Hallo Community,
ich habe zurzeit in meiner Familie eine erbrechtliche Frage zum Thema der Übernahmes eines Wohnhauses bei einer vorzeitigen Hofübergabe. Ich habe schon diverse Recherchen durchgeführt, jedoch nichts passendes zu meinem Problem gefunden, weshalb ich mich an euch wenden möchte.
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Zum Sachverhalt
Meinem Vater gehört ein großer landwirtschaftlicher Betrieb, welcher jedoch nicht mehr als solcher genutzt wird. Sämtliche Gebäude und Flächen werden nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, sondern nur noch verpachtet / vermietet. Der Betrieb ist im Grundbuch jedoch nachwievor als Hof eingetragen.
Zu dem Betrieb gehört auch eine landwirtschaftliche Fläche, welche etwas abseits (mehrere km) vom eigentlichen Hof lieft. An dieser abseits gelegenen landwirtschaftlichen Fläche wurde damals ein Wohnhaus gebaut. Dieses Haus durfte dort damals nur gebaut werden, weil es als Wohnstelle zur Bewirtschaftung der Fläche diente. Das Haus steht nun mittlerweile jedoch fast vollkommen leer.
Es geht nun darum, dass mein Vater den Betrieb an meine jüngere Schwester übergeben möchte (was auch vollkommen in Ordnung für mich ist), jedoch möchte ich, vorzeitig, das o.g. Wohnhaus übernehmen.
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Ich frage mich nun, ob bzw. wie dies möglich ist?
Wenn ich richtig informiert bin, muss, damit das Wohnrecht in dem Haus erhalten bleibt, eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche vorgenommen werden. Dies wäre grundsätzlich auch kein Problem.
Jedoch frage ich mich, ob ich dieses Haus überhaupt übernehmen kann, da es ja mit zum Hof gehört und dieser insgesamt (und im Sinne der HöfeO) ja nur an einen Erben übergeht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.