An Mary,
bezüglich deiner Frage, ob die Lehrlinge schlachten können müssen: es kommt darauf an, welchen Zweig sie in der Metzgerlehre wählen, schlachten oder wursten, bzw. Feinkost. Derjenige, der sich fürs Schlachten entschieden hat, muß selbstverständlich auch Schlachten können.
Während der Lehrzeit und auch zur Zwischenprüfung gibts hier keine Unterschiede, aber zur Abschlussprüfung müssen sie dann jenachdem mehr zerteilen, Umgang mit Fleisch oder verwursten und Plattenlegen können.
Ich hoffe nur, das fällt mir gerade ein, ich brauche keine lebende Sau zu transportieren, die dann geschlachtet wird. Weil die würde ich wahrscheinlich retten
und Martin stünde ohne Sau da.
Was das wegsehen und ignorieren betrifft, ich habe auch lange überlegt, als er im 1.Lehrjahr gemobbt wurde, ob ich was sage, denn eigentlich läuft es immer zuungunsten des Lehrlings hinaus. Aber als es nicht mehr ging, haben wir die Lehrstelle gewechselt.
Ich hatte nur das riesige Glück, gleich was zu finden, was zurzeit absolut schwierig ist. Martins Glück war, daß sein jetziger Chef auch schon Lehrling bei seinem früheren war und der wußte dann sofort, von was ich rede.
Das riesige Problem beim Lehrstellenwechsel ist nämlich auch, voruteilsfrei aufgenommen zu werden.
Meine Tochter hatte auch Probleme mit einer Arbeitskollegin. Aber da konnte ich gut mit ihrem Chef reden, und die Situation änderte sich.
Wie heißt es doch immer so schön, "kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen."
Viele Grüße
Annemarie