Hallo,
nur eine Info von mir - als Hinweis darauf, dass man evtl. jetzt etwas verhindern oder mitgestalten könnte.
Seit 01.01.2006 gilt ja das neue EU-Hygienepaket - als geltendes EU-Recht mit Durchführungsbestimmungen.
Für Futter-/mitttel, Schlachtung und Lebensmittel-Kennzeichnung usw.
Nur - NOCH ist es nicht Cross-Compliance-fähig, weil die DEUTSCHE Durchführungsbestimmung noch nicht verabschiedet wurde - es ist also noch nicht umgesetzt in deutsches Recht.
Diese Durchführungsbestimmungen zu den Kontrollen, Kennzeichnungen oder auch Schlachtung/Schlachtvieh ist
derzeit in Entwürfen zum Einholen der Stellungnahme betroffener Landwirtschaftsbereiche und auch Schlachthöfe unterwegs und soll JETZT im September in Berlin (mit Verbesserungsvorschlägen?) vorgelegt werden, dann folgt die Verabschiedung und dann laufen die bisherigen, einschränkenden Übergangsfirsten ab.
Wenn man also drohende, unsinnige Auflagen, Aus- und Einschlüsse und auch ggf. Folgen über Cross-Compliance-Bestrafungen vermeiden möchte - dann ist JETZT die Zeit sehr, sehr deutlich die Vorschläge der dt. Durchführungsbestimmungen durchzulesen und ggf. Einspruch einzulegen, weil diese nämlich teilweise von den hier abgelegten Durchführungsvorschlägen/-gaben der EU abweichen! Die 853 Verordnung betrifft vor allem auch die Meldung der Tier zum Schlachthof, weil neu ist, dass a) der Landwirt in Zukunft für die Gesundheit seiner gelieferten Tiere garantieren soll b) er schlachtungsrelevante Daten 24 Stunden vor Schlachtung melden muss, sonst wandert das Fleisch automatisch in die Abfalltonne und c) der dann folgende Genußtauglichkeitsstempel nicht mehr als Absicherung / Produkthaftung für den Landwirt.
Die Zusammenfassunge hier nachzulesen:
http://europa.eu/scadplus/leg/de/s84000.htm und betreffen:
KONTROLL- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN IM LEBENSMITTELBEREICH - HYGIENEPAKET
852/2004 Neues Regelwerk für die Lebensmittelhygiene (Futter, Getreide, Gemüse...)
853/2004 Spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Schlachtung & Co)
854/2004 Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
2002/99 Tierseuchenrechtliche Vorschriften für (..) von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
882/2004 Amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen
die dt. Entwürfe für die Durchführungsverordnungen gibt es leider nicht öffentlich, evtl. kann man diese beim unserem Bundesministerium abrufen?
Ansonsten sich überraschen lassen, wass dann wahrscheinlich zum Jahresende gültiges Recht wird und dann wird manches nicht im Ermessenspielraum wie dieses Jahr gehandhabt werden können von den Kontrolleuren, die derzeit in der Übergangsfrist sich noch zwischen alten Futtermittelrecht oder Fleischhygienerecht und den neuen Bestimmungen entscheiden können, weil es keine definitiven deutschlandweit gültigen Vorgaben gibt.
Gruß Mirjam