Autor Thema: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten  (Gelesen 23060 mal)

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Offline rocoTopic starter

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Ich hab grad im "Hof direkt"
von der Gefährdungsbeurteilung gelesen,
dass diese für alle Betriebe mit ( ab dem Ersten) Angestellten seit dem 1.10.2013 Pflicht ist?!
Zuvor, seit 1996 war es nur für Betriebe ab 10 Mitarbeitern Pflicht

Ich hab da noch nie was davon gehört?!

Macht das jemand,
Dokumente führen, bzw erstmals ertsellen,
für Maschinen "was man beim Anhänger anhängen beachten muss"
"wie man eine Aufschnittmaschine bedient"
usw usf.
und weist die Angestellten dann noch  jährlich überall erneut ein?!?

Ich finde das absout ein Unding!


Irgendwie hab ich immermehr das Gefühl,
dass wir zum Arbeiten keine Zeit mehr finden,
nur noch zum dokumentieren!

Sehe ich diese VO nun zu eng, oder wie seht und vorallem setzt ihr das um?

Laut Zeitschrift gibt es eine offizielle Seite
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de
oder eben aber auch die der SVLFG:
http://www.svlfg.de/30-praevention/prv02-praxishilfen/prv0201_mustergefaehrdungsbeurteilungen/prv020102-gefaehrdungsbeurteilungen-landwirtschaft/index.html

in diesem Leitfaden ist ja schon recht viel erarbeitet,
dennoch mus man es umetzen:
https://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0201praev/serv020105_gefae_beurt/blbpdf05111_leitf.pdf



LG
roco

Offline gammi

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Das ist halt auch am leichtesten zu überprüfen...........ob richtig dokumentiert wurde................... :-X
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Offline Lulu

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Welche Stelle kontrolliert den das? Teilweise richtig, teilweise überzogen.....habe aber nur mal kurz die Schweinhaltung angeschaut....

Es war mal jemand von der "Unfallverhütung" unangemeldet da und hat sich den Betrieb angeguckt. Ist das das gleiche? Er hat damals
lediglich eine Leiter bemängelt, da aus Holz und die ist dann entsorgt worden, weil er Recht hatte und auch gefährlich für die Kids.
Aber damals hab ich dem gar keine Beachtung geschenkt, weil eben nichts weiter beanstandet wurde.

Gruß
Lulu


Offline Pierette

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Am letzten Dienstag wurde in der SVLFG - Beiratssitzung NRW auf die Gefährdungsbeurteilung durch BG - Mitarbeiter deutlich hingewiesen.

Es besteht ab einem Mitarbeiter Dokumentationspflicht, das Leitlinienpapier soll als Gerüst dienen.
Es genügt, wenn in einem Heft o.ä. notiert wird,
dass mit dem Mitarbeiter A das Arbeitsverfahren X am Tag Y (Datum) besprochen wurde.
Dazu gehört der klar umschriebene Arbeitsauftrag mit dem Hinweis auf die Gefahrenquellen und Vermeidung von Fehlern, soll heißen es findet eine "Qualifizierung" der MA statt.

Es wird zukünftig weniger/keine vor Ort - Kontrollen geben (Ausnahme Ausbildungsbetriebe), die Verantwortung wird m. E. also zum Arbeitgeber verlagert. Wie Petra schreibt, ist nicht nur die BG sondern auch das Amt für Arbeitsschutz dann aktiv. Und wenn ich es richtig verstanden habe, übernimmt das Amt für Arbeitsschutz (Kreisverwaltung) auch die Kontrolle der Dokumentation.

In den Sitzungen werden immer kurze Vorträge über Unfälle gehalten und ich muss sagen, was so passiert, ist schon heftig. Es gibt nix, was nicht gibt.
Und - darüber müssen wir uns alle im Klaren sein - diese Unfälle verursachen Kosten und die tragen wir alle. Die Umlagen werden nicht sinken.

Wer Interesse an mehr Informationen hat, kann übrigens die Mitarbeiter der BG/LUV ansprechen, die im Rahmen von Veranstaltungen o.ä. über diese Themen berichten.

Ein Tier, das nicht klettern kann, sollte sein Geld nicht einem Affen anvertrauen (aus Afrika)

Offline gammi

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Aber glaubst Du wirklich dadurch passieren weniger Unfälle?
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Offline Pierette

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Gammi, ich weiß es nicht - die Frage wird dann wohl die Statistik in ein paar Jahren beantworten, wir werden sehen. Und ganz bestimmt wird es Fälle geben, die in der Checkliste nicht vorkommen. Es kann keiner behaupten, alle Eventualitäten zu kennen. Es gibt natürlich Unfälle, die ähnliche Ursachen haben und die werden halt gecheckt.
Fakt ist, dass dokumentiert werden muss.  ::)
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Offline gammi

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Unfälle passieren ja meistens nicht, weil man die Gefahr nicht kennt sondern meistens halt aus Unachtsamkeit oder durch blöde Zufälle..................da glaub ich nicht, dass irgend eine Dokumentation was bringt.
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Offline Pierette

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Da hast Du absolut Recht, dennoch wirst Du Azubis oder sonstige Mitarbeiter zwangsläufig auf Gefahren hinweisen, wenn Du ihn (oder sie) anleitest. Und das musst Du jetzt aufschreiben.

Ergänzend wollte ich noch sagen, dass sich die BG ja auch mit Berufskrankheiten befasst und um deren Vermeidung geht es natürlich auch.

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Offline Luetten

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Ja, es ist selbstverständlich dass wir unsere Mitarbeiter und Azubis auf gefahren hinweisen! Aber wenn ich es jetzt auch noch dokumentieren soll, wird es darauf hinauslaufen dass wir keine Azubis mehr einstellen. Denn Azubis sollen etwas lernen und das heißt mehr Arbeit! Und wenn ich jetzt noch mehr arbeit durchs dokumentieren habe, tut mir leid, dann ist meine Zeit ausgereizt.

LG Petra
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!

Offline gammi

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Aber das finde ich grad das Schlimme.......................immer diese Schuldzuweisungen.


Und dann kommt mein Lieblingsthema: bitte jeder Fußballspieler, usw.  Skifahren muss in Zukunft eine mehrstündige Unterweisung mitmachen  :-X
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Offline rocoTopic starter

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Re: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten
« Antwort #10 am: 30.03.14, 19:47 »
Mal ehrlich,

jeder wird seinem MA oder Jungbauern u.a beiläufig mal sagen,
...... mach den Traktor aus, wenn Futter im PickUp verstopft ist.....
..... pass auf das auf, wenn du die und die Maschine bedienst.....

ABER das zählt alles nicht!

Nur noch Dokumentation und Dokumentation!

Ich muss in der LM-Herstellung einen so dermaßen Hygiene-& Putzplan dokumentieren,
dass ich eigentlich garkeine Zeit mehr zum Putzen habe,...  :'(
Aber das ineterssiert die Veterinäre nicht wirklich,....
hauptsache mein Ordner ist voll!!!

Wenn ich es recht verstanden habe, kontrolliert die BG oder die SVLFG diese Doku,
spätestens, wenn was passiert ist,... :-\

Die gibts wohl in allen Sparten!

Ich hab mal paar Jahre bei A... gearbeitet,.....
da wurde/wird das voll und ganz praktiziert,
ein Arbeitsblatt für die Elektroameisen/Stapler,
eins für die Kartonpresse,
usw usw,...
und das jährlich!

@gammi, deinem Lieblingsthema stehe ich voll und ganz zu!

LG
roco
« Letzte Änderung: 30.03.14, 19:51 von roco »
LG
roco

Offline gammi

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Re: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten
« Antwort #11 am: 30.03.14, 23:02 »

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall wird dies wohl die BG sein, wenn der Arbeitgeber grob fahrlässig gehandelt hat, was ist dann ...?



Was heißt der  Arbeitgeber hat grob fahrlässig gearbeitet?

Und nur weil es dokumentiert ist passiert weniger?

Und mal ehrlich. Bei Azubis sehe ich es ja noch ein. Aber das ganze gilt ja auch wenn man einen ausgebildeten Angestellten hat....................und von dem dürfte man ja eigentlich schon erwarten, dass er auch gewisse Gefahren einschätzen kann.
Wenn ich als Arbeitgeber dann dafür verantwortlich gemacht werde, dann würde ich mir es wie oben auch schon mal geschrieben steht wirklich überlegen, ob ich dann jemanden einstelle.

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Offline martina

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AW: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten
« Antwort #12 am: 31.03.14, 07:15 »
Hallo,

Ich denke schon, dass Unfälle weniger werden. Es schadet sicher Niemandem, wenn er sich ab und zu mal wieder einige Sicherheitsvorschriften und Gefahrenpunkte in Erinnerung ruft.
Auch wenn man das ja alles eigentlich weiß und kennt.

Bei Fahrzeugunfällen ist z.B. IMMER auch der Halter in der Haftung und dann wird schnell aus einer Fahrlàssigkeit eine grobe Fahrlàssigkeit oder andere Steigerungen.

Sicherheitsschulungen sind somit auch eine Rückversicherung an den Unternehmer UND die MA werden hoffentlich auch etwas vorsichtiger.

Sicher wissen wir alle ausreichend Bescheid über Gefahrenpunkte, aber wie schnell macht man dann doch "mal schnell eben..." wieder des besseren Wissens?

Offline amazone

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Re: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten
« Antwort #13 am: 31.03.14, 08:32 »
Ich verstehe die Verwirrung nicht.  ::)

Der Mitarbeiter wird unterwiesen, dieses Quitttiert er mit einer Unterschrift und der INHABER bzw. der Geschäftsführer
ist auf der "sicheren" Seite.

Ich muss meinem Führerschein, wie alle anderen, monatlich vorzeigen. Auch das wird unterschrieben und quittiert.
Die LKW-Truppe unterschreibt Quartalsweise, dass sie immer und immer wieder darauf hingewiesen werden,
u.a. die Lenk- und Ruhezeiten, die Beladungsvorschriften, die UVV und und und einzuhalten.

Die Fahrer vorm LU unterschreiben VOR Auftragsbeginn das sie unterwiesen wurden usw. usf.

Wer nur für sich selbst verantwortlich ist, kann das vielleicht nicht nachvollziehen.  ::)
Beste Grüße von
Amazone

Offline gammi

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Re: Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten
« Antwort #14 am: 31.03.14, 10:03 »
Es geht aber eben um die Bürokratie................vielleicht ist es in einem großen Betrieb dann tatsächlich einfacher..............da kann man vielleicht einen extra dafür einstellen.

Aber wenn ich mir jeden Monat den Führerschein zeigen lassen muss........................dann ist das für mich einfach übertrieben. Und wie oben auch geschrieben, dass man vor lauter dokumentieren gar nicht mehr zum ARbeiten kommt.

Klar ist es einfach, dass ich mir alle Konsequenzen mit der Unterschrift vom Leib halten kann................................aber warum muss es erst zu den Konsequenzen kommen?
Warum muss ich als Arbeitgeber dafür verantwortlich sein, wenn mein Mitarbeiter ohne Führerschein fährt? ? ?

Da müsste man in meinen Augen anfangen.
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