Doch, ich denke, man braucht eine Bestätigung des Arbeitgebers (ich hab meine schon erhalten). Wie sollen die patroullierenden Kräfte überprüfen können, wer darf und wer nicht? Bis zum 1 Arbeitstag nach Erlass der Ausgangsbeschränkung gibts vielleicht ne Ausnahme. Wir werden sehen ?!?
Wie das dann gehandhabt/überwacht wird beim Aufenthalt mehrerer Personen (aus einem Haushalt) im Freien, wird sich rausstellen.