäuerviehs mit einem nicht regulär zugelassenen Impfstoff behandelt wurden, der gleichzeitig auch ein Biopatent darstellt.
Somit ist bei allen kommenden Proben, wo DNA lokalisiert werden kann, eine überall "Gemeinsame" patentrechtlich nutzbare DNA Struktur aufzufinden, die auf "Bestellung" der Viehhalter mit "rechtlichem Spagat" des damaligen Ministers Seehofer, eningebaut wurde.
Wo sind bei dem Ohrstanzverfahren Gemeinsamkeiten zur BT Impfung zu finden?Auch hier beginnt über das Geben einer Unterschrift für dieses Verfahren eine rechtliche Veränderung.
Für mich ist es sehr unverständlich, warum es bei einer Bundessarnierung, hier das Ohrstanzverfahren, den Weg der freiwilligen Einwilligung gibt.
In einem Gespräch mit einem niedersächsischen Milchbauernkollegen, habe ich vor kurzem gehört, dass auch über dem niedersächsischen Tiergesundheitsdienst, nach Anfrage, die reelle Gefahr einer Patentierung über die BVD MD Sarnierung mittels Ohrstanzverfahren klar gesehen wird.
Die Juni Ausgabe des top agrar 2009 beschrieb im Kommentar "Biopatente - Finger weg von Tier und Pflanze" die Gefahr der Enteignung der Bauern mit Einflüssen bis in die Vermarktung unserer Produkte.
Dürfen wir nicht laut fragen, welche alternativen Untersuchungsmethoden es innerhalb der EU sonst noch gibt, die hier unbedenklicher sind?
Auch die wichtige Frage muss gestellt werden dürfen - Lässt sich die BVD - MD Viruserkrankung wissenschaftlich empirisch dokumentativ nachweisen und wie sicher sind die Nachweismethoden?
Reicht es nicht völlig aus, wenn nur die Kuhmütter untersucht werden, da diese Untersuchungen Aufschluss auf Übertragung der Nachzucht geben können?
Werden Tankmilchproben zur Untersuchung eines sog. BVD MD ungeimpften Bestandes zugelassen?
Mir ist klar, dass Blut und Milchproben ausschließlich über Tierärzte oder Veterinärämter (aufgrund der Zwangsimpfung Blauzunge durch sog. Amtsveterinäre habe ich die mehrfach öffentlich gestellte Frage ob nun eine AMTLICHE Zwangsimpfung durchgeführt wurde - NICHT beantwortet bekommen) durchgeführt werden können, wo somit zumindestens noch eine Person verantwortlich "dazwischensteht".
Ich denke, wir haben hier berechtigte Bedenken gegenüber einer Biopatentierung und sollten, falls sich einzelne für dieses Verfahren des Ohrstanzens entscheiden sollten, für eine schriftliche Absicherung von politischer Seite stark machen.
Es geht um mehr, wie um eine "Buchstabenkrankheit"!
Mit nachdenklichen Grüßen
Heiner Lohmann