Autor Thema: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025  (Gelesen 5782 mal)

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Offline zwagge

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #45 am: 21.11.24, 18:51 »
Sinnvoll ja, aber ich hab vor noch nicht allzulanger Zeit eine neue Mailadresse angelegt, weil unser alter Anbieter nicht mehr so richtig funktioniert.
Das ist schon ein kleines Theater gewesen, irgendjemand vergisst man immer, dann kam es wieder nicht an, weil noch alte Adresse, aber die nicht gemeldet hat.....
Jetzt haben wir eingentlich alles (hoffentlich) rüber gebracht.
ich hab jetzt eine outlook Adresse, da könnte ich auch vorab sortieren lassen. Haben wir vor 2 Jahren in einer Schulung gemacht. Müsste ich nochmal nachlesen wie das ging.
Mittlerweile hat sich auch mein Mann schon ein wenig an Outlook gewöhnt, was für ihn aber echt schwer war....
Ganz liebe Grüße
Birgit

Offline annib1

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #46 am: 21.11.24, 19:57 »
Ich habe jetzt auch eine neue E-Mail Adresse eingerichtet für den Betrieb für Rechnungen, Landvolk.....
Für Sohnemann sein Kleingewerbe, werde ich es wohl auch noch machen.
LG Anja·٠•●●•٠·˙.•:*¨`*:•.♥ღ♥ღ♥.•:*¨`*:•
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