Das kommt auf den Text vom Zahlungsziel an!
Steht dort: Zahlbar nach Erhalt der Rechnung
muss gemahnt werden, da dort kein Datum steht, ab wann man in Verzug ist.
Steht dort: Zahlbar bis zum 15.05.2014
braucht nicht gemahnt werden, da man ab 16.05. automatisch in Verzug ist.
Ab wann dann Zinsen gezahlt werden oder wie in Ossis Fall die Lieferungen eingestellt werden,
sollte aus den AGB´s des Lieferanten hervor gehen.
@Ossi
das ist wirklich dumm gelaufen. Wir haben auch einen MONOPOLISTEN (Wasser/Abwasser) der das so handhabt.
Da wird nicht lange gefackelt und bevor nicht alles bezahlt ist, kommen die z.B. nicht und fahren eine Abflusslose Sammelgrube leer.
Ich kann es nachvollziehen.... aber wenn bei uns ein säumiger Zahler, der sonst immer pünktlich zahlt, mal nicht bezahlt,
dann rufe ich dort an und frage nach. Meist sind es menschliche "Versager" und die Sache ist schnell aus der Welt.
