Autor Thema: Bafög  (Gelesen 13174 mal)

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Offline Margret

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Re: Bafög
« Antwort #15 am: 03.11.17, 14:25 »
Ingrid,

es kommt wohl sehr auf den zuständigne Sachbearbeiter und dessen Kompetenz und Rückstände an und wahrscheinlich auf das zuständige Studierendenwerk.
Unsere studieren beide im Zuständigkeitsbereich desselben Werkes und wegen dem gleichen Namen war da auch die gleiche Sachbearbeiterin zuständig - und mit der konnten wir uns froh schätzen, sie war mega fit.
Im Tempo und im Wissen. Ich trau michs kaum zu schreiben, aber wir hatten immer innerhalb von einigen Tagen oder Wochen Nachricht/Bescheid und dann das Geld auch rasch.
Die Kinder können lediglich noch ein bisschen was dazu beitragen wenn sie die erneuten Anträge sehr früh abgeben,  damit es durchläuft.

Eine Freundin von mir (mit gute Verwaltungsausbildung) hat mal bei einem Studierendenwerk gearbeitet und musste echt hinschmeißen nach einigen Monaten weil sie es nicht gepackt hat mit der Komplexität der Fälle,  mit der Menge der Rückstände und psychisch mit den anrufenden wartenden Studenten, denen sie völlig Recht gab, dass man es nun doch endlich mal wissen und haben müsste, was es gibt. :-\

Also, das ist glaub echt Glückssache, welches Werk und welcher Sachbearbeiter für einen zuständig ist.

Wir waren sogar ein sehr unangenehmer Fall vom Fachlichen her (haben es ihr wenigstens durch sorgsames und rasches Arbeiten und freundliches Auftreten gedankt).
In der LWS hinkt man ja immer zwei Jahre hinterher mit dem Refenzjahr Einkommensteuerbescheid.
Wenn man ganz sicher weiß,  dass der darauffolgende Bescheid noch viel viel niedriger ausfallen wird, kann man eine sog. Aktualisierung beantragen.
Bei normalen abhängig Beschäftigen z.B. wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder Schlimmeres. 
In der LSW halt bei extrem gesunkenen Erlösen oder so. Jedenfalls muss man dann als Arbeitnehmer den aktuellen Einkommensteuerbescheid bringen zum konkreten Nachweis, was man als Landwirt ja nicht kann.  Deshalb muss der LW schätzen und event. vom Steuerberater bestätigen lassen, was unserer aber verweigert hat. Dann gings auch ohne diese Bestätigung. Den Bescheid dann natürlich zügig nachreichen zum Belegen.  Selbstverständlich macht man diesen Umstand mit der Aktualisierung nur wenn es ganz sicher ist,  dass es extrem niedriger wird.  Sonst lässt man sich lieber etwas nachbewilligen.

Ja, die Anträge fanden wir auch unangenehm. Wie so viele andere aber auch.

Was Luxia nervig fand mit dem Nachweis der Einkommen aller Geschwister kann ich gut nachvollziehen.
Sachlich ist es aber völlig logisch,  da die Einkommenssituation alle Kinder gemeinsam betrachtet werden muss. Je mehr "bedürftige Geschwister" desto mehr Bafög gibt es für den Studierenden,  da die Eltern dann immer weniger selber für ihn aufbringen können.

Viel Glück für euch !

Margret

PS:  was ist das für ein interessanter Studiengang, wo man  so viel ins Ausland geht und auch noch so "fremd weit" ?
« Letzte Änderung: 03.11.17, 14:28 von Margret »

Offline Ingrid2

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Re: Bafög
« Antwort #16 am: 03.11.17, 16:48 »
Margret, er studiert "International Businessmanagement East Asia". Frag mich nicht, wie er auf diese Idee gekommen ist, von uns hat er das nicht ;). Momentan lernt er sehr fleissig japanisch. Er studiert in Ludwigshafen am Ostasien-Institut. Wir hoffen halt, dass er das auch packt, meins wäre es nicht ::).

Offline Margret

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Re: Bafög
« Antwort #17 am: 03.11.17, 17:23 »
Oh, Ingrid,

ja, da sollte man wirklich mal länger nach Japan o.ä. ! Danke für die interessante Info.

Margret
« Letzte Änderung: 03.11.17, 17:26 von Margret »

Offline geli.GTopic starter

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Re: Bafög
« Antwort #18 am: 03.11.17, 19:41 »
Hallo,

unsere Tochter hat den Antrag am 25. Oktober abgeschickt und gestern kam der Brief, was nicht passt bzw. fehlt. Da kann man echt nicht jammern.

@ Ingrid  Hast du schon mal davon gehört, dass die Sachbearbeiter die Unterlagen von den Leuten wieder ganz unten in den Stapel legen, die anrufen und nachfragen  ??? Kann aber auch ein Gerücht sein... ;)

@ Luxia  Das find ich schon ganz schön heftig von deiner Tochter. Aber machen kann man da wohl gar nix.
Wie wird denn so eine Förderung in Luxemburg gehandhabt. Muss man da nicht nachweisen was die Geschwister verdienen usw.?

Bei uns werden zwei Kinder nächstes Jahr mit der Ausbildung fertig, die Älteste hat kein Bafög beantragt, sie verdient so viel nebenbei, dass sie da nichts bekommen würde. Unsere Jüngste macht im Mai Abi und wird deshalb wahrscheinlich auch mal kein Bafög bekommen....mal schaun, was sie macht.
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline Luxia

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Re: Bafög
« Antwort #19 am: 03.11.17, 22:34 »
Hallo Geli,

Ja das ist mir schon klar, dass man das Gehalt der Geschwister nachweisen muss, aber dazu reicht doch auch der Ausbidlungsvertrag. Ich finde es blöd, dass die zweite Tochter ( hat zum 1.8. ihre Ausbildung begonnen) bei ihrem Chef jetzt schon einen Zettel ausfüllen lassen muss, wie viel Weihnachtsgeld sie bekommen wird.
Idiotisch finde ich die Schulbescheinigung für einen 10-jährigen. Der unterliegt doch noch der Schulpflicht.

In Luxemburg wird das steuerpflichtige Einkommen des Haushaltes, also nur der Eltern betrachtet. Eigene Einkünfte des Studenten werden nur zum Haushaltseinkommen dazu gezählt, wenn sie aus einer Beschäftigung kommen, die mehr als 10 Wochenstunden beträgt. Ferienjobs zählen nicht dazu.
Jeder Student erhält einen Basisbetrag (1.000 €/Semester) und einen Mobilitätsbetrag (1.225€/Semester), wenn er nachweist, dass er im Ausland studiert und dort Miete zahlt. Der 3. Baustein ist gestaffelt nach dem Einkommen und beträgt zwischen 1.900 und 275 €/Semester. Zu guter Letzt gibt es noch einen Zuschuss zu den Immatrikulationsgebühren von max. 3.700 € bei 100 € Selbstbeteiligung.
Je nach Einkommen wird ein unterschiedlicher Anteil der Studienbeihilfe als zinsverbilligtes Darlehen und Stipendium gewährt.
In den Genuss der luxemburgischen Studienbeihilfe kommen alle Studenten, die in L ansässig sind aund auch alle Kinder,  von denen ein Elternteil in Luxemburg arbeitet, aber nicht dort lebt.
Liebe Grüsse

Offline Ingrid2

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Re: Bafög
« Antwort #20 am: 03.11.17, 22:38 »
@ geli - irgendwann ist der Stapel aber bestimmt leer und dann kommen auch die Quengler noch dran - denke ich jedenfalls mal 8)

Offline annelie

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Re: Bafög
« Antwort #21 am: 04.11.17, 09:08 »
Hallo Geli,

Ja das ist mir schon klar, dass man das Gehalt der Geschwister nachweisen muss, aber dazu reicht doch auch der Ausbidlungsvertrag. Ich finde es blöd, dass die zweite Tochter ( hat zum 1.8. ihre Ausbildung begonnen) bei ihrem Chef jetzt schon einen Zettel ausfüllen lassen muss, wie viel Weihnachtsgeld sie bekommen wird.
Idiotisch finde ich die Schulbescheinigung für einen 10-jährigen. Der unterliegt doch noch der Schulpflicht.

Unser Sohn verdient im 1. Ausbildungsjahr das Doppelte von dem Gehalt, das im Ausbildungsvertrag steht. Ich kannte das so nicht, aber scheinbar ist das nicht unüblich. Beim Vorstellungsgespräch wurde ihm das gesagt und als ihm der Lehrvertrag zum Unterschreiben zugesandt wurde, stand die Höhe seines tatsächlichen Lehrlingsgehalts im Anschreiben.
« Letzte Änderung: 04.11.17, 09:27 von annelie »
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Anneke

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Re: Bafög
« Antwort #22 am: 04.11.17, 11:56 »
Echt, ist das üblich, annelie? Davon habe ich noch nie gehört! Darf das die Kammer nicht wissen, mit welchen Geldern Azubis gelockt werden, oder welchen Sinn hat dieses Vorgehen?
Zuviel nachdenken ist wie schaukeln, man ist zwar beschäftigt, kommt aber keinen Schritt weiter

Offline Nanne

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Re: Bafög
« Antwort #23 am: 04.11.17, 12:39 »
Hallo,
das hab ich auch nochnicht gehört, daß mehr gezahlt wird als im Ausbildungsvertrag steht, wir hatten alle 3 Kinder in Ausbildung vor Studium. Unser Sohn hat mehr bekommen, aber über andere Zuschüsse, weil ja die tarifliche Ausbildungsvergütung in der Landwirtschaft mehr als wenig ist.
Unser Sohn hat inzwischen sein Bafög bereits zurückgezahlt, auf einmal, weils dann 25% Nachlass gab. Da haben wir nichts zugeschossen, weil er ja auch sein eigenes Geld verdient. Das wissen unsere Kinder und können dann auch rechtzeitig drauf sparen.

lg
Nanne

Offline annelie

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Re: Bafög
« Antwort #24 am: 04.11.17, 20:32 »
Echt, ist das üblich, annelie? Davon habe ich noch nie gehört! Darf das die Kammer nicht wissen, mit welchen Geldern Azubis gelockt werden, oder welchen Sinn hat dieses Vorgehen?
Unser Sohn hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung (Meister). Ich glaube das ist ein ausschlaggebender Punkt. Aber so richtig verstanden hab ich es nicht... ;) Erarbeiten kann er sein Gehalt nicht, vorallem hat er im 1. Lehrjahr 2 Berufsschultage in der Woche. Sein Arbeitgeber ist an einem längerfristigen Arbeitsverhältnis interessiert, so unser Sohn den Erwartungen entspricht.  In unserem Landkreis sind einige Hundert Lehrstellen unbesetzt, ich weiß natürlich nicht in welchen Arbeitsgebieten. Das Problem in unserer Gegend ist einfach der Wohnungsmarkt, es gibt keinen bezahlbaren Wohnraum für Azubis.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Anneke

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Re: Bafög
« Antwort #25 am: 05.11.17, 10:10 »
Ja annelie, ich hab das schon mitverfolgt mit dem Werdegang deines Sohnes bzw. seine berufliche Neuorientierung. Ist Ausnahmesituation, klar, er mit seinem Vorwissen ist absolut der Traum-Azubi, wenn man das überhaupt so nennen kenn.
Du klangst aber so, als sei das üblich mit den Tarif-Vergütungen auf Vertrag und dann tatsächlich höhere Entlohnung.
Zusätzlichen Bonus gibt es sicher öfters vor allem bei besonderen Engagement, gerade in kleineren Handwerksbetrieben, und das find ich gut. Leistung soll honoriert werden.

Sorry, weicht jetzt langsam vom Thema ab.
« Letzte Änderung: 05.11.17, 10:13 von Anneke »
Zuviel nachdenken ist wie schaukeln, man ist zwar beschäftigt, kommt aber keinen Schritt weiter

Offline annelie

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Re: Bafög
« Antwort #26 am: 05.11.17, 11:44 »
Anneke, ich gehe stark davon aus, dass das kein Alleinstellungsmerkmal von unserem Sohn ist  ;) ;D und deshalb die Bafög-Stelle den Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber der Kinder verlangt und die Vorlage des Vertrages nicht ausreicht. Ändert sich der Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag eingetragen Summe eh überholt.
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Annelie

Offline Anneke

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Re: Bafög
« Antwort #27 am: 05.11.17, 12:50 »
Ja stimmt, das macht Sinn, annelie. Dann ist der verpflichtende Einkommensnachweis der übrigen Kinder auch schlüssig.
Zuviel nachdenken ist wie schaukeln, man ist zwar beschäftigt, kommt aber keinen Schritt weiter

Offline Steinbock

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Re: Bafög
« Antwort #28 am: 06.04.21, 15:14 »
Wenn man nach dem Abi erst eine Ausbildung (Lehre) macht und dann ein Studium,
bekommt man da noch Kindergeld? Und wie ist das mit Bafög?
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline frankenpower41

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Re: Bafög
« Antwort #29 am: 06.04.21, 15:29 »
Wenn sich nichts geändert hat gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, teilweise auch bis 27.
wegen Bafög weiß ich nicht, haben wir nie beantragt.