Georg, Deine Vorgehensweise lässt sich leider auf uns nicht übertragen (sonst wäre es ja relativ einfach)
Mein Mann war bis vor einigen Jahren steuerlich ein 13-a-Betrieb, durch Zupacht nun 4.3 Betrieb.
Da wurde buchhalterisch/steuerlich nie das Betriebsleiterwohnhaus "rausgenommen"/theoretisch rausvermessen.
Mein Beitrag bezieht sich auch auf unser Wohnhaus, welches neben dem Hof steht und wir vor 30 Jahren
einem Onkel meines Mannes abgekauft haben. (Im Betriebsleiterwohnhaus lebt nur noch die Altenteilerin).
Dieses unser Wohnhaus steht auf einem Grundstück, welches ca. 1500 qm Fläche hat. Es ist nicht eingezäunt
und nur zu einem kleinen Teil wie ein Garten bewirtschaftet. Klar kann ich es mir einfach machen und die
Gesamtfläche des Grundstücks angeben, aber dann zahlen wir künftig eben viel Grundsteuer
Ein großer Teil UNSERES gemeinsamen Grundstücks wird mit der Landwirtschaft mitbewirtschaftet, heißt
in der Praxis, dass das gewachsene Gras mit dem hofeigenen Gras mit gemäht und siliert/geheut wird.
Nun müsste ich also (wenn ich in deutscher Gründlichkeit denke) 4 Grundsteuererklärungen machen.
1) für UNSER gemeinsames Haus mit "Umgriff" 2) für UNSER gemeinsames restliches Wiesengrundstück
3) für den landw. Betrieb meines Mannes und 4) für das Betriebsleiterhaus (welches meinem Mann rechtlich
alleine gehört) mit "Umgriff".
Was meinst Du/Ihr dazu?