Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement => Cross Compliance: Auflagen und Nachweise => Thema gestartet von: Mirjam am 22.03.05, 15:59

Titel: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Mirjam am 22.03.05, 15:59
Hallo,

ja, sowas gibt es zur Überprüfung, in wie weit man CC-compatibel ist; zumindest in Baden-Würtemberg zum Download oder ausdrucken:

http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/-s/wwszgc1ec8xrpjyhftl1pyokny1jhfner/show/1160529_l1/Checkliste%20CC.pdf

gibt es diese Listen für andere Bundesländer auch bzw. gelten sie auch für andere Bundesländer?

viele Grüsse

Mirjam
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Katharina am 26.04.05, 09:26
Hallo Mirjam,

ihr seid wohl da Vorreiter gewesen  ;)

Bei uns ind Rheinland-Pfalz gibt es diese Liste auch ab Mai 2005.
Man kann sie dann hier finden:
www.gqs.rlp.de (http://www.gqs.rlp.de)

Diese Checkliste soll in den Betrieben ab Mai ausgefüllt vorhanden sein.
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Beate Mahr am 26.04.05, 12:39
Hallo

mir ist da grad was in die Finger gefallen  ::)

Checkliste: Aufzeichnungspflichten und Auflagen im Pflanzenbau Hessen

http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft/pflanzenbau/veroeffentlichungen/check2.pdf

Ackerbaudokumentation 2004/2005 Hessen

http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft/pflanzenbau/veroeffentlichungen/doku2004.htm

da kann man erforderliche Dokumente abrufen

Liebe Grüße
Beate
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Mirjam am 25.08.05, 13:37

Hallo,

weil ichs grad für jemand anderen zamsammel:

Bayern: http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/11030/linkurl_1_16.pdf

Hessen: http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft/cross_compliance/texte/CC-Checkliste_Hessen_5.3.pdf

Nordrhein-Westfalen http://www.landwirtschaftskammer.de/fachangebot/foerderung/formulare/


viele Grüsse

Mirjam
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: clem am 06.11.05, 15:26
Hallo,

in der Novemberausgabe der dlz wurde über eine betriebsindividuelle Cross Compliance Checkliste berichtet, die aus dem Internet gezogen werden kann.Ist mit Sicherheit übersichtlicher ,als wenn ich mich durch die kompletten Checklisten durcharbeiten muss.

Finden könnt ihr die Liste unter  www.lfl.bayern.de/iem

gruß clem
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina-s am 06.11.05, 15:52
Hallo Clem,
unser LKV bietet eine Beratung an. Nachzulesen hier: http://www.lkv.bayern.de/akt/f_akt_crossCom.htm
Unser Leistungsoberprüfer hat uns beim letzten Besuch gefragt, ob wir uns vom LKV beraten lassen wollen. Ich habe dem eigentlich zugestimmt. Aber 75 Euro für 3 Mappen, die ich ohnehin schon am Betrieb habe und eine simulierte Vorortkontrolle... Brauch ich das.
Ich denke, wenn wir anhand der betriebsindividuellen Cross Comliance Checkliste alles abarbeiten, dann schaffen wir es auch ohne LKV. Ich werde das mal wieder abblasen.
Titel: Re: Wer macht den bei Euch das Büro
Beitrag von: Gitta am 03.03.06, 12:01
Hallo Leute,

ich hab mal eine ganz andere Frage:

Wer kennt den die drei Ordner vom LKV Bayern, "mein Bauernhof"??
die drei Ordner sind unterteilt in einen für Doku für Pflanzenbau und Ackerbau, nummer 2 für Doku von Tieren und Stall und nummer drei für die Auflagen von Cross Complice, also nachlesen.

Ich glaub die Kosten belaufen sich bei 70 €.

sind die es wert, dass man sie sich zulegt?
Erfahrensberichte wären schön.

Danke :) :D
Gitta
Titel: Re: Wer macht den bei Euch das Büro
Beitrag von: freilandrose am 03.03.06, 15:09
Hallo Gitta,
ich wohne ich Ba-Wü. und hier heissen diese drei Ordner anders. Mein Nachbar hat sich diese 3 Ordner zugelegt. So wie er mir berichtet hat, muss man da überall Häkchen machen, damit man weiss, wie es im eigenen Betrieb aussieht oder ob man noch was verändern muss.
Ich denk mal, von überall kommen Informationen her. Top Agrar, Landw. Wochenblatt usw. Wenn man da aufpasst und sich die entsprechenden Seiten raustrennt, dann kann man nicht sehr viel falsch machen. Pflanzenschutzlager muss in Ordnung sein. Öllager muss in Ordnung sein und dort, wo man die betriebseigene Tankstelle hat, da sollte auch Ordnung herrschen nach Vorschrift.
Titel: Re: Wer macht den bei Euch das Büro
Beitrag von: martina am 04.03.06, 10:18
Mein Nachbar hat sich diese 3 Ordner zugelegt. So wie er mir berichtet hat, muss man da überall Häkchen machen, damit man weiss, wie es im eigenen Betrieb aussieht oder ob man noch was verändern muss.

Ich denk mal, von überall kommen Informationen her. Top Agrar, Landw. Wochenblatt usw. Wenn man da aufpasst und sich die entsprechenden Seiten raustrennt, dann kann man nicht sehr viel falsch machen. Pflanzenschutzlager muss in Ordnung sein. Öllager muss in Ordnung sein und dort, wo man die betriebseigene Tankstelle hat, da sollte auch Ordnung herrschen nach Vorschrift.


Hallo Caro,

das Problem bei "... muß in Ordnung sein" ist doch, wie im speziellen Fall "die Ordnung" definiert? Also welche Vorraussetzungen müssen fürs Öllager da sein, damit es in Ordnung ist? Reicht eine Ölauffangwanne in der Werkstatt oder muß es eine gemauerte und versiegelte Wanne sein?

Da hat jedes Bundesland und jeder Landkreis z.T. unterschiedliche Ansichten und Vorschriften.

Von daher finde ich so ein Ordnersystem mit Fragebögen-Vorgaben nicht schlecht, weil dort diese Listen nach den Regelvorgaben des entsprechenden Bundeslandes gemacht sind.

Wir nehmen z.B. am BMS für Niedersachsen teil (Betriebs-Management-System). Im Rahmen dieser Beratungsmaßnahme kam unser Berater von der Landbeartung auf den Hof und es wurde eine Vor-Ort-Kontrolle "gespielt".

Vieles, von dem was mein Mann für als-in-Ordnung betrachtet hat, hat der betriebsfremde schon ganz anders gesehen.


@ Gitta, vielleicht findest Du ja noch jemanden, der Eure Ordner schon hat und Dir was dazu sagen kannst.
Titel: Re: Wer macht den bei Euch das Büro
Beitrag von: martina-s am 04.03.06, 17:23
Hallo Jacqueline,
das sollte ich eigentlich auch. Ursprünglich sitze ich deshalb auch hier ;D...aber nur ursprünglich.

Nun muß ich aber zu Gittas Frage noch meinen Senf dazu geben.
Also ich habe uns damals auch beim LKV zu dieser Beratung angemeldet bei der man dann auch die 3 Ordner bekommt.
Inzwischen habe ich aber wieder dazu nein gesagt und das ganze wieder abbestellt. Ich bin der Meinung das geht auch ohne der drei Ordner.

Gehst Du zum Beispiel mal hier auf diese Seite: http://www.stmlf.bayern.de/xcpl/index.jsp
Da findest Du die Checkliste für CC. Alles ausfüllen und die betriebsindividuelle Checkliste anfordern.  Diese Liste einmal durchgehen und evt. Mängel beheben. (was anderes macht der vom LKV auch nicht)

-Zudem allen weißt Du ja ohnehin, was alles parat sein muß für Kontrollen der Viehverkehrsvorschriften.

-Dann wirst Du auch Deine jährlichen Düngebilanzen alle haben (9 Jahre) + dem gelben Heft (Leitfaden für die Düngung von Acker und Grünland)

-Dann ist noch nachzuweisen, dass ihr alle 6 Jahre Eure Bodenuntersuchung gemacht habt (Achtung auch darauf achten, dass für evt. neue Pachtflächen auch der Nachweis da ist)

-Sachkundenachweis muß auch da sein für Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

-TÜV - Plakette für Feldspritze und auch größere Rückenspritzen

zur CC - Kontrolle in Bayern könnte ich Dir noch einiges schreiben.
Muß nur leider jetzt in Stall
Bis später

Titel: Re: Wer macht den bei Euch das Büro
Beitrag von: martina-s am 06.03.06, 11:59
Hallo Gitta,
irgendwie hast Du halt dann mit dem Ordnersystem von denen eine andere Einteilung. Aber das, was in die Ordner hineinkommt, das ist eigentlich all das, was Du ohnehin hast.

Das steht auf der Internetseite des LKV:

Zitat
Bei Verstößen gegen Cross Compliance-Regelungen kann es zu empfindlichen Prämienkürzungen kommen. Deshalb sind die Landwirte gut beraten, sich auf Vor-Ort-Kontrollen umfassend vorzubereiten.

LKV und LKP weisen den Weg durch das Cross Compliance-Dickicht

Dazu bieten sie das Ordner-System „Mein Bauernhof“ an. Es handelt sich dabei um drei Ordner:

1. Der erste Ordner beinhaltet Checklisten zu Cross Compliance sowie die gesetzlichen Bestimmungen zur „guten fachlichen Praxis“. Hinzu kommt ein Formblatt zur Auflistung der Abweichungen, die bei der Eigenkontrolle offenbar werden.

2. Die beiden anderen Ordner sind je ein Sammelordner für die tierische und die pflanzliche Erzeugung. Darin kann der Landwirt Belege, beispielsweise Bestandsverzeichnisse, Lieferscheine etc. zur Dokumentation ablegen.

Der eigenen Betriebsblindheit vorbeugen

Das LKV und das LKP möchten im kommenden Jahr in Zusammenhang mit Cross Compliance noch eine weitere Service-Leistung anbieten: Landwirte können dann eigens geschulte LKV- bzw. LKP-Mitarbeiter auf den Betrieb zur Beratung und zur Unterstützung bei der Eigenkontrolle anfordern. Damit kann der Landwirt seiner eigenen „Betriebsblindheit“ entgegenwirken. Um Erfahrungen zusammeln, läuft zurzeit für ausgewählte Betriebe noch ein Pilotprojekt.

Was kostet „Mein Bauernhof“?

„Mein Bauernhof“ kostet komplett 70 Euro plus Mehrwertsteuer. Viehlos wirtschaftende Betriebe bekommen das Ordner-Paket ohne den Sammelordner für die tierische Erzeugung für 55 Euro plus Mehrwertsteuer.

Ein Zitat aus dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt vom 1. Oktober dieses Jahres, Seite 48: Karl Bauer schreibt in seinem Beitrag - Das Ordnersystem „Mein Bauernhof“: „Die Merkblätter sind so aufbereitet, dass sie auch jemand versteht, der vorher nicht Jura studiert hat.“

Also ich habe einen Ordner für Lieferscheine. Vielleicht sieht der nicht so schmuck aus wie einer von diesen hier: (http://www.lkv.bayern.de/images/Akt/Cross.jpg). Aber beinhalten tut er das gleiche.

Dann habe ich hier für unsere 60 Kühe + Nachzucht auch schon vier Ordner hier  stehen (s. u.) Ich wüßte gar nicht, warum ich nun meine Bestandsliste von dem einen in den anderen Ordner packen sollte wo sie doch ohnehin zusammen mit den Tierpässen schon fast nicht mehr in den einen Ordner passt. Kurz, ich bin nicht gewillt mein Ablagensystem zu ändern.

Mit den Flächen ist es genau so. Wir haben einen Ordner mit den ganzen Plänen der GPS - Vermessung.

Ich könnte höchstens in die neuen Ordner reinschreiben, in welchem Ordner ich das finde, was eigentlich in den Ordner hineingehört.

Mit dem damals erhaltenen Ordner "Offene Stalltür" ist es doch genau so. Denkst Du, dass da noch viel Aktuelles drin ist.

Bei uns wäre zu der Ordnerübergabe noch einer vom LKV gekommen und wäre mit uns alles durchgegangen.
Aber das weiß man mittlerweile auch schon alles durch die Presse, was in Ordnung gebracht werden muß und was kontrolliert wird.

Übrigens sind die Ordner gerade vergriffen.
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina am 06.03.06, 13:42
Dann habe ich hier für unsere 60 Kühe + Nachzucht auch schon vier Ordner hier  stehen (s. u.) Ich wüßte gar nicht, warum ich nun meine Bestandsliste von dem einen in den anderen Ordner packen sollte wo sie doch ohnehin zusammen mit den Tierpässen schon fast nicht mehr in den einen Ordner passt. Kurz, ich bin nicht gewillt mein Ablagensystem zu ändern.

Mit den Flächen ist es genau so. Wir haben einen Ordner mit den ganzen Plänen der GPS - Vermessung.

Ich könnte höchstens in die neuen Ordner reinschreiben, in welchem Ordner ich das finde, was eigentlich in den Ordner hineingehört.
Hallo Martina,

so hab ich das gemacht, einfach Querverweise eingeführt, auf die weiterführenden Ordner.
Diese erleichtern im Falle einer Kontrolle doch den schnelleren Fund der Ordner, stell Dir mal vor, Du bist bei einer Kontrolle nicht da und Dein Mann muß die anderen Unterlagen in den Ordnern suchen? Bei uns könnte das trotz Aktenplan zu zeitraubenden Verwirrungen führen, wenn ich nicht da bin.

Zitat
Mit dem damals erhaltenen Ordner "Offene Stalltür" ist es doch genau so. Denkst Du, dass da noch viel Aktuelles drin ist.
Solche Ordner sollte man immer mal selber durchforsten und aktualisieren.
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina-s am 06.03.06, 13:56
Hallo Martina,
ich bin eigentlich immer zu erreichen und mein Mann kennt sich fast noch besser aus wie ich.

Aber unbedingt brauche ich diese 3 Ordner nicht. Ich finde die einfach überteuert.

Ist wie bei der BayWa. Was die bei uns seit CC alles anbieten. Da ist viel Geschäftemacherei dahinter. Leider!
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina am 06.03.06, 14:05
Ja gut, Du hast ja auch ein durchdachtes Ablagesystem, da mag das auch ohne die bewußten Ordner gehen.

Aber wer sich um eine ordentliche Ablage noch nicht so gekümmert hat (aus welchen Gründen auch immer) für den können diese Ordner schon eine Hilfestellung geben, oder?
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: KlausS am 07.03.06, 16:05
Hallo,

ich schreibe hier meinen ersten Beitrag. Da ich in diesem Bereich garbeitet habe, denke ich in Kürze ein paar Informationen zum CC- Betriebsscheck geben zu können

zu diesem Thema gibt es mittlerweile einen ganze Menge. Man/ frau sollte zumindest mal drüber nachdenken, ob sich soetwas lohnt. CC Listen kann man sich aus dem Netz herunterladen- mag ja auch für viele schon ausreichend sein. 

Die Ordnersystem von "mein Bauernhof" in Bayern, GQS in Baden-Württemberg und Hessen in Rheinlandpfalz, BMS in Niedersachsen, LABSKAUS in Schleswig- Holstein und etliche  andere. 
Richtig ist, das die Ordner auf den ersten Blick abschreckend und teuer sind.

Wichtig ist aber auch, was über Cross Compliance hinaus geht- das Fachrecht. Für Verstöße muss man ein Bußgeld zahlen.  Es gilt immer und ist häufig Ländersache. Zu jedem Bundesland sollte man sich das entsprechende Ordnerpaket holen, wenn man sich dafür entscheidet. Dann ist man auch mit dem Fachrecht auf der sicheren Seite.
Bei den meisten sind auch QM, QS, Eurepgap usw. eingearbeitet.


Zum Teil wird die Einführung eines sochen Systems als Einzelbetriebliches Managementsystem bezuschusst oder die Ordner sind nur mit einer Beratungsstunde gemeinsam zu erhalten. Jedes Land handhabt es anders. In Niedrsachsen kostet es ca 400€ den  Betrieb entsprechend zu durchleuchten. Informationen gibt es auch noch.


Beratungsförderung muss von den Ländern angeboten werden. Viele Beratungsringe, Maschinenringe und freie Berater bieten es mittlerweile an.
Die Ordnerpakete enthalten außerdem ein Vorschlag für ein Ablagesystems des Betriebes. Das hilt das Büro zu organisieren und man spart Zeit.REchnungen gehören auch weiterhin in den Rechnungsordner. Aber im Ablagesystem muss enthalten sein, was man ihn findet. Was ist wenn wenn der Betriebsleiter krank ist- findet der Betriebshelfer die Unterlagen, die er braucht?

Je vielseitiger und größer ein Betrieb ist, desto mehr empfiehlt es sich daran zu beteiligen. Spätestens wenn es an die Betriebsprämie geht, sind die Ordnergebühren das geringste Übel  bei steigender Kontrolltätigkeit der Behörden.

Natürlich geht es auch ohne Ordnersystem und Eigenkontrolle, aber man hat schon einen verdammt guten Überblick über den Betrieb,z.B. Rechtssicherheit.

Viele Grüße
Klaus









Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina-s am 07.03.06, 16:24
Hallo Klaus,
wir hatten das erst mal im ABFF - Kurs ziemlich genau und übersichtlich.
So schlimm fand ich es nicht.
In diesen Ordnern steht ja eigentlich auch nicht, wie mein Diesellager auszusehen hat und die Ordner reflektieren auch nicht, ob Sickersäfte aus den Fahrsilos Richtung freie Natur laufen.
Das sind aber auch solche Dinge, die bei einer Vorortkontrolle zu Sanktionen führen können.
Und alles andere Schriftliche hat man ja bisher auch haben müssen.
Ich finde einfach, dass viel zu viel Wirbel gemacht wird. Da werden sogar die Landwirte verunsichert, bei denen alles stimmt
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: KlausS am 07.03.06, 20:36
Hallo Martina,

es geht sicherlich nicht darum Wirbel zu machen. Wer aber verunsichert ist, sollte sich absichern. Dafür finde ich diese Checklisten gut.

Deine angeführten Beispiel finden sich auch wieder in den Checklisten zu CC.

 Bsp. Kein Eintrag von Sickersäften in Oberflächengewässer...-ist eindeutig

Die meisten Systeme haben einen Infoteil, das ist der dritte Ordner bei z.B. GQS. Hier finden sich auch Anforderungen an eine Eigenverbrauchstankstelle.
Das verschiedene Landkreise und verschieden Bundesländer da noch Unterschiede machen ist natürlich sehr ärgerlich und ein gutes gewähltes Beispiel für dein Argument.  Das Diesellager hat ja auch viel Wirbel in der Fachpresse gemacht.
 Es steht schon einiges mehr drin als CC.
Es geht eben genau darum Sicherheit bei Vor-Ort- Kontrollen zu bekommen.
Lieber ein korrekter Landwirt macht einen Check zu viel, als das andere Betriebe Ihre Schwachstellen nicht kennen.

Ich kenne Betriebe, die mit den checklisten  sehr gut  fahren.Ich kenne auch Betriebe, die pfeifen auf so ein Ordnerpaket und kennen ihre Schwachstellen genau. Letzter brauchen natürlich auch keins.

Ich betrachte es als ein Hilfsmittel- nicht mehr.

Steht ABFF für Agrarbürofachfrau?

Viele Grüße

Klaus 


Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina-s am 07.03.06, 20:59
Hallo Klaus,
Zitat
Steht ABFF für Agrarbürofachfrau?
hm, ist richtig.
Und ich finde eigentlich hier in Bayern wird viel getan und die Landwirte geschult - auch die Frauen. Gesetz dem Fall, man läßt sich weiterbilden. Ich kann halt nur für Bayern sprechen und da auch nur von dem berichten, was in unserem Landkreis geboten wird.
Gerade aus dem Aspekt der Fortbildung heraus denke ich, dass aufgeschlossene Betriebe weniger Probleme haben mit CC. Und den anderen werden die Ordner auch nicht sehr viel helfen.
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Gitta am 19.05.06, 13:20
Hallo Martina S.

wir haben die drei Ordner von LKV bis heut nicht bekommen (Bestellt am 24.1 2006) und wir brauchen sie nun auch nicht mehr.
Wir haben ein eigenes System aufgebaut, mein Mann und ich. so weiß jeder wo was zu finden ist, sollten Kontrollen kommen.

Ähnlich wie du:
einen für die Flächen mit Luftbilder
einen für die Anträge mit den Bescheiden
einen für die Tierpäße, Bestandregister und Schweineblatt
einen für die Dungeverordnung, alles drin über BU Nährstoffvergleiche
und einen kleinen für die FuttermittelhygieneVO mit Doku über Düngung, Spritzungen Transporte und Lager.

die Lieferscheine und Rechnungen sind sowieso in einen Ordner.

Das muß reichen find ich.

Gitta
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: SuHe am 21.12.06, 21:58

Auf ein neues SYSTEM......!!!???

BMS >>> EMS >>> KKL-Beratung und Servicesystem

Cross compliance 2007 wirft neue Schatten voraus...

Neue Checklisten wurden zusammengestellt...

Was kostet KKL ?  - Wer kennt es bereits ?

Gruß SuHe
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: KlausS am 23.12.06, 00:06
Hallo Suhe,

ob BMS, EMS, GQS, oder KKl- es ist inhaltlich alles das gleich und wird auch gemeinsam erarbeitet. Natürlich hat jedes Bundesland seinen eigenen Namen und jedes Bundesland interpretiert Regelungen etwas anders- das ist Deutschland. Die Preise sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, manchmal gehört allerdings eine Beraterstunde dazu usw.


-So ich es richtig verstehe.



Eine Fassung neuer Checklisten  für 2007 dürfte auch erst in 2 Mnaten fertig sein- Wenn Du unsicher bist, ob dein Betrieb soetwas benötigt- es ist bezahlbar.

Immer anfragen bei Ämtern oder Beratern- Fragen kostet nix.

Viel Grüße
Klaus
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Biobauer am 14.05.07, 11:46
Hallo,ich hab hier nen angebot unseres erzeugerringes vorliegen ,da wird so eine beratung angeboten mit betriebsbesuch,beratungsunterlagen plus ordernsystem etc. wenn ich das ganze zusammenrechne kommen bestimmt 400 bis 500 euro zusammen um meinen betrieb zu erfassen ,mus s ja auch eine komplette besichtigung stattfinden.
nutzt jemand schon so etwas und ist es sinnvoll,oder reicht die checkliste vom ministerium auch aus um seinen betrieb cc -fähig zu machen .
servus Herbert
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: martina am 14.05.07, 14:48
Hallo Herbert,

wir nehmen jetzt schon das 3. Jahr an der BMS-Beratung Niedersachsen teill.

Ausführende Organisation ist bei uns die Landberatungsgesellschaft.

Ich finde schon, dass es etwas bringt, gerade der Betriebsbesuch. Man selber ist doch oft schon ziemlich betriebsblind hinsichtlich einiger Zustände am Hof.

Der Berater kommt und schaut den Betrieb mit den Augen des Prüfers und nicht des Betriebsleiters an. Somit fallen ihm einige Dinge auf, die der Betriebsleiter nicht (mehr) sieht. Nur eben, ohne CC-Konsequenzen, statt dessen wird mit dem Betriebsleiter vor Ort eine Lösung gesucht, wie man es anders/besser machen könnte.

Sicher: es kostet Geld, aber eine Strafe/Sanktion kostet uU mehr 8)
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: KlausS am 14.05.07, 16:38
Hallo,

in einigen Bundesländern kann man die CC- Checklisten ( google: Cross-Compliance Checkliste)umsonst aus dem Internet laden (BW, Mecklenburg, Bayen und nocheinige andere) . Soweit ich weiss, wird die CC Beratung gefördert, der Eigenanteil liegt dann max. bei 400 € Eigenanteil. Die Obergrenze liegt bei 1200 €.  In dieser Beratung ist auch die Beratung für Qualitätssicherungssysteme (QS, QM, Eurepgabusw. ). In einigen ländern kann man auch das gesamte Orderpaket kaufen mit zusätzlichen Infos. Es gibt aber auch Online versionen im KKL, wo man sich betriebsindividuell die Listen herunterladen kann.

Zumindest in BW und Hessen gibt es auch Ökochecklisten, wo die Ökorichtlinien sich wiederfinden.

Und es gibt noch "mein Biohof" als Ordnersystem, was Bioland herausgegeben hat.

Viele Grüße
Klaus
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: KlausS am 14.05.07, 19:16
Folgenden Linkkann ich noch ergänzen

http://www.gkb-ev.de/cross%20compliance/cross%20compliance.htm

GRuß
Klaus

Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: anka am 20.03.17, 16:43
So jetzt hole ich dieses Thema mal wieder hervor.

War heute auf einem Kurs C C für Bäuerinnen. Der Kopf hat geraucht und wir haben morgen und übermorgen zwei von einander unabhängige Betriebsprüfungen ::)

Für Bayern gibt es die Checkliste neu unter www. GQS .bayern.de

LG anka
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: Wiese am 20.03.17, 19:20
So jetzt hole ich dieses Thema mal wieder hervor.

War heute auf einem Kurs C C für Bäuerinnen. Der Kopf hat geraucht und wir haben morgen und übermorgen zwei von einander unabhängige Betriebsprüfungen ::)

Für Bayern gibt es die Checkliste neu unter www. GQS .bayern.de

LG anka

Danke anka, werd mich mal mit der Checkliste befassen müssen.
Alles Gute bei den Betriebsprüfungen.

LG. Wiese
Titel: Re: Der Cross-Compliance-Betriebs-Check
Beitrag von: bienchen3 am 21.03.17, 09:18
Anka, bei eurer "Vorliebe" für Kontrollen könntest du solche Kurse schon selber abhalten. Magst nicht mal bei uns Vor-Kontrolle machen? Kriegst auch Kaffee und Kuchen dafür😆