Autor Thema: Landwirtschaftliche Krankenversicherung  (Gelesen 28718 mal)

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Offline Lucia

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #15 am: 19.06.18, 16:46 »
was sagt euer steuerberater dazu? hier wurde die anstellung vom junior u.a. nach dessen vorgaben gehändelt.
Liebe Grüße, Lucia
~*~*~
Wenn du sprichst, wiederholst du nur das, was du schon weißt, doch wenn zu zuhörst, kannst du vielleicht etwas Neues lernen.

Offline Lexie

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #16 am: 20.06.18, 09:47 »

unser Stb. sagt, dass es jeder selber entscheiden muss, wie er es macht.
aber der größere Teil der Betriebe hat die Söhne mit einem festen Gehalt angestellt.
Steuerlich würde es mir schon etwas bringen, wenn Junior bei uns angestellt ist als mitarbeitender Fam.anghöriger,
aber in irgendeinen sauren Apfel mußt du halt beißen.
Entweder zahlt ihr die hohen Krankenkassenbeiträge und habt dafür weniger Einkommensteuer zu bezahlen oder andersrum.
LG Lexie

Offline Luxia

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #17 am: 20.06.18, 11:21 »
Unser Steuerberater war nicht so hilfsbereit. Er meinte anstellen, denn das Gehalt kann ich als Betriebsausgaben buchen und so den Gewinn schmälern. Naja nach Betriebskauf und Investitionen spielt eher die Liquidität als die Gewinnreduzierung eine Rolle.

Vielleicht sollte er doch mit etwas Fläche ein eigenständiger Betrieb werden. Aber das gibt wieder andere Probleme. Also doch die hohen Beiträge zahlen.
Liebe Grüsse

Offline gina67

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #18 am: 20.06.18, 11:25 »
Warum macht ihr keine GbR mit eurem Sohn?
Haben wir damals gemacht, Krankenversicherung wurde anteilig berechnet. Mein Mann 70% und mein Sohn 30%. Wir haben danach die GbR-Anteile noch geändert und entsprechend ist auch der LKK-Beitrag geändert worden.

LG Gina

Offline Luxia

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #19 am: 20.06.18, 13:02 »
Hallo Gina,

Wir sind eine GmbH & Co. KG und der Steuerberater hat abgeraten Pit jetzt schon als Gesellschafter einzusetzen. GbR wäre sicher einfacher, aber unter der jetzigen Geschäftsform nicht möglich.
Liebe Grüsse

Offline gina67

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #20 am: 20.06.18, 13:39 »
Ok, das hatte ich nicht bedacht.

LG Gina

Offline Hamster

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #21 am: 20.06.18, 15:36 »
Wenn ihr eine GmbH & Co Kg seid, warum habt ihr Pit dann bei der LKK angemeldet?

Familienangehörige , die in einem landw. Betrieb arbeiten müssen 50% vom
Unternehmbeitrag zahlen...
Also blöd gesagt würde euer Sohn 500 € brutto als Lohn erhalten,
dann würde die LKK ca. 550 € an Sozialversicherung fordern...!
Wenn er 10.000 € im Monat bekommt, wird die gleiche Summe fällig.

Dies gilt auch für Verschwägerte bis zum 2. Grad.. also Unternehmer=> Ehefrau => Bruder der Ehefrau=> deren Schwägerin (Ehefrau des Bruders) !!!
Da gibt es keine Alternative, wenn derjenige beim landw. Unternehmer angestellt ist!

Wenn es aber eine Gesellschaft ist, würde ich versuchen eine andere Krankenkasse zu finden.

LG Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Luxia

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #22 am: 20.06.18, 16:13 »
Hallo Hamster,

Wir, resp. ich als Betriebsleiterin, sind auch bei der LKK versichert und somit wird Pit automatisch bei der LKK versichert. Wir müssten ihn kündigen und dann müsste er woanders eingestellt werden. Aber das ist ja auch nicht machbar, denn noch haben wir keinen zweiten Betrieb. 

Ich finde die LKK an sich ja nicht schlecht, nur der hohe zusätzlichen Beitrag, der unabhängig von seinem Gehalt ist, stört mich, denn er geht eigentlich fast nie zum Arzt. Andererseits haben vorher 6- 7 Personen vom Familienbeitrag profitiert.
Liebe Grüsse

Offline Heidi.S

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #23 am: 20.06.18, 20:55 »
Uns wurde geraten unserem lieber ein höheres Einkommen zu geben. Erstens kann er sich dadurch von Doppelzahlung in der Alterskasse befreien und er bringt Beiträge für die Rente zusammen.
Zweitens eben die Gewinnschmälerung und dadurch weniger zu versteuern für den Betrieb.
Und drittens, wenn das Gehalt deutlich über den Mindestlohn liegt, muss er keinen Stundenzettel führen und jede Stunde Arbeit aufschreiben.
Da sind sie nämlich sehr penibel bei uns was Schwarzarbeit und Gehalt unter Mindestlohn betrifft.
Liebe Grüße Heidi

Offline Hamster

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #24 am: 20.06.18, 23:04 »
Die milogzettel sind für direkte Familienmitglieder (Kinder,Eltern) vom Tisch und brauchen nicht mehr geführt zu werden
LG
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Heidi.S

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #25 am: 20.06.18, 23:10 »
Nur wenn sie als mit arbeitende Familienangehörige versichert sind, dann ist man aber auch voll pflichtversichert in der landwirtschaftlichen.
Liebe Grüße Heidi

Offline Ingrid2

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #26 am: 21.06.18, 07:43 »
Wir hatten Zollprüfung bezüglich Schwarzarbeit und da wurde uns gesagt, dass für direkte Familienmitglieder keine Stundenaufschriebe geführt werden müssen.

Offline goldbach

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #27 am: 09.08.19, 11:20 »
Wir haben im Bekanntenkreis eine Diskussion bzgl. Beitragspflicht bei der LKK.
Weiß jemand aus eigener Erfahrung, ob man als aktiver Landwirt die Mitgliedschaft der LKK kündigen kann und z.B. zur AOK wechseln "darf" .
Aktiver LW heißt: man bewirtschaftet die eigene LW im Haupterwerb.

Offline martina

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #28 am: 09.08.19, 11:42 »
Darf man nicht. Nur wenn man einen Hauptjob hat, der als sozialversicherungspflichtig eingestuft ist.

Landwirte sind in der -meines Wissens nach - einzigen Berufsgruppe ohne freie Krankenkassenwahl. Es können sich aber auch keine anderen Berufsgruppen dort versichern. Müßte man bei der SVLFG mal gründlich nachlesen.

Offline Mathilde

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Re: Landwirtschaftliche Krankenversicherung
« Antwort #29 am: 09.08.19, 12:18 »
Hallo,

ich habe nach der Fremdlehre unseren Sohn einfach bei der AOK weiter laufen lassen. Das wurde bei der Betriebsprüfung penibel zurückgerechnet.

LG Mathilde 
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach