320 % für A und 330 % für B wurden ab 2025 von 390 für A und B abgesenkt.
Da wir für das Wohnhaus, das nicht separat steht sondern über dem 1. Stock auch landwirtschaftlich genutzt wird/wurde, bisher keine Grundsteuer B bezahlt haben, aber jetzt das Wohnhaus mit seinen über 200m² mit B belastet wird, kommt natürlich eine Mehrbelastung raus.
Soviel könnten sie die A gar nicht absenken, die dies auffangen würde. Zumal viele noch wirtschaftende Landwirte einen hohen Pachtanteil in ihren Flächen haben und die Grundsteuer ja nur für die Eigentumsflächen anfällt.