Es kommt halt auch auf die räumlichen Gegebenheiten an. Wir bekommen von der Landeskirche (ev-luth. Braunschweig) regelmäßige Rundschreiben mit Handlungsempfehlungen, aktuell gilt diese Regelung.
- Hygienekonzept für den Kirchenraum muss im Pfarramt vorliegen
- Masken sind auf dem Weg zum und vom Sitzplatz nötig; am Platz freiwillig
- Bei einem Einzug/Auszug alternativ „Gänsemarsch mit 1,5 m Abstand“ ohne Masken möglich
- Innerhalb einer Bank/Stuhlreihe sind bis zu 10 Personen aus einem oder zwei Haushalten bzw. aus einer gemeinsam angekommenen Gruppe erlaubt
- Ansonsten weiterhin Sitzen im Mindestabstand von 1,5 m
- Emporen dürfen grundsätzlich genutzt werden
- In der Kirche ist weiterhin kein Gemeindegesang erlaubt, draußen aber uneingeschränkt
- Mitsprechen der Texte ist drinnen und draußen möglich
- Teilnehmerzahl weiterhin nach Raumgröße, wie bisher (draußen nach Geländegröße, wie bisher)
- Am Eingang Desinfektionsmöglichkeit anbieten
- Anwesenheitslisten können, aber müssen nicht geführt werden (in Sachsen-Anhalt Pflicht)
- Gesangbücher sind wieder erlaubt
- Abendmahl soll nur unter besonderen Hygieneregelungen (z.B. nur Hostie der vorbereitete „Gedecke“ aus Einzelkelch und Hostie) gefeiert werden
- Kinder- und Familiengottesdienste im Rahmen der Abstandsregeln erlaubt
- Kirch-Cafè mit Abstand möglich, auch mit Selbstbedienung. Alle Anwesenden müssen dokumentiert werden.
- Notwendige liturgische Berührungen (z.B. bei Taufe, Trauung) vorher absprechen und dabei Maske/Visierragen
- Gottesdienste in Einrichtungen (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheime, Gefängnisse etc. sind nach Absprache mit der jeweiligen Leitung erlaubt
Wie gesagt, es sind Empfehlungen, die den jeweiligen Ortsverhältnissen angepasst werden dürfen. Für Chorproben usw. gibt es weitere Empfehlungen. Man muss nicht alles verstehen, ich kann aber nachvollziehen, dass die Verantwortlichen eher vorsichtig sind, gerade wenn bekannt ist, dass Denunziantentum vorkommt.
Wenn in einer großen Kirche mit viel Platz richtig Abstand gehalten werden kann, weil wenig Besuch da ist, ist das Risiko beim Singen kleiner, als wenn die kleinere Kirche gut besucht ist. Neulich hatte ich eine Taufe, da waren 15 Gäste, alle aus der Familie, da wäre Singen kein Problem gewesen. Dann ein Gottesdienst, der so gut besucht war, dass wirklich jede 2. Bankreihe besetzt war. Die Abstände passten zwar, aber Singen wäre eher nicht so toll gewesen. Und dann wieder ein Gottesdienst mit gemäßigter Besucherzahl und nur jede 4. Bank besetzt, statt jeder 2., da sagte der Pastor, er würde niemanden der Kirche verweisen, wenn dieser leise die Lieder mitsingen würde, so dass der Pastor kein Solo singen müsse.
Bei Friedhöfen kommen dann noch kommunale Auflagen dazu, es sind ja nicht alle Friedhöfe kirchlich. Bei uns ist es beispielsweise erst seit 2 oder 3 Jahren überhaupt erlaubt, Trauerfeiern in den Kirchengebäuden anzubieten, wenn Friedhofskapellen vorhanden sind. Und nicht immer liegen die Kirchen noch direkt am Friedhof.