Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement => Prämienantrag bis 2014 => Thema gestartet von: winnipooh69 am 05.03.08, 17:52

Titel: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: winnipooh69 am 05.03.08, 17:52
Servus hier ein Hilferuf an Alle hier. Bitte helft mir wo finde ich wie Zahlungsansprüche gehandelt werden und was sie im Moment kosten. wer kann mir bitte weiterhelfen, da ich mich noch nicht so gut auskenne und immer mehr leute im Moment Ihre langjährigen Pachtflächen zurück möchten. Ich weis leider nur das der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und das diese dan dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen. Freue mich über jede Infao zu diesem Thema!
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: jungebäuerin am 16.03.08, 22:18
Servus hier ein Hilferuf an Alle hier. Bitte helft mir wo finde ich wie Zahlungsansprüche gehandelt werden und was sie im Moment kosten. wer kann mir bitte weiterhelfen, da ich mich noch nicht so gut auskenne und immer mehr leute im Moment Ihre langjährigen Pachtflächen zurück möchten. Ich weis leider nur das der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und das diese dan dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen. Freue mich über jede Infao zu diesem Thema!
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 17.03.08, 12:58
Zahlungsansprüche werden in der Regel um den eineinhalbfachen Wert gehandelt. Da es meist zu Unstimmigkeiten kommt, empfiehlt es sich, diese getrennt von den Flächen zu handeln.

Das heißt, jemand der neue Fläche kauft/pachtet, kauft sich die ZA's von irgendwem. Und der, der Übrige hat, verkauft sie irgendeinem, der welche braucht.


Nachtrag: Stillegungs-ZA's sind natürlich nix wert. Nichtsdestotrotz hab ich schon oft gehört, daß dafür bezahlt wurde.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!
Beitrag von: Cosima am 20.03.08, 15:44
... Ich weiß leider nur, dass der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und, dass diese dann dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen.


Vorsicht:
In den mir bekannten alten Pachtverträgen (vor Einführung der Zahlungsansprüche) steht sinngemäß der Passus, dass die verpachteten Flächen nicht in wesentlich schlechterem Zustand zurückgegeben werden dürfen.

Nach meinem Rechtsverständnis enstpricht bei Altverträgen die Rückgabe von verpachteten Flächen unter Abspaltung des Rechts auf Zahlungsansprüche einer Rückgabe von verpachteten Flächen in wesentlich schlechterem Zustand. 

Begründung:
Jeder zukünftige Bewirtschafter müsste die erforderlichen Rechte auf Zahlungsansprüche extra erwerben, für die meisten Bewirtschafter ist solches Pachtland mindestens 300EUR/ha jährlich weniger wert, die zukünftige jährliche Pacht ohne Zahlungsansprüche wäre geringer, da die Flächen durch die Abspaltung der Rechte auf Zahlungsansprüche in schlechterem Zustand zurückgegeben wurden.

Mein Lösungsvorschlag für zukünftige Pachtverträge:
"
1. Gegenstand der Pacht sind die Grundstücke einschließlich dem flächenbezogenen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen.
2. Der Pächter ist verpflichtet, sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt werden können zu beantragen.
Bei Beendigung des Pachtverthältnisses überträgt der Pächter sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt wurden (anteilig auch Stilllegungstitel), auf den Verpächter oder nach dessen Weisung auf den nachfolgenden Bewirtschafter. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
3. Die Pachtdauer endet frühestens am 30. September 2013.

Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 20.03.08, 20:57
Cosima, nix für ungut, aber in meinen Augen ist das absoluter Schwachsinn.


Zahlungsansprüche sind zusammen mit der BiP in eine Einheit. Die BiP ist aus Milchprämie, Tierprämien und weiteren Ausgleichszahlungen entstanden. Stell dir mal vor, ein viehaltender Landwirt mit entsprechend hohen (selber ermolkenen) BiP's verliert einige Hektar, und bekommt diese durch Zukauf oder was auch immer an anderer Stelle zurück. Sollte dieser dann seine BiP's gegen die eines anderen Besitzers minderwertigen eintauschen?

Nö, die Zahlungsansprüche wurden in Bauernhand gelegt, weil sie da auch hingehören, jeder Bauer kann damit machen, was ER will!!!

Das geht den Grundstückseigner überhaupt nix an! Das schreib ich jetzt, obwohl ich zu 100% nur Eigenflächen bewirtschafte.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!! Streit vorprogrammiert!
Beitrag von: Cosima am 21.03.08, 11:54
die Zahlungsansprüche wurden in Bauernhand gelegt, weil sie da auch hingehören, jeder Bauer kann damit machen, was ER will!!!


Ich bin nicht ganz sicher, ob Du mich richtig verstanden
und meine Zielsetzung begriffen hast.

Einverstanden:
Jeder Bewirtschafter hat einen Rechtsanspruch auf flächenbezogene Zahlungsansprüche!

Der Eigentümer trifft mit diesem Passus lediglich Vorsorge dafür,
dass jeder (zukünftige) Bewirtschafter (auch) kostenfrei dieses Recht bekommt.

Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Cosima am 21.03.08, 12:28
Bei den Verpachtungsverträgen geht es bei der Zustandsbeschreibung um den natürlichen Zustand, nicht den rechtlichen.


Kennst Du bereits entsprechende (rechtskräftige) Urteile?
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Cosima am 21.03.08, 12:37
Beides kann seperat gekauft oder gemietet werden. Wenn es aber sinnbringend genutzt werden soll, muss es zusammenpassen.


Wie kann frau/man
a) als derzeitiger Bewirtschafter
b) als zukünftiger Bewirtschafter
c) als Eigentümer (z.B. Gemeinde)
sicherstellen, dass das zukünftig passiert?
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 21.03.08, 15:31
Ich denke, es ist nichtmal sinnvoll, da was in einen Vertrag zu schreiben. Warum soll der Landwirt ZA's kaufen und sie nach Ende der Laufzeit über den Verpächter einem neuen Bewirtschafter schenken? Die Zahlungsansprüche gehören ihm wie sein Haus, sein Auto und sein Hund. Was er damit macht ist seine Sache, er muß sich vor niemandem rechtfertigen.

Sobald irgendewas zwischen Pächter und Verpächter geregelt wird, sieht der Verpächter die ZA's als !SEIN! Eigen und wird das auf den Pachtzins aufsatteln. Somit wär der ganze Sinn des Regelwerks unterlaufen.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Meta am 22.03.08, 17:35
Im BW agrar ( Landw. Wochenblatt für BaWü) steht im neuen Heft Nr.12 auf Seite 59 ein höchstrichterliches Urteil wonach die Zahlungsansprüche  dem Pächter gehören, der diese 2005 zugeteilt gekommen hat und der Verpächter  keinen Anspruch auf Übertragung hat. Soweit die Gesetzeslage.
Wenn ich was zu sagen hätte, gäbe es diesen Handel mit den ZAs nicht, dem der den Acker bewirtschaftet, dem müßten auch die ZA gehören- aber ich habe halt leider nichts zu sagen. Aber findet ihr nicht auch, dass das gerecht wäre ???
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Katharina am 22.03.08, 18:18
Ich bin anderer Meinung.

Wir bewirtschaften Obst- und Ackerflächen, haben aber keine Viehhaltung. Ebenso haben wir eigene, gepachtete und verpachtete Flächen. Wir legen Wert auf langfristige Pachtverträge.
Für mich ist ganz klar, dass die ZA beim Bewirtschafter bleiben.

Wenn bei uns Obstbäume gerodet werden, wird die Fläche eine Weile als Ackerfläche genutzt. Bisher hatte der Obstbau keine Zahlungsansprüche. Ab diesem Jahr liegen sie wohl bei 50,-€/ha.

Wir tauschen oft Flächen mit den Grundstücksnachbarn, da wir noch keine Flurbereinigung hier hatten und alles kleinparzelliert ist. Die ZA werden nicht mitgetauscht, das wäre ein unnötiger Verwaltungsaufwand.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 22.03.08, 18:40
Meta, Naima, nein, das ist absolut falsch. Das wäre wie wenn ein Bauer wenn er Fläche abgibt, einen Teil seiner Maschinen und Vieh mit abgeben muß, dafür aber für neue Flächen einen Teil vom Maschinenpark und Vieh eines anderen Bauern mitnutzen darf. Absoluter Quatsch, das System und der Handel mit den Zahlungsansprüchen funktioniert entgegen aller Bedenken wunderbar, sofern die Beteiligten wissen, wie es funktioniert. Manche malen einfach den Teufel an die Wand.....


Katharina hat vollkommen recht, wobei der Verwaltungsaufwand einer Übertragung nicht erheblich aufwändiger ist, als ein Rindvieh bei der HIT umzumelden.


@Katharina, bleiben Eure ZA's im Wert stabil, oder werden sie wie Grünland bis 2013 auf den Wert der Acker-ZA's ohne BiP angehoben?
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Katharina am 23.03.08, 00:37

@Katharina, bleiben Eure ZA's im Wert stabil, oder werden sie wie Grünland bis 2013 auf den Wert der Acker-ZA's ohne BiP angehoben?

Hallo H.B.

Für die Dauerkulturen, die bisher keine Zahlungsansprüche hatten wie z.B. Obstbau und Baumschulen, wird je Hektar ab diesem Jahr ein Zahlungsanspruch mit einem Wert von 50,-€ (abzüglich der Kürzung zugunsten der nationalen Reserve) gewährt. Diese neuen Zahlungsansprüche sollen im Zuge der in Deutschland vorgesehenen Verschmelzung der Zahlungsansprüche von 2010 bis 2013, zu regional einheitlichen Durchschnittswerten angeglichen werden.

Schaun mer mal, was dabei rauskommt.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Eifelfreund am 23.03.08, 11:42
ZA gehört trotzdem dem Bewirtschafter,er hat sie bekommen und wenn er die Fläche nicht mehr hat, kann er die ZA verkaufen. Es werden ja sowieso jedes Jahr unzählige ZA frei durch Straßenbau und Bauland oder andere Ausgleichsflächen
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: freilandrose am 23.03.08, 12:08
ZA sind wie Aktien. Die sind auf die Person zugeteilt, die sie bekommen hat, nicht auf die Fläche. ZA können nur mit einer Fläche aktiviert werden. Diese Person kann mit den ZA machen was sie will. Mit einer Fläche aktivieren oder, wenn die Fläche nicht mehr da ist,verkaufen.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 23.03.08, 17:17
Wenn er kein neues Feld bekommt, kann er den ZA nicht aktivieren und er verfällt nach geraumer Zeit.

Wenn er sich damit nicht auskennt, ja!


Sorry, aber der Vergleich ist ja wohl ziemlich daneben ! ZA hat zum Zuteilungszeitpunkt schließlich keiner gekauft, Maschinen und Tiere wohl schon.
 

gekauft nicht, aber durch einen Ausgleich für Preisabsenkungen und die Erbringung von Umweltleistungen verdient. Warum soll das nicht weiterlaufen, die Leistungen werden immer noch vom Betrieb erbracht. Warum sollte zB jemand der nie Tiere hatte, die Ausgleichszahlungen für die Leistungen eines Tierhalters erhalten?

Wenn mal alle Prämien verschmolzen sind, kann durchaus an eine Flächenanbindung denken, aber vorher nicht. ch bin jedenfalls froh daß ich die Prämien nicht mitübernehmen musste, es wäre Stilllegung gewesen. Ich konnte billig Grünland-ZA's kaufen, nach der Verschmelzung ist......

Ungerecht ist das auch nicht, denn bei der Verschmelzung verlieren meine anderen ZA's einiges an Wert.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: freilandrose am 23.03.08, 20:20
Wenn er kein neues Feld zum aktivieren seiner freien ZA bekommt, kann er ohne weiteres seine ZA verkaufen, damit sie nicht verfallen. Es gibt genügend Händler, die seine ZA aufkaufen für sehr gutes Geld.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 24.03.08, 11:07
Nimm doch mal folgende Situation:
Fläche gekauft im Jahr, sagen wir, 1996.
Der Käufer tritt in den bestehenden Pachtvertrag, der bis 1998 geht, ein (muss er ja bei Kauf).
Da die Fläche sehr entfernt liegt (450 km), will der Eigentümer nicht selber bewirtschaften - also wird in 1998 ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
In 2008 möchte der Eigentümer gern selber die Fläche bewirtschaften.
Was ist möglich?
a) Der Eigentümer bewirtschaftet selber - aber ohne ZA`s (wirtschaftlich oder nicht?)
b) Der Eigentümer erwirbt ZA`s und bewirtschaftet die Fläche (hohe Investition bei 70 ZA`s - wirtschaftlich oder nicht?)
c) Der Ex-Pächter überträgt "seine" ZA`s unentgeltlich auf den Eigentümer ( ...unwahrscheinlich. Wahrscheinlich, dass er sie verkauft, weil er andere Flächen mit ZA`s pachtet und "seine" nicht benötigt)
d) Der Ex-Pächter pachtet weiter.
Was ist denn nun eine gerechte Lösung? Auch im Hinblick auf den möglichen Hofnachfolger des Eigentümers. Soll der erst ZA`s für viel Geld kaufen (...möglicherweise gibt es die ZA`s schon in ein paar Jahren in dieser Form nicht mehr)? Oder soll der Eigentümer "um jeden Preis" neu verpachten, da ja keine ZA`s da sind?
Welche Lösungen gibt es noch?
LG,
strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 24.03.08, 11:18
Wenn der Eigentümer dann seine Fläche bewirtschaften will, kann er das, er kann die Zahlungsansprüche von dem Pächter oder jemand anderen abkaufen (in der Regel ca. der eineinhalbfache Wert). Jedenfalls ist es gerecht, wenn nicht jemand, der die Prämie erarbeitet hat, inm die gratis zur Verfügung stellen muß. Selbst wenn er das Geld für die ZA's aufnehmen muß, hat ers in zwei Jahren inkl. der Verzinsung und hohem Gewinn wieder herinn.

Ich kann hier keine Ungerechtigkeit erkennen.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: zensi am 24.03.08, 11:40

Merkst Du eigentlich nicht, dass hier nur Agrarsubventionnen gespart werden sollen, wenn nicht alle ZAs mehr aktiviert werden könne?
 
Das sehe ich auch so.

Wenn er kein neues Feld bekommt, kann er den ZA nicht aktivieren und er verfällt nach geraumer Zeit.

Wenn er sich damit nicht auskennt, ja!




Man kann die ZA verschieben, wenn man den Mehrfachantrag abgibt (AfL), dann verfallen sie nicht.

Gruß Zensi
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Ditz am 24.03.08, 15:56
Hallo,

ich verstehe sowieso nicht warum sich die verpächter 2005 nicht die prämie gesichert haben, narürlich nur die za nicht die top ups.
der verband hat es doch jetzt auch in seinen pachtverträgen stehen das die za nach pachtende zurückgehen.
die jetzige regelung ist doch einfach nur schwachsinn und treibt die pachtpreise noch höher und bedeutet noch mehr verwaltungs aufwand.
was soll das für ein nachteil sein wenn die za auf der fläche liegen? beantragen kann sie eh nur der der drauf ackert. es gibt doch mittlerweile mehr za wie fläche, da wundert es doch das da noch ein handel funktioniert.

Ditz
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 24.03.08, 20:54
was soll das für ein nachteil sein wenn die za auf der fläche liegen?

Nochmals, weil sie dem Bewirtschafter gehören! Wenn du dem Verpächter deine Frau geben willst, gib ihm sie, aber die ZA's gehören auf den Betrieb!
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Ditz am 24.03.08, 22:07
wenn auf jedem ha za liegen, und nur der bewirtschafter (pächter) sie beantragen kann dann ist mir das doch egal wem sie gehören, hauptsache ich bekomme sie ausbezahlt. toll, bei pachtende kann ich sie verkaufen oder im betrieb rotieren lassen damit sie nicht verfallen (da hab ich auch keinen finanziellen vorteil von), wenn ich neue fläche pachte muß ich sie wieder kaufen. wo soll da der sinn drin liegen?
diese ganze regelung bringt doch nur ärger und mehr verwaltungsaufwand.
und in vielen gegenden wird der verpächter die fläche genauso teuer ohne za wie mit za verpachten.

Ditz
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Irmgard3 am 24.03.08, 22:30
Bei uns ist es die Regel, dass die Zahlungsansprüche zwar vom Bewirtschafter aktiviert werden,aber die ZA aber auf der Fläche verbleiben. Wie gesagt, das wird auch im Pachtvertrag festgelegt. Bei Wechsel des Bewirtschafters wird der ZA diesem übertragen.

Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Katharina am 24.03.08, 22:50
Ein Teil der ZA's sind ja auch mit der Stilllegungsverpflichtung belegt. Wie sollte ich die anteilmäßig dann dem Verpächter zurückgeben? Dieses Jahr ist die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt, aber sie kann ja wieder kommen.

Bei uns wechseln die Pachtflächen sehr selten, von daher gab es auch noch keine Probleme mit den Verpächtern. Unsere neu dazugepachteten Flächen hatten keine ZA, wir haben welche dann von Dritten dazugekauft.

Wir haben oft Obstbauflächen dazugepachtet und dann Ackerbau darauf gemacht. Oder umgekehrt Ackerbauflächen mit Obst bepflanzt. Welchen ZA soll ich dem Verpächter da übertragen? Obstbau hatte bisher gar keinen und jetzt einen geringeren als Ackerbau.

Außerdem kann man doch nur volle ZA weiterübertragen. Was ist dann mit den Flächen, die wesentlich kleiner als 1 ha sind?
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Meta am 24.03.08, 22:58
ZA sind wie Aktien. Die sind auf die Person zugeteilt, die sie bekommen hat, nicht auf die Fläche. ZA können nur mit einer Fläche aktiviert werden. Diese Person kann mit den ZA machen was sie will. Mit einer Fläche aktivieren oder, wenn die Fläche nicht mehr da ist,verkaufen.
Das ist völlig richtig nach der Rechtslage. Nur nach meinem subjektiven Rechtsempfinden ist es falsch, das man etwas das man 2005 "geschenkt" bekommen hat nun verkaufen kann, weil man die Fläche z.B. gekündigt bekommen hat.
Bei uns war das z.B. so: wir hatten ein Grundstück lange Jahre in Pacht. 2003 hat der Verpächter das Grundstück einem anderen Landwirt verpachtet der dann 2005 die Fläche auf seinem Antrag hatte und die ZAs zugeteilt bekam. Dieses Jahr will der Verpächter das Grundstück verkaufen und hat es uns angeboten. Wenn wir das jetzt kaufen haben wir keine ZA darauf und der andere lacht sich ins Fäustchen bzw. macht Gewinn damit. Ist das gerecht????? Aus meiner Sicht nicht !!!!
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Katharina am 24.03.08, 23:17
Hallo Meta,

dann musst du versuchen, den Verkäufer um den Kaufpreis der ZA herunterzuhandeln.

Mal ganz im Ernst, so teuer sind die ZA nicht, nach 1-2 Jahren ist die Kaufpreis wieder drin.

Was ist, wenn der Bewirtschafter 2005 gar keine ZA beantragt hat? Dann kann er auch keine weitergeben. Ich kenn hier einige kleinere Betriebe, die dieses Jahr auch keine für den Obstbau beantragen. Es ist ihnen zu viel Verwaltungsaufwand und/oder sie blicken nicht durch ... ::)
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 25.03.08, 09:17
Beispiel:

Ein Bullenmäster (da sind die BiP's auf Grund der Bullenprämie besonders hoch) verliert eine Fläche. Auf der Fläche können locker Za's mit einem Wert von 800 Euro drauf sein. Sollte er "SEINE Bullenprämie"! dann an den benachbarten Hobbypferdehalter abtreten? gratis?

Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!
Beitrag von: Cosima am 26.03.08, 10:14
Nimm doch mal folgende Situation:
[...] 1998 (wird) ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
Vielleicht hilft Dir Folgendes weiter Strop:

Beispiele für vertragliche Regelung – nach Änderungskündigung gem. §593 Abs. 1 BGB   
Beispiel1
"
a) Der Pächter verpflichtet sich, die Betriebsprämie im Jahre 2005 fristgemäß für die gesamte Pachtfläche zu beantragen. Der Pächter hat dem Verpächter die Zuteilung der auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche binnen vier Wochen nach Bekanntgabe mitzuteilen.
b) Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, die Zahlungsansprüche entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu nutzen, da nicht genutzte Zahlungsansprüche der nationalen Reserve zugeschlagen werden (Art. 45 der VO (EG) Nr. 1782/03). Die auf Grund der Zahlungsansprüche gezahlten Beihilfen stehen während der Pachtdauer dem Pächter zu.
c) Der Pächter verpflichtet sich, die der Flächengröße der Pachtfläche entsprechende Zahl von Zahlungsansprüchen bei Beendigung dieses Pachtverhältnisses auf den Verpächter oder auf eine vom Verpächter genannte Person zu übertragen. Beinhaltet der Betrag eines oder mehrerer Zahlungsansprüche auch einen betriebsindividuellen Betrag i. S. des § 5 Abs. 2 und 4, steht dem Pächter für diese Beträge vom Verpächter ein angemessener Ausgleich zu.

http://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/8.pdf

Beispiel2
1. Gegenstand der Pacht sind die Grundstücke einschließlich dem flächenbezogenen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen.
2. Der Pächter ist verpflichtet, sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt werden können zu beantragen.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses überträgt der Pächter sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt wurden (anteilig auch Stilllegungstitel), auf den Verpächter oder nach dessen Weisung auf den nachfolgenden Bewirtschafter. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
3. Die Pachtdauer endet frühestens am 30. September 2013.
"


-----

Urteile – Verpächter berief sich   n i c h t   auf § 593 Abs. 1 BGB 
Wie schon das OLG Rostock, hat nunmehr auch das OLG Naumburg mit Urteil vom 30. März 2006 (Az.:2 U 127/05 (Lw) – AG Magdeburg) eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen bei Beendigung des Landpachtvertrages nach nationalem Pachtrecht abgelehnt.

Bislang hatte lediglich das Amtsgericht Magdeburg eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen bei Beendigung des Landpachtvertrages nach nationalem Pachtrecht bejaht.

Mit der vorliegenden Entscheidung wurde, wie bereits durch das OLG Rostock, ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um die Frage, ob die Zahlungsansprüche bei Pachtende auf den Verpächter zu übertragen sind, letztinstanzlich zu klären.
http://www.deutsche-landwirte.de/050106a.htm

42 - In Betracht kommen könnte insofern allenfalls ein Anspruch auf Anpassung des "Altvertrages" an die durch den Systemwechsel der Agrarförderung nachhaltig veränderten Verhältnisse gem. § 593 Abs. 1 BGB (vgl. dazu OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 974; OLG München, NL-BzAR 2006, 334, 343). Ein solcher Anspruch ist in der mündlichen Verhandlung zwar angesprochen, indes im Rechtstreit nicht geltend gemacht worden. BGH, Urteil vom 24. 11. 2006 - LwZR 1/ 06

[ ! ]   Verpächter machte sein Recht gem. §593 Abs. 1 BGB   n i c h t   geltend.


Persönliche Meinung, ohne Gewähr!
Auf die Gefahr hin, dass wieder Jede(r) über mich herfällt
und auf Rückfragen doch keine eigenen Lösungsvorschläge hat.
Konstruktive Verbesserungsvorschläge sind willkommen!




Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 26.03.08, 11:51
Vielen Dank, Cosima!
Der § 593 Abs. 1 BGB war mir so nicht bekannt, ebenso nicht das Urteil aus dem Fallbeispiel, von dem Du schreibst.
Zitat
Selbst wenn er das Geld für die ZA's aufnehmen muß, hat ers in zwei Jahren inkl. der Verzinsung und hohem Gewinn wieder herinn.
Für 70 Hektar die ZA`s zu kaufen mit dem eineinhalbfachen Wert - 26.250 € - das ist nicht wenig Geld.
Außerdem kommt noch dazu, dass für die Fläche wegen der Entfernung von 450 km mit höheren Bewirtschaftungskosten zu rechnen ist (Lohnunternehmer etc.)
Der Pächter in meinem geschilderten Fall will die ZA`s nach Beendigung der Pacht nicht an den Eigentümer bzw. zukünftigen Bewirtschafter übertragen, er würde sie natürlich "versilbern", schließlich hat er dazu das Recht und 25.000 € so mal eben fürs Nichtstun sind auch nicht zu verachten...
LG, strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: freilandrose am 26.03.08, 13:35
Die 450km stehen hier doch garnicht zur Debatte. Schliesslich hat der Pächter ja gewusst, auf was er sich da einlässt. Die Sachlage ist ja bekannt. Die ZA`s gibt es ja nicht erst seit 2008.
Es gibt jetzt zwei  Möglichkeiten, ZA*s zu kaufen oder es sein lassen. So ist das Gesetz.


Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Irmgard3 am 26.03.08, 17:24
In dem Fall wären die Zahlungsansprüche ja tatsächlich fürs Nichtstun, denn sie werden ja praktisch von der Fläche losgelöst, für die sie aktiviert wurden und verkauft, weil die Fläche nicht mehr vom ZA-Verkäufer bewirtschaftet wird.
Ich würde euch mal gerne sehen, wenn ihr verpachten würdet und dann z. B. für 50ha am Schluß keine ZA für die Fläche vorhanden sind. ES bedeutet bei den ZA dann 18000 Euro Verlust. Würdet ihr als neuer Pächter dann zum doppelten Satz solche ZA kaufen und das Land pachten? Ich nicht.
Die ZA gehören eindeutig dem Bewirtschafter und auch dessen Nachfolger.
Es werden halt die Top ups nicht dazugerechnet, wenn er welche darauf hat. Hier sind Flächen ohne ZA nicht zu verpachten.
Was hat der Pächter denn für die Zahlungsansprüche bezahlt als er sie erstmals beantragt hat?
Wieso will er denn bei Abtreten der Flächen die ZA kassieren?
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 26.03.08, 18:15
Zitat
Falsch das sind nicht 25000 Euro fürs nichtstun, sondern 25000 Euro für die Bewirtschaftungs- und Bürokratiearbeit, die er die letzten Jahre geleistet hat.
Oder hat der Verpächter sich denn die Mühe mit CC , Eu etc gegeben?
Bridda, in diesem Fall ist der Eigentümer/Verpächter in der gleichen Situation, auch er ist Landwirt, der auch noch mehr Flächen bewirtschaftet, teilweise gepachtet und teilweise verpachtet. Auch er hat sich seinerzeit die Mühe gemacht mit dem Antragswesen, CC etc.
Zitat
Verpächter sich denn die Mühe mit CC , Eu etc gegeben?

Von ihm wird bei den gepachteten Flächen seitens seiner Verpächter erwartet, dass er nach Beendigung der Pacht die ZA`s auf der Fläche läßt, bzw. sie ggf. dem Neupächter/Eigentümer überträgt, gibt sonst "Ärger/Geschwätz" im Dorf...
Bei der 450 km entfernten Fläche ist es, wie gesagt so, dass der jetzige Bewirtschafter/Pächter die ZA`s nicht nutzen kann, weil er a) andere Flächen mit ZA`s pachtet oder
                            b) auf die Fläche nicht mehr angewiesen ist
und nun eben ganz locker die ZA`s zu Geld machen wird.
@Irmgard3: Ich sehe es in diesem Fall wie Du.
Zitat
Ich würde euch mal gerne sehen, wenn ihr verpachten würdet und dann z. B. für 50ha am Schluß keine ZA für die Fläche vorhanden sind. ES bedeutet bei den ZA dann 18000 Euro Verlust. Würdet ihr als neuer Pächter dann zum doppelten Satz solche ZA kaufen und das Land pachten? Ich nicht.
Als die ZA`s damals eingeführt wurden, musste der Eigentümer sozusagen "tatenlos" zusehen, wie der Pächter zwar die Prämie beantragt hat, er hatte aber keine Möglichkeit, den bestehenden Pachtvertrag dahingehen zu ändern, dass die Prämie nach Pachtende an den nächsten Bewirtschafter (in diesem Fall der Eigentümer) übertragen wird.
Ein anderer Gedanke: Angenommen, ein Hof mit Fläche war lange verpachtet, aus welchen Gründen auch immer, und nun möchte ein Familienmitglied die Hofnachfolge antreten und aktiv wirtschaften. 26.250 € hinlegen für ZA`s ist nicht so schnell mal gemacht, oder er müsste ohne ZA`s wirtschaften.
LG strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 26.03.08, 18:27
Zitat
Was hat der Pächter denn für die Zahlungsansprüche bezahlt als er sie erstmals beantragt hat?
Wieso will er denn bei Abtreten der Flächen die ZA kassieren?
Der Pächter hat für die Zahlungsansprüche nichts bezahlt, als er sie erstmals beantragt hat. Er hat sie seinerzeit ganz normal auf seinen Flächenantrag zugewiesen bekommen.
Bei Abtreten der Flächen will er die ZA kassieren, um sie zu verkaufen. Er benötigt sie nicht, da er andere Flächen mit ZA pachtet.
LG,
strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Lotta am 26.03.08, 18:34
Hallo!
Wenn man aber Pachtfläche loswird, MUSS man wieder Fläche ohne ZAs bekommen, um die eigenen ZAs zu aktivieren..
Daher wird es immer ZAs ohne Fläche und Fläche ohne ZAs geben....
Ausserdem- was war denn damals bei der Milchquote? Die haben die Verpächter geschenkt bekommen, obwohl der Pächter dafür gearbeitet hat. Und genau diese Quote versuchen manche Verpächter jetzt am Pächter vorbeizuschummeln- das ist ja auch nicht richtig!  :-\

grussi
Lotta
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 26.03.08, 18:48
Zitat
Wenn man aber Pachtfläche loswird, MUSS man wieder Fläche ohne ZAs bekommen, um die eigenen ZAs zu aktivieren..
.....ganz genau, oder man macht die eigenen ZA`s zu Geld, wenn auf neu gepachteten Flächen schon ZA`s sind.
LG, strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 26.03.08, 20:59

.....ganz genau, oder man macht die eigenen ZA`s zu Geld, wenn auf neu gepachteten Flächen schon ZA`s sind.
LG, strop


strop, wenn auf neu zugepachteten Flächen ZA's mitkommen, hat der vorige Eigentümer der ZA's versäumt, die zu verkaufen, oder der Flächeneigentümer hat den entschädigt.



Es könnte natürlich auch sein, daß er zu folgendem Zitat von Konfuzius passt:

"Jeder Mensch hat ein Brett vor dem Kopf, es kommt sich nur auf den Abstand an"
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: strop am 27.03.08, 13:24
Nun H.B., wenn das alles sooo einfach und sooo gerecht ist, wie Du es siehst, kannst Du sicher auch nicht verstehen, warum dieses Thema in gerichtlichen Urteilen entschieden werden musste - und zwar in letzter Instanz beim BGH, nachdem Urteile aus verschiedenen Amtsgerichten teilweise genau anders entschieden hatten, nämlich dass dem Eigentümer die ZA`s zu übertragen seien. 
Übrigens, in dem von mir geschilderten Fall wäre beinahe (...leider nur beinahe) die Härtefall-Regelung angewendet worden, wenn der bestehende Pachtvertrag aus 1996 beim Flächenkauf nicht neu gefasst, sondern einfach nur verlängert worden wäre.
Zitat
Nimm doch mal folgende Situation:
Fläche gekauft im Jahr, sagen wir, 1996.
Der Käufer tritt in den bestehenden Pachtvertrag, der bis 1998 geht, ein (muss er ja bei Kauf).
Da die Fläche sehr entfernt liegt (450 km), will der Eigentümer nicht selber bewirtschaften - also wird in 1998 ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
In 2008 möchte der Eigentümer gern selber die Fläche bewirtschaften.
Was ist möglich?
a) Der Eigentümer bewirtschaftet selber - aber ohne ZA`s (wirtschaftlich oder nicht?)
b) Der Eigentümer erwirbt ZA`s und bewirtschaftet die Fläche (hohe Investition bei 70 ZA`s - wirtschaftlich oder nicht?)
c) Der Ex-Pächter überträgt "seine" ZA`s unentgeltlich auf den Eigentümer ( ...unwahrscheinlich. Wahrscheinlich, dass er sie verkauft, weil er andere Flächen mit ZA`s pachtet und "seine" nicht benötigt)
d) Der Ex-Pächter pachtet weiter.
Was ist denn nun eine gerechte Lösung? Auch im Hinblick auf den möglichen Hofnachfolger des Eigentümers. Soll der erst ZA`s für viel Geld kaufen (...möglicherweise gibt es die ZA`s schon in ein paar Jahren in dieser Form nicht mehr)? Oder soll der Eigentümer "um jeden Preis" neu verpachten, da ja keine ZA`s da sind?
Welche Lösungen gibt es noch?
LG,
strop
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: H.B. am 27.03.08, 17:01
strop, der kann sich Grünland-ZA's ohne Bip's kaufen, das ist eine (einmal)Investition von 7000 Euro, nach
der Verschmelzung sind die auf dieser Fläche 21000 Euro pro Jahr wert.


Nach der Verschmelzung können ggf. auch ZA's mit der Fläche mitgegeben werden, vorher nicht,
ich würde meine Milchprämie nie an einen anderen verschenken - niemals!!
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: streuobst am 29.04.09, 20:04
Ich hab da Mal eine Frage und aktivier dieses Thema wieder.
Uns fehlen für ein neu gepachtetes Ackerland zwei Zahlungsansprüche. Nun haben wir von einer Bekannten zwei Grünland-Ansprüche angeboten bekommen.
1. Geht das überhaupt ? Ackerland - Grünland
2. Was dürfen solche Ansprüche kosten?

Für eine schnelle Antwort wär ich dankbar.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: Smart am 30.04.09, 18:37
http://www.zi-daten.de/infoZA.html (http://www.zi-daten.de/infoZA.html)

hier findest du allgemeine Infos zu den ZA, auch zur Aktivierung, ob ein Grünland-ZA auch auf Ackerland geht. Wichtig ist es, diesen bis spätestens 15.05. zu aktivieren.
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: peggy am 30.04.09, 20:17

1. Geht das überhaupt ? Ackerland - Grünland
2. Was dürfen solche Ansprüche kosten?



Hallo Streuobst,

1. das geht
2. ca. das 1,2 bis das 1,6 fache des Nennwertes + 19 % Umsatzsteuer, die der Verkäufer abzuführen hat
Titel: Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
Beitrag von: streuobst am 30.04.09, 21:30
Vielen Dank für die raschen Auskünfte.
Ihr habt uns sehr geholfen.