Autor Thema: Anlieferungs-Referenzmenge aus Rückgabe einer sog. Altpachtfläche  (Gelesen 3786 mal)

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Ackerwoman

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Hallo zusammen,

wir verpachten seit ca. 30 Jahren unsere Ackerflächen. Da der Pachtvertrag Ende 2008 ausläuft, sind unsere Pächter nun auf uns zugekommen, damit wir eine Erklärung zur Rückgabe einer sog. Altpachtfläche unterschreiben.

Hierunter ist zu verstehen, dass bei Pachtrücknahme/-rückgabe der Fläche lediglich die Rückgabe von landw. Nutzfläche beabsichtigt, nicht hingegen die Rückübertragung von Anlieferungs-Referenzmengen.

Zur Info: Ein Altpachtverhältnis ist ein Pachtverhältnis das vor dem 2. April 1984 abgeschlossen worden ist und nach dem 30. September 1984 endet. Grundsätzlich ist mit einer Altpachtfläche ein gewisser Teil der Anlieferungs-Referenzmenge des Altpächters-Betriebes gebunden. Diese geht unter bestimmten Voraussetzungen bei Pachtende auf den Verpächter über und kann von diesem bei der Milchquoten-Übertragungsstelle angeboten werden.

Nun zu meiner Frage: Ist es üblich, dass man diese Anlieferungs-Referenzmenge verkauft und falls ja, was sollte man hier verlangen? Oder sollte man seine Referenzmenge selbst behalten... man weiß ja nie was kommt ;)

Grüße
Ackerwoman

Offline Freya

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Hallo Ackerwoman,
willst Du einen milchproduzierenden Betrieb ruinieren, in dem Du von ihm eine Referenzmenge "zurück" verlangst, die Dir niemals gehört hat ???
Bei uns in unserer Region ist es verpönt, bei Altpachten die Referenzmenge zu verlangen, so lange der Pächter noch aktiver Milcherzeuger ist. Außerdem gibt es Verjährungsfristen und eine Klausel, die einen Sachverhalt der "groben Unbilligkeit" bescheinigen kann. Du bist doch keine Milchbäuerin, oder ???
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Mogli

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Wir haben bei Auslauf der Pacht das Kontingent zum Übernamepreis (2/3) abgelöst. LG Helga

Offline Jacky

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Ich kenn jetzt natürlich den ganzen Sachverhalt nicht genau. Aber ich finde es nicht richtig, dass bei zurückgegebenen Altpachtflächen auch die Referenzmenge die der pachtende Betrieb 1984 bekommen hat, mit der Fläche an den Verpächter zurückgegeben werden soll.

Hättet ihr damals euere Ackerflächen an einen Betrieb ohne Milchviehhaltung verpachtet, wäre heute auch keine Referenzmenge darauf. Ich persönlich finde, der Pächter hat ein Anrecht auf die Referenzmenge, besonders, wenn er weiterhin Milch liefert.

Wenn ihr schon Profit aus der Referenzmenge schlagen wollt, dann wenigstens so, dass der Pächter ein Vorkaufsrecht mit einem für ihn akzeptablen Preis bekommt.

Aber für mich gehört die Referenzmenge zu dem Betrieb, der sie 1984 zugeteilt bekommen hat.



 
Liebe Grüße  Sabine

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Ackerwoman

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Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten:)

@Freya: Stopp Stopp, ich möchte keinen milchproduzierenden Betrieb ruinieren, alles andere als das; meine Intention war trotz allem, das Kontingent unserem Pächter zu überlassen...

So wie ich das aus den ganzen Antworten verstehe, werden wir unserem langjährigen Pächter auch die Referenzmenge überlassen. Wäre klasse, wenn Ihr mir noch einen fairen Preis (5 ha Grund) - für beide Seiten - nennen könntet. Ist es eigentlich normal, dass die Überlassung dann unwiderruflich ist?

LG
Ackerwoman

Offline Jacky

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Ach Annelie,

doch, ich habs bemerkt, aber erst heut morgen, war mir aber jetzt nicht sicher wer von uns beiden auf dem Holzweg ist.  ;)

Soweit ich weiss, wurde zur Berechnung der Referenzmenge, die Milchmenge zugrunde gelegt, die 1982 geliefert wurde. Diese Menge wurde dann auf die vorhandene Fläche umgelegt. Gerade auch darum bin ich der Meinung, die Referenzmenge gehört dem Betrieb, der sie 1984 zugeteilt wurde, Fläche hin oder her.

Sollte ich mich irren, ich lass mich gern eines Besseren belehren. :)
Liebe Grüße  Sabine

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