Bäuerinnentreff
Betriebliches => Außenwirtschaft => Thema gestartet von: mamaimdienst am 11.11.19, 12:13
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In Bayern kann man seit heute auf "iBalis" sehen, welche Gewässer von Randstreifen betroffen sind.
Mich hat das im doppeldeutigen Sinne betroffen gemacht :-\
Teilweise gehören sogar Entwässerungsgräben an Straßen dazu.
Alleine auf unserer kartoffelfähigen Fläche macht das 10% kartoffelfähige Fläche aus....
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Das nennt sich dann "kalte Enteignung", oder? >:( >:(
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Wir sind nicht betroffen, dafür aber liegt 70 Prozent unserer Fläche im Schutzgebiet 😤 und das darf ja bald nicht mehr gedüngt und gespritzt werden.
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Davon sind auch Privatpersonen betroffen.
Mein Vater hat ein Grundstück in Niedersachsen an der Ilmenau. Er darf auf dem unteren Abschnitt nichts mehr ohne Genehmigung tun. Selbst der Hund darf dort nur noch an 2,5 m Leine geführt werden. Spannend wird, ob Zaun und (kleine) Treppe am Ufer zurückgebaut werden müssen.
GsD sind die Grundstücke dort wegen regelmäßiger Überschwemmung ausreichend groß, sodass die Beeinträchtigungen durch die neuen Naturschutzvorgaben nicht so dramatisch groß sind. Faktisch sehen wir aber auch eine Enteignung durch die Hintertür.
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Mamamimdienst, ich fühle mit dir. Bei uns werden die Gewässerräume massiv verbreitert. Bis jetzt galt 3m Abstand zum Gewässer. Neu ist der Gewässerraum min. 11m, bei grösseren Gewässern 45! Wir wohnen in einem engen Tal, links und rechts von den Hängen sind überall Wassergräben, die zwar 90% vom Jahr trocken sind, aber das ist den Leuten im Büro egal. Das Gesetzt wird in unserem Wohnkanton sehr streng ausgelegt. Wir haben uns als Gemeinde versucht zu wehren, nichts zu machen.
Wenn ich dann Bilder sehe, wie auf anderen Erdteilen Lebensmittel produziert werden, kann ich nur den Kopf schütteln über den "Umweltschutz", der hier betrieben wird ???
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Davon sind auch Privatpersonen betroffen.
Mein Vater hat ein Grundstück in Niedersachsen an der Ilmenau. Er darf auf dem unteren Abschnitt nichts mehr ohne Genehmigung tun. Selbst der Hund darf dort nur noch an 2,5 m Leine geführt werden. Spannend wird, ob Zaun und (kleine) Treppe am Ufer zurückgebaut werden müssen.
GsD sind die Grundstücke dort wegen regelmäßiger Überschwemmung ausreichend groß, sodass die Beeinträchtigungen durch die neuen Naturschutzvorgaben nicht so dramatisch groß sind. Faktisch sehen wir aber auch eine Enteignung durch die Hintertür.
Wir liegen auch im benannten Gebiet der Ilmenau mit Wiesen
Es ist alles problematisch, aber keiner will so richtig mitarbeiten und gegenan gehen. Mein Mann hatte schon etliche Diskussionen im dortigen Arbeitsauschuß als Landwirt in dem auch viele Nicht-Besitzer mitreden wollen und kommt mit einigen Kuriositäten nach Hause
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Neue Info von heute:
Künstliche Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes sind ausdrücklich ausgenommen.
Das ist wohl tatsächlich so gültig, auch wenn die Ämter wohl was anderes behaupten.
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Hier, war ja mal das Watt der Elbe.Da hat man dann ein Grabensystem angelegt. Die Felder, sind 25 Meter breit(Mitsamt Graben) und auch mal mehrere Kilometer lang. Bei einen 10 Meter breitem Streife, entlang der Gräben, wären ja nur 3 Meter zum wirtschaften über. Nun sind die Gräben ja keine natürlichen Gewässer. Die wurden alle in Handarbeit angelegt. Früher waren die 12 oder 16 Fuß breit und 1,5 Meter tief.
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Hier, war ja mal das Watt der Elbe.Da hat man dann ein Grabensystem angelegt.
So weit in den Norden wird das Bayerische Wassergesetz nicht reichen.
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;D ;D 8)
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Hallo
das WHG ist kein bayrisches Problem sondern ein deutsches
Folgen der WRRL ... die Daten liegen offen ... in jedem Bundesland
Gruß
Beate
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Hallo
das WHG ist kein bayrisches Problem sondern ein deutsches
Folgen der WRRL ... die Daten liegen offen ... in jedem Bundesland
Wird es auch in jedem Bundesland gleich gehandhabt bzw. ausgelegt?
Hier die bay. Information zum Umgang mit den erstellten Gebietskulissen (https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/bwMaKhBLqGRf5iPO0nsMa_qWHiSICa7Fcvvcgu9u2Qyvi7vRyDfc75xgKNmwxMNobSKi7oxllD_aktkWvmfiD1DWdCI5mln3lBABPXxQD2tBwiKtIZAakaiz965w8VC5nr-cm2iRCkZNO9W_veyCJaL7ghHf2H9k3ZRS2q5LUPuGab3KRFo98kbFbZBjjTMZ8xwOcWT9ZYOSC-Qo_53pEw/bwMf7/BLq16/ln380)
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Georg da kommt bei mir Seite nicht mehr verfügbar
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Wird es auch in jedem Bundesland gleich gehandhabt bzw. ausgelegt?
nee ... ganz sicher nicht ...
bei dem Thema kann man sich ein Krönchen verdienen :-[ ::)
besonders auf kommunaler Ebene ... Daseinsberechtigung / Arbeitsplätze sichern
Ich könnt ko*** bei dem was ich von meinem LK gesehen hab
Gruß
Beate
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Georg da kommt bei mir Seite nicht mehr verfügbar
Bei mir funktioniert es. Findest du aber auch in IBalis zumindest die bayerischen Betriebe habe da ja Zugriff. Dort stehen auch die Einstellungen um die Gebietskulissen in der Flurstückskarte zu sehen.
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Ok danke,muß ich mal schaun.