Autor Thema: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung  (Gelesen 18586 mal)

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Offline Beate Mahr

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #15 am: 22.12.05, 11:06 »

Hallo,

hier habe ich noch zwei schöne Links zum Ausdrucken für euch - erstmal das motivierende:

Eine detailierte Anweisung von der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landw. Bauwesen Bayern mit ausführlicher Risikobewertung:

http://www.alb-bayern.de/wissen/infobriefe/Infobr10-11_2005%20Getreidelagerung.pdf

viele Grüsse

Mirjam


Hallo Mirjam

Hessen hat auch  eine Information für die

Hygienische Maßnahmen für den Umgang mit Getreide und Ölsaaten

aufgelegt

Liebe Grüße
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #16 am: 22.12.05, 13:34 »

Hallo Beate,

nur kurz zur Ergänzung bzw. damit das kein Mißverständnis gibt - das sind "zwei Paar Stiefel" vom der Zielsetzung her:

Dein Link ist gut - er beschreibt Gute Fachliche Praxis bzw. die Auflagen für einen Betrieb der unter - siehe Reserls Link Anhang I -> Futtermittelunternehmen Primärproduktion ohne Verwendung von Vormischungen / Zusatzstoffen (also nur Einzelfuttermittel)

Darüberhinaus gilt ja dann Anhang II -> Futtermittelunternehmen und -hersteller/mischwerke (mit Zugabe Vormischungen/Zusatzstoffen, die dann die HACCP-Leitlinie beachten müssen und in meinem Link ist hier die "Risikobewertung" in den einzelnen Verfahrensschritten detailiert beschrieben, so dass man die "kritischen Kontrollpunkte" und Überwachungs/maßnahmen festlegen kann. Also eine Art Hilfestellung hierzu.


viele Grüsse

Mirjam
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Uschi-

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #17 am: 28.12.05, 13:32 »
Meldet Ihr zum 1.1.2006 oder wartet Ihr erst mal ab ?

Offline SuHe

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #18 am: 28.12.05, 17:46 »
Hallo Uschi,

ich melde den Betrieb bis zum 31.12. an

Gruß
Susanne

Offline Stanzerl

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #19 am: 30.12.05, 06:58 »
... ich weiß zwar noch nicht genau, was auf uns zukommt - aber nur wer sich bis heute meldet, kann Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Unser Landkreis hat leider nur über den Bauernverband informiert - da wurden die "Kleinen" mal wieder vergessen. Zum Glück hat der Nachbarlandkreis eine kleine Meldung in die Tageszeitung gegeben!

Auf Anfrage hat das Veterinäramt die Auskunft gegeben, wir sollen uns sofort melden, da das anderenfalls negative Auswirkungen hätte - möglicherweise auch auf künftige Prämienzahlungen. Es gibt für die Anmeldung Meldekarten, allerdings wurde uns die erst auf direkte Nachfrage zugefaxt.

Also auf zum Endspurt und schnell noch melden!!!

Grüße, Conny

Uschi-

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #20 am: 30.12.05, 13:45 »
Gibts in NRW unter landwirtschaftskammer.de, allerdings unverständlich formuliert. Lt. Veterinäramt einfach dahin faxen u. abwarten, es kommt keine Meldebestätigung.
genaue Anweisungen was zu tun ist, haben die auch noch nicht  ::) :-\

Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #21 am: 17.01.06, 12:40 »
Hallo,

hier mal - grad gefunden - eine Definition von Futtermittelzusatzstoffen (wichtig unter welche Regelungen man in der Futtermittelhygiene-VO fällt).

http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491210/DE/02__Futtermittel/04__Zusatzstoffe/zusatzStofffe__node.html__nnn=true

Futtermittelzusatzstoffe

Nach der Definition in den Begriffsbestimmungen der Futterzusatzstoff-Verordnung sind Futtermittelzusatzstoffe Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden um insbesondere eine oder mehrere Funktionen zu erfüllen. Dies betrifft im Einzelnen folgende funktionelle Wirkungen:

  • die Beschaffenheit des Futtermittels positiv zu beeinflussen;
    die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv zu beeinflussen;
    die Farbe von Zierfischen und –vögeln positiv zu beeinflussen;
    den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken;
    die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv zu beeinflussen;
    die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel positiv zu beeinflussen oder
    eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung aufzuweisen.

Die Futtermittelzusatzstoffe werden je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet:

technologische Zusatzstoffe:jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird,

sensorische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der einem Futtermittel zugesetzt, die organoleptischen Eigenschaften dieses Futtermittels bzw. die optischen Eigenschaften des aus Tieren gewonnenen Lebensmittels verbessert oder verändert
ernährungsphysiologische Zusatzstoffe,

zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll

und Kokzidiostatika und Histomonostatika.
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Innerhalb dieser Kategorien werden die Futtermittelzusatzstoffe entsprechend ihrer Hauptfunktion oder Hauptfunktionen einer oder mehreren so genannten Funktionsgruppen wie z.B. Konservierungsmittel, Farbstoffe, Verbindungen von Spurenelementen, Verdaulichkeitsförderer zugeordnet.

Im Anhang I der Futterzusatzstoff-Verordnung sind alle derzeit geregelten Funktionsgruppen sowie deren Beschreibung gelistet. Aufgrund des technologischen Fortschritts oder der wissenschaftlichen Entwicklung können im Ausschussverfahren neue Kategorien und Funktionsgruppen geschaffen werden.

Rechtsgrundlage:
In der Europäischen Union wurden für die Zulassung, das Herstellen, das Inverkehrbringen, die Verarbeitung und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln mit der Richtlinie 70/524/EWG einheitliche Bestimmungen erlassen. Die seit dem 18. Oktober 2004 geltende Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Futterzusatzstoff-Verordnung) löst die Richtlinie 70/524/EWG ab.
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Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #22 am: 05.04.06, 13:44 »
Hallo,

aus einem Vortrag der kontrollierenden Überwachunsstellen zur Vor-Ort-Kontrolle speziell Futtermittel/Misch-Auflagen habe ich nochmal nachgefragt:

Es bestimmen immer noch KEINE Vorgaben/konkreten Hilfestellung für die Umsetzung von HACCP in der Futtermittel/Eigenmischung und sich hierüber noch die Expertengremien streiten:

Das jetzige Jahr wird von den Kontrolleuren deswegen noch als "Testjahr" gesehen -

-> in jedem Fall sollte man die hygiene-rechtlichen Vorschriften einhalten (Lagerung, Schadnagerbekämpfung, gute fachliche Praxis)

-> und bei Futtermischungen Mischprotokolle erstellen mit eben den Hinweisen auf ggf. Futtermittelzusatzstoffe  (Nachvollziehbarkeit)
 
-> und natürlich von allen Zukaufsprodukten die Lieferscheine aufheben ggf. Produkt-Inhalts-Angaben

Auch das Abdecken der Getreidepartien nach dem Drusch soll hier im LK Ansbach so gehandhabt werden, dass der Landwirt diese auf dem Hänger nicht abdecken muss, wenn er vom Dreschen heimfährt, sondern wenn zu erwartende oder überraschende "Gefährundungen" auftreten, also bei Regen oder wenn man das Getreide lange Strecken=Verkauf oder über staubende Feldwege fährt und hier mit deutlichen Gefährdungen zu rechnen ist.

Also wird erstmal etwas nicht so heiß gegessen wie es gebacken wird  ;)


Mirjam
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Offline Mirjam

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Re: EU-Hygienepaket: Die Futtermittelhygieneverordnung
« Antwort #23 am: 18.07.07, 18:08 »
Hallo,

seit dem 01.01.06 gilt ja das neue Futtermittelrecht. In diesem Zusammenhang muss man als "Futtermittelmischwerk" wenn man Zusatzstoffe verwendet/einmischt, dies nach dem HACCP-Konzept tun.

Bisher hat hier ziemlich Unklarheit bestanden, insbesondere Säuren in der Getreideschrotmischung waren als Zusatzstoffe dann eben dokumentationspflichtig.

Nun gibt es (endlich) eine vereinfachte Vorlage zum Mischprotokoll um den gesetzlichen Vorgaben nachkommen zu können:

http://www.landwirtschaftskammern.de/pdf/saeure-futterzusatz.pdf

Gruß Mirjam
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