Autor Thema: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?  (Gelesen 56189 mal)

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Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #30 am: 17.08.14, 11:08 »
So, nun hatte ich anfang Juni "Marmeladen-Kontrolle" durch den Landkreis.
Der Kontrolleur meinte, es sei wohl alles korrekt auf dem Etikett vorhanden, war es aber leider nicht........
Ich habe nun eine Anhörung am Hals, wegen Ordnungswidrigkeit  >:( .
1. Den Inhalt darf ich nur in Gramm angeben, nicht in ml
2. Das Wort "mindestens" darf ich nicht abkürzen ("mind."). Ich darf es nur abkürzen, wenn ich den KalenderTAG beim MHD angebe.
    Ist für mich sogar noch einfacher, weil damit der Nachweis einer Charge entfällt. Bislang hatte ich den KalenderMONAT beim MHD
    angegeben.
3. Die Zutat Gelierzucker darf nicht so da stehen. Der besteht aus Zucker, Citronensäure, Pektin, und so muss ich das auch draufschreiben. Wie das alles aufs Etikett passen soll............?   Ich werd mal vorsichtig anfragen, ob es auch eine "Bagatell-Grenze" gibt, ich mach das nicht in großem Stil :)
Manches kann ich ja nachvollziehen. Ich werd in der nächsten Zeit mal darauf achten, wie andere Hofläden das halten.....
LG, Monika

Offline RinaCH

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #31 am: 17.08.14, 19:18 »
Kennt sich jemand mit dem Schweizer Konfiture/Marmelade Gesetz aus?

Ich mache sehr viele von Erdbeer bis Bananen über Kürbis oder sogar Tomatenkonfi. bzw.Gelee. Bis jetzt verkaufte ich diese immer Privat an Verwandte oder Bekannte.
Wie immer halte ich Pro Charge 1-2 Gläser zurück,je nach dem wird mir 1 Glas Grau beim Käufer war dies aber bis jetzt noch nie der Fall. Die Bananenkonfi ist jetzt seit 5 Jahren im Vorratsschrank und immer noch genissbar (1:1). Wie lange darf eine Konfi halltbar ein?

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #32 am: 17.08.14, 20:17 »
Hallo,
wie es in der Schweiz läuft, weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass ich hier auf keinen Fall "Konfitüre" dranschreiben werde, bei mir läuft es unter "Fruchtaufstrich". "Konfitüre" bringt wieder Schwachstellen bei der Kontrolle, da muss der Fruchtgehalt exakt stimmen. Bei meinem Fruchtaufstrich habe ich als Mindesthaltbarkeit 2 Jahre angegeben, das wurde nicht beanstandet.
Wenn ich das MHD mit Angabe von Tag/Monat/Jahr auf das Etikett schreibe, brauche ich keine Chargen-Nr. vergeben, wegen der Rückverfolgbarkeit.
Ich verwende auch Gelierzucker 1 : 1. Da muss auch wirklich auf der Zutatenliste angegeben werden, woraus der besteht (ich weiß gar nicht, was die sich denken, wie viel Platz auf so einem kleinen Etikett ist  :-X)
LG, Monika

Offline RinaCH

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #33 am: 17.08.14, 20:50 »
Ich finde es bei gewissen Produkten wo nur Enthält Aromen oder so mühsam oder Farbstoffe. Reagiere heute noch auf gewisse Farbstoffe bzw. E-nummern. Wenn Gelierzucker drauf stehen würde würde ich es noch i.o finden.

Ich habe immer 1kg Früchte auf 1 kg Zucker.

Offline peka

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #34 am: 17.08.14, 20:54 »
Hallo Monika,
kannst Du vielleicht zwei Etiketten - 1 vorne, 1 hinten - drauf machen?

Werde auch mal darauf achten, wie andere es machen und hier melden. Wegen der Auflagen mache ich nur kleine Mengen und verschenke an liebe Freunde.

Gruß
peka
Gönne dir Stille,
in der du nur Atem und Herzschlag lauschst.
Dann kehre in den Alltag zurück,
kraftvoll und gelassen.

Offline züsi

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #35 am: 17.08.14, 21:14 »
hallo rinaCH frag doch mal romy, sie ist da der profi mit confi, ausserdem in der schweiz tätig!

grüessli s.

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #36 am: 17.08.14, 22:38 »
Ich hab ja vorn auf dem Glas ein gekauftes fertiges kleines hübsches ansprechendes Etikett, auf dem ich schreibe, was drin ist, also den Namen des Produktes. Auf dem zweiten Etikett hinten am Glas steht:
a) Gewicht des Inhaltes in Gramm
b) der Herstellernachweis, also mein Name, Adresse, Telefonnummer
c) das Mindesthaltbarkeitsdatum z.B.: mind. haltbar bis 15. Aug. 2016
d) die Zutatenliste, d.h. ich hatte bisher immer z.B. Gelierzucker, Erdbeeren o.a., Citronensäure drauf stehen. Korrekterweise muss ich aber nun schreiben: Zucker, Erdbeeren o.ä., Citronensäure, Pektin.
Ist kein Problem, nur wenn es um Sorten mit mehreren Zutaten geht, reicht der Platz kaum aus.
Und es ist auch eine ganze Menge Aufwand, da ich das - wie schon geschrieben - nicht in großem Stil mache. Und verdienen möchte ich schon auch noch ein klein wenig.....
LG, Monika
« Letzte Änderung: 17.08.14, 22:58 von strop »

Offline Kleopatra

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #37 am: 18.08.14, 14:59 »
Ich habe mich auch kurzfristig entschieden neu noch Konfi aus den vielen Hoffrüchten herzustellen und habe meine Unterlagen hervorgekramt.

Bestell dir das Merkblatt : Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich für den Verkauf ab Hof. Da es ein gemeinsames Projekt  von Eva Flückiger Grangeneuve,  Rita Steiner Wallierhof und Lisa Vogt Liebegg ist sollte er an diesen Schulen auch bestellt werden können. Sonst mailst du mir deine Adresse und ich versuche das Heftchen zu kopieren.

Wichtig sind vor allen die Kennzeichnung: Zutaten in Mengenreihenfolge mit Sachbezeichung, Datierung (findest du auch im Lebensmittelgesetz)
Dann gibt's eine Vorschrift über Obst, Gemüse, Konfitüre, dort steht z.B.  welchen Fruchtanteil Konfi haben muss, nämlich 35% zudem muss die lösliche Trockenmasse mit Refrakometer gemessen 50% betragen (verstehe grad nur Bahnhof, aber muss wohl meinen Refraktometer mal nehmen und meine gestrige Konfi messen :-\) Kauf dir auf jeden Fall diese Broschüre dann weisst du auch wie den Refraktometer lesen. Im ricardo gibt es recht preiswerte unter 100 Fr. ;) Wen man auf der sicheren Seite stehen will nennt man sein Produkt glaub besser Fruchtaufstrich, dann kann man den ganzen Mindestanteil vergessen.

Eine gute Infoseite und viel Infomaterial findest du auch bei www.agridea.ch und die kant. Lebensmittelämter.

« Letzte Änderung: 18.08.14, 15:12 von Kleopatra »

Offline Kleopatra

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #38 am: 18.08.14, 15:14 »
Hallo,
wie es in der Schweiz läuft, weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass ich hier auf keinen Fall "Konfitüre" dranschreiben werde, bei mir läuft es unter "Fruchtaufstrich". "Konfitüre" bringt wieder Schwachstellen bei der Kontrolle, da muss der Fruchtgehalt exakt stimmen. Bei meinem Fruchtaufstrich habe ich als Mindesthaltbarkeit 2 Jahre angegeben, das wurde nicht beanstandet.
Wenn ich das MHD mit Angabe von Tag/Monat/Jahr auf das Etikett schreibe, brauche ich keine Chargen-Nr. vergeben, wegen der Rückverfolgbarkeit.
Ich verwende auch Gelierzucker 1 : 1. Da muss auch wirklich auf der Zutatenliste angegeben werden, woraus der besteht (ich weiß gar nicht, was die sich denken, wie viel Platz auf so einem kleinen Etikett ist  :-X)
LG, Monika

Ich glaub das kann man so auch für die Schweiz übernehmen.

Offline annelie

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #39 am: 18.08.14, 16:59 »
Ich hab früher Fruchtaufstriche verkauft und hatte einen größeren Aufkleber auf dem der Produktname und die Produktbeschreibung stand und einen kleinen Aufkleber mit meinem Namen und Anschrift. Ich habs vor einigen Jahren aufgehört, damals hab ich den Gelierzucker so angegeben: Gelierzucker (Pektine), aber scheinbar wäre das nimmer zeitgemäß.
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline Romy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #40 am: 19.08.14, 08:57 »
Hallo Rina
Wir sind Bio aber ich denke die Deklaration ist dieselbe
http://www.bio-suisse.ch/de/lebensmittelverordnung.php

Ich geb dir ein Muster:

Brotaufstrich: Auf 1kg Früchte 800gr Zucker
BioHeidelbeeren (CH), BioZucker (CH,D) BioGelierhilfe (CH): Pektin,Traubenzucker
Inhalt 200gr / 100gr. Fr. 3.00 / Losnr.: 356
Haltbar bis: 31.05.2015
Zertifikation: Bio-CH-006

So sieht bei mir die Deklaration hinten aus. Vorne auf der Etikette steht dann einfach:
Unser Logo bioberguen
Heidelbeerkonfi

Der Preis von Fr.6.00 steht auf dem Deckel

Statt der Losnr. kannst du auch schreiben: Hergestellt 12.05.2014

Wenn ihr nicht Bio seit kannst du einfach das Bio weglassen. Im Gegensatz zu Deutschland haben wir in der Schweiz nicht Marmelade, Konfitüre etc. Wir kennen nur Konfitüre (kommt ja unrsprünglich vom Französichen wie vieles hier in der Schweiz) oder auch Gelee.
Aber was wichtig ist: Die Zutaten müssen mit dem Herkunftsland bezeichnet werden. Die Zutaten müssen der Reihe nach aufgeführt werden: Was am meisten drinnen ist muss zuerst genannt werden.
Dann das allerwichtigste überhaupt: Sobald du etwas selber machst und verkaufst musst du dich bei der nächsten Lebensmittelinspektion anmelden. Ein Telefon genügt. Sie sind mittlerweilen sehr scharf, weil sie, auch durch den Druck von Lebensmittelgeschäfte, Hotels etc, alles unter Kontrolle haben möchten. Das gute daran ist: Du hast jederzeit eine Anlaufstelle wo du deine Deklaration zur Kontrolle einreichen kannst.
Ich habe den Lebensmittelinspektor immer wieder Mal im Hoflädeli. Er kommt einfach sporadisch vorbei, wenn er eh in der Gegend ist. Oft weiss ich nicht einmal dass er hier war. Das letzte Mal kam er vorbei um mir ein Kompliment zu machen: Es sei alles hervorragend deklariert und als ich ihm dann noch die Nachverfolgbarkeit vorlegte war er rundum glücklich :D Es lohnt sich mit der Lebensmittelinspektion zusammen zu arbeiten, dann bist du immer im grünen Bereich
en hübsche tag
Romy

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Offline RinaCH

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #41 am: 19.08.14, 09:11 »
Hallo Romy, ich danke dir vielmals.


Offline Romy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #42 am: 19.08.14, 09:14 »
Ach ja, Haltbarkeit. Das musst du im grossen und ganzen für dich selber heraus finden. Aber da du ja immer 2 Gläser auf die Seite stellst hast du eine gute Kontrolle.
Konfi, Sirup, Pesto, Eingemachtes etc. ist sicher ein halbes Jahr bis zu einem Jahr haltbar. Kann sein, dass eine Konfitüre nach einem Jahr immer noch einwandfrei ist - aber du musst von der Masse her rechnen. Für den Konsument ist es auch nachvollziehbar, dass eine Konfitüre ein Jahr haltbar ist, aber zwei Jahre da wird er sich seine Gedanken machen. Privat würde ich eine Konfitüre jederzeit auch nach 2 Jahren noch konsumieren, aber zum Verkauf datiere ich nur ein Jahr.
Am kürzesten Haltbar ist bei uns der selbstgemachte Eistee, den datiere ich auf fünf Tage. Hingegen der Eisteeextrakt dann wieder ein Jahr.

Hast du einen Steamer? Da kannst du die Gläser vorsterilisieren (geht 10Min.) hinterher nachsterilisiern (30 Min.). Seit ich dies so mache, hatte ich keinen Schimmel mehr.
en hübsche tag
Romy

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Offline Romy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #43 am: 19.08.14, 09:15 »
Ach ja, Haltbarkeit. Das musst du im grossen und ganzen für dich selber heraus finden. Aber da du ja immer 2 Gläser auf die Seite stellst hast du eine gute Kontrolle.
Konfi, Sirup, Pesto, Eingemachtes etc. ist sicher ein halbes Jahr bis zu einem Jahr haltbar. Kann sein, dass eine Konfitüre nach einem Jahr immer noch einwandfrei ist - aber du musst von der Masse her rechnen. Für den Konsument ist es auch nachvollziehbar, dass eine Konfitüre ein Jahr haltbar ist, aber zwei Jahre da wird er sich seine Gedanken machen. Privat würde ich eine Konfitüre jederzeit auch nach 2 Jahren noch konsumieren, aber zum Verkauf datiere ich nur ein Jahr.
Am kürzesten Haltbar ist bei uns der selbstgemachte Eistee, den datiere ich auf fünf Tage. Hingegen der Eisteeextrakt dann wieder ein Jahr.

Hast du einen Steamer? Da kannst du die Gläser vorsterilisieren (geht 10Min.) hinterher nachsterilisieren (30 Min.). Seit ich dies so mache, hatte ich keinen Schimmel mehr.
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Offline RinaCH

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #44 am: 19.08.14, 09:23 »
Ich habe sie immer in einem Spaghetti Topf sterilisiert, je nach Grösse der Gläser gingen 3 bis 6 Stck. Ich werde dieses Jahr einen Sterilisator holen wo man in Landi und Co. bekommt.