Hallo,
hier mal - grad gefunden - eine
Definition von Futtermittelzusatzstoffen (wichtig unter welche Regelungen man in der Futtermittelhygiene-VO fällt).
http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491210/DE/02__Futtermittel/04__Zusatzstoffe/zusatzStofffe__node.html__nnn=trueFuttermittelzusatzstoffeNach der Definition in den Begriffsbestimmungen der Futterzusatzstoff-Verordnung sind Futtermittelzusatzstoffe Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden um insbesondere eine oder mehrere Funktionen zu erfüllen. Dies betrifft im Einzelnen folgende funktionelle Wirkungen:
- die Beschaffenheit des Futtermittels positiv zu beeinflussen;
die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv zu beeinflussen;
die Farbe von Zierfischen und –vögeln positiv zu beeinflussen;
den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken;
die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv zu beeinflussen;
die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel positiv zu beeinflussen oder
eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung aufzuweisen.
Die Futtermittelzusatzstoffe werden je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet:
technologische Zusatzstoffe:jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird,
sensorische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der einem Futtermittel zugesetzt, die organoleptischen Eigenschaften dieses Futtermittels bzw. die optischen Eigenschaften des aus Tieren gewonnenen Lebensmittels verbessert oder verändert
ernährungsphysiologische Zusatzstoffe,
zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll
und Kokzidiostatika und Histomonostatika.
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Innerhalb dieser Kategorien werden die Futtermittelzusatzstoffe entsprechend ihrer Hauptfunktion oder Hauptfunktionen einer oder mehreren so genannten Funktionsgruppen wie z.B. Konservierungsmittel, Farbstoffe, Verbindungen von Spurenelementen, Verdaulichkeitsförderer zugeordnet.
Im Anhang I der Futterzusatzstoff-Verordnung sind alle derzeit geregelten Funktionsgruppen sowie deren Beschreibung gelistet. Aufgrund des technologischen Fortschritts oder der wissenschaftlichen Entwicklung können im Ausschussverfahren neue Kategorien und Funktionsgruppen geschaffen werden.
Rechtsgrundlage:
In der Europäischen Union wurden für die Zulassung, das Herstellen, das Inverkehrbringen, die Verarbeitung und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln mit der Richtlinie 70/524/EWG einheitliche Bestimmungen erlassen. Die seit dem 18. Oktober 2004 geltende Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Futterzusatzstoff-Verordnung) löst die Richtlinie 70/524/EWG ab.