Ich weiß nicht, ob da der richtige Ort ist, wenn nicht bitte verschieben.
Achtet bitte unbedingt darauf, dass in einem Testament der/die Erben namentlich benannt werden bzw. ihr genannt seid, vor allem wenn die Kreissparkasse im Spiel ist.
Meine Mutter ist im April verstorben. Es gab eine Generalvollmacht, in der mein Bruder und ich -jeweils einzelvertretungsberechtigt sind- es gibt nur ein Original,dass meine Mutter gehütet hat.
Dieses Original hat mein Bruder bei Ihrem Umzug ins Alterheim im Jan 22 an sich gebracht und nicht wieder rausgerückt.
Um die Konten einsehen zu können, hab ich die Kopie die ich hatte (wertlos) dann ans Amtgericht geschickt mit der Bitte um eine weitere Aufertigung. War nicht möglich, da es sich um keine notarielle Generalvollmacht, sondern um eine selbst formulierte Generalvollmacht handelt, die nur notariell beglaubigt war. Also wieder keine Möglichkeit die Konten einzusehen.
Meinem Bruder hat die Mutter 2019 eine Generalvollmacht bei der KSK erteilt, über den Tod hinaus.
Meine Eltern hatten ein Berliner Testament aus dem Jahre 1977, meine Mutter war die Letztversterbende und als Erben wurden die
Abkömmlinge genannt.
Zuerst wurde ich von der KSK abgelehnt, weil ich nicht namentliche benannt bin und nachweisen muss, dass ich ein Abkömmling meiner Eltern bin. Das habe ich mit einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch des Standesamtes versucht. (wird in Zukunft wohl nicht mehr möglich sein, wurden nur bis zum Jahr 2000 geführt) Die KSK hat weiterhin die Einsicht in die Konten verweigert, da ich nicht nachweisen konnte, dasss es keine weiteren Abkömmlinge gibt. (wer kann das schon?)
Mein Bruder hat mir eine Summe x überwiesen, als Erbauszahlung. Auf Nachfrage gab es eine dubiose Aufstellung die nicht mal rechnerisch gestimmt hat. Eine weitere Nachfrage hat er nicht beantwortet.
Er kann mit den Konten schalten und walten und mir wurde die Einsicht verwehrt. NUR die Einsicht, damit ich sehe kann, ob alles seine Richtigkkeit hat.
Die KSK fordert einen Erbschein, obwohl das nicht notwendig ist, wenn eine Testament vorliegt. Kosten geschätzt 700 bis 1000 Euro
Nach vielen Termine, Recherchen und schlaflosen Nächten habe ich eine Anwältin eingeschaltet. Das hat jetzt auch gedauert, aber schließlich habe ich jetzt die Meldung der Konten die am Sterbetag hier bei uns, an die Erbschaftssteuerstelle Reutlingen gemeldet werden müssen und laut Anwältin ist das jetzt gleichzeitig die Anerkennung als Erbe.
Ein erster Blick darauf, und man sieht, mein Verdacht hat sich bestätigt, mein Bruder hat "vergessen"in der insgesamt schon komischen Aufstellung ein Sparkonto zu erwähnen auf dem am Sterbetag € 100.000,-- waren.
Ich will hier nicht meine Familienerbgeschichte zum besten geben sondern nur jedem ans Herz legen die Sachen nochmals genau anzuschauen, was steht drin (z.B. bei den Eltern) einfach nur nachfragen und bei den eigenen Sachen auch nochmal genau hinzuschauen, bzw. bei der Bank nachzufragen, wie das gehandhabt wird, sprich was zu tun ist. Vllt. mal bei der Bank nachfragen, wer hat welche Vollmachten bekommen und was braucht man selbst um handeln zu können. Man macht z,B. die Geldgeschäfte für die Senioren mit einer einfachen Vollmacht erledigt und die Schwester in Berlin hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Was mich am meisten ärgert ist, daß ich der Bank genau die gleichen Unterlagen vorgelegt habe, wie meine Anwältin. Als normaler Kunde bist du wohl Mensch zweiter Klasse und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, gehts auf einmal ohne Erbschein. Vor allem bleiben die Menschen auf der Strecke, die wenig Geld haben und deshalb nicht zum Anwalt können, der will nämlich erstmal seinen Vorschuss bevor er aktiv wird.
Meine Eltern haben frühzeitig gefühlt alles ordentlich erledigt, das Ergebnis hab ich beschrieben. Bei der Generalvollmacht vllt. am falschen Fleck gespart.
Ich habe die Info erst seit Freitag abend und fahre Montag in Urlaub. Da Dank der KSK jetzt sowiel Zeit vergangen ist, ist das Geld noch da oder auch nicht. Ich habe den Bruder natürlich angeschrieben, ihn aufgefordert mir die Hälfte zu überweisen und mir die Kontoauszüge zur Prüfung zu überlassen. Aber ich denke ohne Klage werde ich keinen Euro sehen.
Imogen