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Famlienversicherung- Gesamteinkommensgrenze-Minijob

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wilu:
Hallo,

habe mal die Frage, ob das jemand weiß, wie das zu verstehen ist:
Vielleicht hat da jemand praktische Erfahrung:
In folgenden Fällen ist eine Familienversicherung(SVLFG) nicht möglich:
wenn der Angehörige ein eigenes Gesamteinkommen hat,
 1.das im Monat regelmäßig 435 Euro
2.bei geringfügig Beschäftigten 450 Euro
übersteigt.

Was ist, wenn ich zum geringfügigen Beschäftigung noch Pachteinnahmen habe. Gilt dann 435 oder 450 Euro als Grenze?
Danke falls mir jemand eine Info hat.

suederhof1:
Hallo Wilu
Ja,musst du, wenn die Pacht die 450 Euro überschreitet.

Frag am besten deinen Steuerberater, der muss es wissen.

Barbara

peka:
Hallo wilu,

du kannst dich bei der SVLFG selber freiwillig weiter versichern. Hatte ich bis Ende Juni 2017. Kostete damals ca 160,- Euro im Monat. Kommt auf die Einkünfte an. Ich hatte einen 400,- Euro Job und bin zusätzlich "Kleingewerblerin" als Mietköchin, habe also nicht vorhersehbare eigene Einkünfte.
Seit Juli habe ich einen Job über 450 ,- Euro Sozialversicherungspflichtig  plus eigene Einkünfte.

Habe jetzt nicht geschaut woher du kommst, bei mir war Münster zuständig. Ging ganz problemlos.

Liebe Grüße
peka

Mathilde:
Hallo,

so und dieses Theater habe ich jetzt auch. Ich war so dumm und habe das Sturmholz über mich abrechnen lassen und nun habe ich dieses Jahr zuviel Einkünfte. Das soll ja wohl in schlechter Witz sein? Jetzt werde ich beim Holzaufkäufer mal anrufen und fragen ob er die Abrechnung umschreiben kann. Weiß jemand eine andere Lösung?

Da kriegt man einmal in 20 Jahren 7000€ und soll sich dann für über 1600€ im Jahr selbst krankenversichern.

LG Mathilde

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