Hallo
grad gelesen
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Krankenkasse muss zahlenBrauchen schwerstkranke Kinder eine Fachbetreuung rund um die Uhr,
muss die Krankenkasse dafür die Kosten übernehmen und darf für die Pflege,
die Eltern leisten und dafür einen Betrag von der Pflegeversicherung bekommen,
nicht von ihrem Erstattungsleistungen abziehen.
Das hat das
Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.
Im vorliegenden Fall muss die Beatmung von zwei schwerstkranken Kindern
rund um die Uhr von einer Fachkraft überwacht werden.
Da die Eltern die Kinder ebenfalls betreuen und dafür aus der Pflegeversicherung
Geld erhalten, wollte die Krankenkasse einen Teil der Kosten nicht tragen.
Da die Erstattung der Pflegeversicherung nicht ausgereicht hätte,
für die zeit der Pflege der Kinder durch die Eltern die Fachkraft für
die Atemüberwachung zu bezahlen, zog das Ehepaar vor Gericht.
Die Richter beider Instanzen gaben den Eltern Recht.
Soweit eine 24-stündige Behandlungspflege von einer Pflegefachkraft erbracht wird,
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung jedoch von Angehörigen
geleistet werden, seien die gesamten Kosten für die Behandlungspflege
von der Krankenversicherung zu tragen.
Eine Anrechnung der Grundpflege komme nur in Betracht,
wenn Behandlungs- und Grundpflege von derselben Fachkraft erbracht werden.
Auch das Pflegegeld dürfe von der Krankenkasse nicht abgezogen werden.
Häusliche Krankenpflege und Pflegegeld stünden vielmehr uneingeschränkt nebeneinander.
Revision wurde nicht zugelassen.
(AZ L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10 )
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Gruß
Beate