Autor Thema: Agrardieselvergütung ab 2014  (Gelesen 118702 mal)

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Offline Hamster

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #285 am: 30.04.19, 15:53 »
M.Meinung nach brauchst du ihn nicht angeben,
aber empfehlen würde ich dir die Tankbelege aufzuheben!

Er muss nachweisen, dass er keinen LW Diesel tankt,
bzw. wenn du direkt den Nachweis von der Tankstelle bekommst,
weil du auf der Hofstelle  keine Tankanlage hast ist das nicht nötig.

lg
hamster

Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #286 am: 30.04.19, 16:03 »
Wir haben 2 Diesel, Göga seiner wird nur auf dem Hof getankt und das geben wir an. Mein Diesel wird wirklich nie auf dem Hof getankt, den gebe ich auch nicht an. Den tanke ich fast immer bei der Raiwa auf Rechnung, da kann ich den Verbrauch lückenlos nachweisen, bis auf die wenigen Male wo wir im Urlaub tanken, da sammel ich die Belege und hefte die mit ab, für den Fall einer Kontrolle.
LG Gina

Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #287 am: 30.04.19, 16:29 »
Also ich habe immer alle Fahrzeuge angeben müssen. Der LKW tankt ja komplett auf eine andere Kundennummer und gehört auch nicht zum Betrieb. Aber er musste bei den Fahrzeugen mit aufgeführt werden, incl. km-Stand und Verbrauch. Bei der Endberechnung wurde er dann wie die PKW als nicht begünstigt mit rausgerechnet.

Offline mogli

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #288 am: 30.04.19, 21:54 »
". Aber er musste bei den Fahrzeugen mit aufgeführt werden, incl. km-Stand und Verbrauch. Bei der Endberechnung wurde er dann wie die PKW als nicht begünstigt mit rausgerechnet."
So mußten und müssen wir das auch handhaben.
Liebe Grüße Helga

Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #289 am: 03.05.19, 11:10 »
Ich hab heute im Rundschreiben der Landberatung gelesen, dass die Formulare 1462 oder 1463 zur Erklärung über erhaltene Energiesteuerentlastungen nur noch ausgefüllt werden müssen, wenn man mehr als als 200.000 Euro im Jahr an
Steuerentlastung bekommen hat.


Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #290 am: 03.05.19, 11:51 »
Danke für die Info, ich wollte mich schon beim Zoll anmelden, brauchts jetzt nicht mehr..... :-* Die Sachbearbeiter werden froh sein, wenn nicht mehr so viele Erklärungen eingehen.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #291 am: 03.05.19, 12:40 »
Die brauchen ihre Unterlagen doch eigentlich auch nur "einfach" quer zu kreuzen, bei Energiesteuer die Agrardieselnummer mit angeben und evtl. andersherum, dann werden die Nr. dem Betrieb zugeordnet und anschließend bräuchte der Zoll "nur noch" filtern, wem unter welcher Nr. wie viel Entlastungen und Rückzahlungen zugeordnet werden.

Sag ich mal so leicht naiv  8)

Aber eigentlich ist es doch auch widersinnig, dem Zoll gegenüber erklären zu müssen, wie viel Entlastung der einem selber gezahlt hat. Sollte die Zahlstelle eigentlich selber herausfinden können.

Offline Mathilde

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #292 am: 03.05.19, 16:58 »
Hallo,

wir geben alle Pkws an und ich gebe dafür alle Belege als bezogenen Diesel an. Selbst den in Österreich getankten Diesel in der ganz rechten Spalte.
Ist so schon durch zwei Nachkontrollen.

LG Mathilde
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Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #293 am: 03.05.19, 17:07 »
Die brauchen nur einen Querabgleich machen mit dem Strassenverkehrsamt, wenn dann Diesel-PKW angegeben sind, die im Antrag nicht auftauchen, gibt es Nachfragen.

Das hab ich gehabt, als ich den ersten Antrag für die GbR abgeschickt habe, da kam auch die Nachfrage, wieso die PKW, die auf den Namen meines Mannes laufen, nicht aufgeführt sind. Da reichte dann die Auskunft, dass die mit der GbR als Antragssteller nichts zu tun haben. Aber die Nachfrage kam.

Offline Steinbock

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #294 am: 23.06.19, 12:26 »
Danke für die Info, ich wollte mich schon beim Zoll anmelden, brauchts jetzt nicht mehr..... :-* Die Sachbearbeiter werden froh sein, wenn nicht mehr so viele Erklärungen eingehen.

Wirklich? Man braucht das Formular 1462 nicht mehr?! Auch in Bayern?
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Online frankenpower41

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #295 am: 06.09.19, 10:00 »
Das ging flott, vielleicht vor 2 Wochen weggeschickt.  GEld ist bereits am Konto

Offline Internetschdrieler

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #296 am: 03.02.20, 09:48 »
Antrag für die Agrardieselvergütung 2019 abgehackt.

Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #297 am: 03.02.20, 11:44 »
Ich bin auch dabei, warte noch auf eine Sammelbescheinigung.

Offline freilandrose

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #298 am: 03.02.20, 21:18 »
online und in Papierform vor wenigen Tagen weggeschickt. Schau mer mal, wann das Geld kommt.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Steinbock

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #299 am: 27.02.20, 10:20 »
Gibt es in Bayern noch den Kurzantrag (1142?) in Papierform zum Download?
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