*grummel*
Niedersachsen hat ja, wie andere Bundesländer auch, die katatstermäßigen Flurstücke für den Antrag "abgeschafft" und stattdessen mehrere Schläge zu den berühmten Feldblöcken zusammengefaßt. Soweit so gut.
Nun machen wir aber NAU = Niedersächsische Agrarumweltmaßnahmen. Dh. wir müssen im gemeinsamen Antrag angeben, welche Stücke in die NAU-Maßnahme mit hineingenommen sind, die wechseln jährlich. Da das aber auch Flächen der öffentlichen Hand (darunter fallen auch die der Landeskirche) sein können, muß in diesen Fällen geprüft werden, ob der Staat/die Kirche diese Flächen mit EU-Mitteln angeschafft hat. Dann nämlich sind diese Flächen nicht mehr NAU-förderungsfähig.
Nun muß ich also unsere Schläge, in denen sich Kirchenland befindet, wieder anhand der alten Flurstücksgrenzen in Teilflurstücke aufschlüsseln, obwohl unsere Kirche bereits mit der Kammer (damals noch AfA) eine pauschalierte Erklärung ausgemacht hat, dass besagte Flächen von ihr nicht EUgefördert sind.
Also noch mal im Beispiel: Mein Schlag von 10 ha setzt sich aus 4 Flurstücken zusammen, ganz links ist ein Privatverpächter, dann kommt eine eigene Fläche, dann Kirchenland, dann wieder Privatpacht. Werden aus diesen 4 Flurstücken 3 Teilschläge im Antrag, weil mir immerhin zugebilligt wird, dass ich links den Privatverpächter mit meinem eigenland zusammenfassen darf als Teilschlag.
Wenn ich nächstes Jahr dort zusätzlich einen Blühstreifen von 3m Breite anlegen möchte, muß ich diesen Blühstreifen auch wieder aufschlüsseln.
Nat. muß ich diese Teilflächen auch gesondert zeichnen. Zum Glück kann ich das digital am PC in einer gesonderten Folie und das Programm macht die Berechnung dann allein.
Nächstes Jahr kommt dann mit den NAU-Blühstreifen noch eine folie dazu.
Es sollte ja einfacher werden, oder???