Autor Thema: Agrardieselentlastung ab 2023 - solange es sie noch gibt  (Gelesen 15054 mal)

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Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #15 am: 14.09.23, 12:04 »
... ich erinnere Junior immer mal wieder es endlich abzuschicken. >:(

...das wird Zeit, oder? Stichtag 30.09.

Offline Marina

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #16 am: 14.09.23, 13:25 »
Wir waren heuer direkt bald dran und haben schon letzte Woche weg geschickt  ;D

Offline Margret

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #17 am: 14.09.23, 15:33 »
...und wir sind vermutlich Stichproben-Prüfungsfall.
Was für ein Krampf, wir kriegen echt wenig, da wir nicht viel Fläche haben.
Ich suche gerade folgendes zusammen, was in Papierform als Kopie eingereicht werden muss:
Geselschaftsvertrag,
Feststellungsbescheid des Finanzamtes,
Berufsgenossenschaftsbescheid,
Nachweis des Tierbestandes zur Beurteilung der Einhaltung der Viehgrenzen,
Beitragsbescheid zur Tierseuchenkasse,
Fahrzegbriefe aller Schlepper und Diesel-PKWs,
Quittungen und Lieferbescheinigungen für alle bezogenen Energieerzeugnisse,
Bescheinigungen über das durch Dritte (LUs) verbrauchte Gasöl,
Aufzeichnungen über das bei arbeiten für Dritte verbrauchte Gasöl.

Ächz, wie unnötig dieser Aufwand ist ! Da ist nix zu holen für das Hauptzollamt.

Margret
« Letzte Änderung: 14.09.23, 15:40 von Margret »

Offline Agrele

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #18 am: 14.09.23, 15:43 »
Margret

tröste dich mit mir, diese Unterlage hat die Jungunternehmerin auch alle mit eingereicht

(unser BV schickt jedes Jahr ne Mail was

bei Betriebswechsel mit muss
der Klu war die selben unterlagen wollten Sie auch noch von der Aufgelösten GbR

wenn wir doch nicht solche Zusatz Aufgaben bekämen würde es uns doch langweilig.

Bin gerade am GA antrag zu bereinigen
Agrele

Offline SteinbockTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #19 am: 14.09.23, 16:08 »
Beitragsbescheid zur Tierseuchenkasse für Agrardieselantrag ??? ::)
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline martina

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #20 am: 14.09.23, 17:49 »
Bei der Grünfutterbergung wird doch auch Diesel auf dem Feld verbraucht?

Wieso muss man Grünland bearbeiten, wenn man keine Tiere hat? Ach ja, Futterverkauf geht ja auch ;) Aber ob die das wissen?

Offline Margret

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #21 am: 14.09.23, 17:58 »
Ich denke, das ist eine Gegenprüfung zum Tierbestand und wegen Einhaltung der Viehgrenzen.

Finde das alles aber sehr grenzwertig und übertrieben.

Margret

Offline martina

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #22 am: 14.09.23, 18:46 »
Ja, so wird es sein.

Was mich viel mehr ärgert, ist dass der Entlastungsbeitrag nicht an die gestiegenen Preise angeglichen wurde.

Offline klara

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #23 am: 14.09.23, 21:50 »
@ Margret,
das hatten wir vor zwei Jahren auch.
Die wollen doch auch beschäftigt werden,sonst hätten sie ja nichts zu tun und würden wegrationalisiert :-X.
LG Klara
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Offline gammi

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #24 am: 04.11.23, 09:59 »
Am 23.10 hat das Hauptzollamt einen Brief geschrieben, da unser Verbrauch im Verhältnis zum Vorjahr zu hoch wäre. Rückantwort bis 6.11.
Da bei uns keine privaten Briefzustellfirmen ausliefern dauert es immer sehr lange, bis die Briefe bei uns ankommen. Sie gehen dann irgendwann über die normale Post. Poststempel 30.10.

Die Ursache war wenigstens sehr schnell gefunden: Ich hab den Restbestand zum 31.12. vergessen anzugeben.
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Offline martina

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #25 am: 14.12.23, 08:41 »
Hier im Thema geht es um den eigentlichen Antrag.

Wie lange wir ihn noch ausfüllen können oder dürfen, diskutieren wir im Bereich Agrarpolitik.

Danke.

Offline Erika

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #26 am: 14.01.24, 10:58 »
Ab diesem Jahr (2024) ist die Antragstellung nur noch elektronisch möglich.

Wer also noch immer Probleme mit der Registrierung hat, sollte sich nicht erst kurz vor Antragsschluss darum kümmern.

Ich habe heute morgen den Antrag für den Verbrauch in 2023 abgesendet. Es mussten nur die Gesamtliter eingetragen werden... unser Gesamtverbrauch und der Gesamtverbrauch vom Lohnunternehmer.

Dazu hatte ich mir vorher eine Auflistung geschrieben. Nach Absenden des Antrags habe ich mir einen Ausdruck davon gemacht und die Liste dran geheftet. So hat auch mein Mann sofort Zugriff darauf, ohne den PC starten zu müssen.

Offline Agrele

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #27 am: 14.01.24, 11:54 »
Erika

du bist halt immer früh dran  ;) muss  mich noch Neu registrieren ::), da sich die GbR aufgelöst hat ::) :o :o
Agrele

Offline freilandrose

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #28 am: 15.01.24, 09:33 »
In der Regel mach ich den Antrag immer auf den 15.2., wie früher. Schade daß es den Papierantrag nimmer gibt.
Ich habe zwar ein Elsterzertifikat, aber das nimmt mein Passwort nicht an >:(
Also muss ich erstmal ein neues Zertifikat anfordern oder mal ein Telefonat führen.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung 2023
« Antwort #29 am: 15.01.24, 09:47 »
Ich bin auch immer früh dran, aber wir haben ja die GbR zum 01.07.2023 aufgelöst und müssen 2 Anträge machen. Da müssen wir nachhaken  wie genau das noch geht. Hatten das 2007 schon mal bei GbR Gründung.

LG Gina